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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 11 ZGB vom 2020

Art. 11 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 11 A. Persönlichkeit im Allgemeinen / I. Rechtsfähigkeit

A. Persönlichkeit im Allgemeinen

I. Rechtsfähigkeit

1 Rechtsfähig ist jedermann.

2 Für alle Menschen besteht demgemäss in den Schranken der Rechtsordnung die gleiche Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 11 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU220021ForderungBeschwerde; Entscheid; Partei; Aufl; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Friedensrichteramt; Parteien; Recht; Angefochten; Verfahren; Antrag; DIKE-Komm-ZPO; Angefochtene; Protokoll; Gungen; Schlichtungsbehörde; Verwaltung; Angefochtenen; Sachverhalt; Verfahrens; Begründung; Rickli; Erwägung; Urteil; Übrigen; Sinne; Honegger; Akten; ZPO-Honegger
ZHNP180032ForderungGesellschaft; Klagte; Verjährung; Berufung; Klagten; Gesellschaft; Kollektivgesellschaft; Gesellschafter; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Einrede; Forderung; Rungseinrede; Belangbarkeit; Belangbarkeitsvoraussetzung; Verjährungseinrede; Gesellschafts; Haftung; Ansprüche; Eintritt; Urteil; Berufungsverfahren; Berufungskläger; Partei; Wonach; Persönlichen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 183 (1C_105/2019)
Regeste
Art. 34 und Art. 35 Abs. 2 und 3 BV ; § 48 Abs. 2 lit. a der Verfassung vom 23. März 2005 des Kantons Basel-Stadt; Vereinbarkeit der kantonalen Volksinitiative "Grundrechte für Primaten" mit übergeordnetem Recht. Gründe für die Ungültigerklärung einer kantonalen Volksinitiative im Kanton Basel-Stadt (E. 5). Grundsätze der Überprüfung der materiellen Rechtmässigkeit einer kantonalen Volksinitiative (E. 6.1 und 6.2). Verhältnis kantonaler Grundrechte zu den Grundrechten der Bundesverfassung und der EMRK (E. 8.1). Vereinbarkeit kantonaler Grundrechte für bestimmte Tiere mit übergeordnetem Recht (E. 8.2-8.4). Für die Beurteilung der materiellen Rechtmässigkeit der Initiative ist unter den gegebenen Umständen vom Wortlaut der Initiative auszugehen und nicht auf den subjektiven Willen der Initiantinnen und Initianten abzustellen (E. 9.1-9.3).
Grundrecht; Initiative; Grundrechte; Primaten; Recht; Bundes; Kanton; Nichtmenschliche; Initianten; Menschlichen; Volksinitiative; Grundrechte; Primaten; Basel-Stadt; Vorinstanz; Nichtmenschlichen; Begründung; Gültig; Beschwerde; Kantons; Tierschutz; Bundesgericht; Hinweis; Initiativtext; Urteil; Staat; Initiantinnen; Kantonale
144 III 298 (5A_623/2017)Art. 283 Abs. 1 ZPO; Scheidungsverfahren; Einheit des Entscheids; Teilentscheid im Scheidungspunkt. Der Grundsatz, wonach das Gericht im Entscheid über die Ehescheidung auch über deren Folgen befindet, schliesst einen Teilentscheid im Scheidungspunkt nicht aus, wenn die Ehegatten einem Teilentscheid im Scheidungspunkt zustimmen oder wenn das Interesse des einen Ehegatten an einem Teilentscheid im Scheidungspunkt das Interesse des anderen Ehegatten an einem gleichzeitigen Entscheid von Scheidung und Scheidungsfolgen überwiegt (E. 5-8). Scheidung; Scheidungspunkt; Urteil; Beschwerde; Grundsatz; Verfahren; Einheit; Recht; Scheidungsurteil; Scheidungsurteils; Scheidungsfolgen; Entscheid; Bundesgericht; Teilentscheid; Beschwerdeführer; Interesse; Partei; Einander; Beschwerdegegnerin; Urteile; Unterhalt; Teilrechtskraft; Kantonal; Rechtsprechung; Auseinandersetzung; Parteien; Gericht; Ehescheidung; Berufung; Instanz

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4196/2019Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführerin; BVGer; Recht; BVGer-act; Zustimmung; Beschwerdeführerinnen; Entscheid; Rechtsvertreter; Vorakten; Ungarn; Ungarische; Erwachsenen; Frist; Zustimmungserklärung; Ungarischen; Beiständin; Verfügung; Partei; Handlungsfähigkeit; Prozessführung; Prozessvoraussetzung; Vertretung; Betreuungsbehörde; Simonius; Schritte; Instruktionsrichter; Eingabe
E-4166/2018Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Ehemann; Afghanistan; Schweiz; Ex-Ehemann; Vorinstanz; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Minderjährige; Staat; Scheidung; Verfolgung; Wegweisung; Mutter; Person; Verfahren; Flüchtlingseigenschaft; Vorbringen; Afghanische; Geschieden; Ehemannes; Rechtlich; Bruder; Beziehungsweise; Familiäre; Gehen
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