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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 11 ZPO vom 2022

Art. 11 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 11

Aufenthaltsort

1 Hat die beklagte Partei keinen Wohnsitz, so ist das Gericht an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig.

2 Gewöhnlicher Aufenthaltsort ist der Ort, an dem eine Person während längerer Zeit lebt, selbst wenn die Dauer des Aufenthalts von vornherein befristet ist.

3 Hat die beklagte Partei keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort, so ist das Gericht an ihrem letzten bekannten Aufenthaltsort zuständig.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 11 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE170075EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Aufenthalt; Berufung; Partei; Gewöhnliche; Ständig; Wohnung; Gesuchsgegners; Wohnsitz; Parteien; Recht; Gewöhnlichen; Verfahren; Vorinstanz; Eheschutz; Zuständig; Strasse; Trete; Begründe; Unzuständigkeit; Verfahren; Gericht; -Strasse; Person
ZHPP110016NichteintretenBeschwerde; Klage; Beklagten; Vorinstanz; Schlichtungsverfahren; Gericht; Aufenthalt; Partei; Eintreten; Zuständigkeit; Aufenthaltsort; Gesellschaft; Recht; Zeitpunkt; Schweiz; Prozessvoraussetzung; Entscheid; Verzichte; Nichteintreten; Unrichtig; Prozessvoraussetzungen; Beschwerdeverfahren; Feststellung; Wohnsitz; Bundesgericht; Unbekannt; örtliche; Gigkeit; Durchzuführen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 III 67 (4A_333/2022)
Regeste
Art. 117 lit. a ZPO ; unentgeltliche Rechtspflege; Mittellosigkeit; Sozialhilfebezug. Eine Bestätigung über den Bezug von Sozialhilfe muss nicht ohne Weiteres als genügender Nachweis der prozessualen Bedürftigkeit gelten (E. 11.4).
Sozialhilfe; Beschwerde; Recht; Urteil; Gesuch; Bedürftigkeit; Bestätigung; Beschwerdeführer; Rechtspflege; Mittellosigkeit; Bezug; Unentgeltliche; Kommentar; Obergericht; Entscheid; Bundesgericht; Zivilprozessordnung; Verfahren; Prozesskosten; Berufung; Sozialhilfeleistungen; Sozialhilfebezug; Gesuchsgegner; Bezirks; Urteile; Unterlagen
144 III 531 (4A_362/2018)Art. 117 lit. a ZPO; unentgeltliche Rechtspflege; Bedürftigkeit. Der Kapitalbezug der beruflichen Vorsorge nach Eintritt des Versicherungsfalls ist bei der Ermittlung der Mittellosigkeit nach Art. 117 lit. a ZPO dem Vermögen des Gesuchstellers um unentgeltliche Rechtspflege anzurechnen (E. 2-4). Recht; Kapital; Unentgeltliche; Rente; Beschwerde; Vorsorge; Bedürftigkeit; Rechtspflege; Beschwerdeführer; Eintritt; Gesuch; Ausbezahlte; Urteil; Vermögenswert; Mittellosigkeit; Prozessuale; Vorinstanz; Berufliche; Unentgeltlichen; Entschied; Entschieden; Kapitalabfindung; Säule; Anzurechnen; Versicherungsgericht; Erfahre; über

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5119/2018Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdeführers; Wegweisung; Türkei; Türkische; Vollzug; Bundesverwaltungsgericht; Situation; Vorinstanz; Zumutbar; Türkischen; Sachverhalt; Behandlung; Ausländer; Verfügung; Christ; Staatlichen; Glaubhaft; Rechtlich; Schutz; Wegweisungsvollzug; Psychisch; Urteil; Hinsicht; Staat
F-427/2017Sozialhilfe an AuslandschweizerBeschwerde; Schweiz; Beschwerdeführer; Ausland; Kinder; Schweizer; Empfangsstaat; Bundes; Sozialhilfe; Unterstützung; Verfügung; Lanka; Vorinstanz; Töchter; V-ASG; Auslandschweizer; Sachverhalt; Bundesverwaltungsgericht; Person; Leistung; Akten; BVGer; Lebens; Führers; Richtlinien; Angefochtene; Mädchen; Verfahren; Beschwerdeführers; Rückkehr

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.31Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdekammer; Bundesgerichts; Abteilung; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Rechtlich; Recht; Verfahrens; Nichtanhandnahmeverfügung; Sozialrechtliche; Urteil; Bundesrichter; Vorwürfe; Antrag; Luzern; Anzeige; Staatsanwaltschaft; Persönlich/Vertraulich; Ausführungen; Diesbezüglich; Tatbestand; Verfügt; Übernahme; Inwiefern; Verschiedene
RR.2012.212Gesuch um Wiedererwägung des Entscheids der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts RR.2012.23+RP.2012.7 vom 2. August 2012 betreffend Disp. Ziff. 4 (Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsvertreters).Beschwerde; Bundes; Entscheid; Revision; Beschwerdekammer; Wiedererwägung; Unentgeltliche; Bundesstrafgericht; Gesuch; Unentgeltlichen; Entschädigung; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Rechtsvertreter; Gericht; Beschwerdeentscheid; StBOG; Rechtsanwältin; Verfahrens; Rechtsvertreters; Disp; Justiz; Entscheide; Liegende; Partei; Sachen; Revisionsgr
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