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Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

Art. 110 MWSTG vom 2020

Art. 110 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 110 Aufhebung bisherigen Rechts

Das Mehrwertsteuergesetz vom 2. September 19991 wird aufgehoben.


1 [AS 2000 1300 1134, 2001 3086, 2002 1480, 2004 4719 Anhang Ziff. II 5, 2005 4545 Anhang Ziff. 2, 2006 2197 Anhang Ziff. 52 2673 5379 Anhang Ziff. II 5, 2007 1411 Anhang Ziff. 7 3425 Anhang Ziff. 1 6637 Anhang Ziff. II 5]


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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