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Urheberrechtsgesetz (URG)

Art. 11 URG vom 2023

Art. 11 Urheberrechtsgesetz (URG) drucken

Art. 11

Werkintegrität

1 Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen;

a.
ob, wann und wie das Werk geändert werden darf;
b.
ob, wann und wie das Werk zur Schaffung eines Werks zweiter Hand ver­wen­det oder in ein Sammelwerk aufgenommen werden darf.

2 Selbst wenn eine Drittperson vertraglich oder gesetzlich befugt ist, das Werk zu ändern oder es zur Schaffung eines Werkes zweiter Hand zu verwenden, kann sich der Urheber oder die Urheberin jeder Entstellung des Werks widersetzen, die ihn oder sie in der Persönlichkeit verletzt.

3 Zulässig ist die Verwendung bestehender Werke zur Schaffung von Parodien oder mit ihnen vergleichbaren Abwandlungen des Werks.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 11 Urheberrechtsgesetz (URG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE140508Vorsorgliche BeweisführungGesuch; Beweis; Recht; Gesuchgegner; Gesuchsteller; Vorsorgliche; Werke; Musik; Gesuchgegnerin; Beweisführung; Beklagten; Rechtlich; Urheber; Verwendet; Edieren; Rechtsbegehren; Ziffer; Gesuchgegnerinnen; Bearbeitungen; Urheberrecht; Verpflichten; Urheberrechtlich; Sachverhalt; Beilage; Begehren; Kompositionen; Relevant; Vorsorglichen; Rechtsbegehrens; Gericht
ZHLK100001UrheberrechtFigur; Venientin; Nebenintervenientin; Figuren; Rechte; Urheber; Läge; Urheberrecht; Rahmenvertrag; Klagten; Beklagten; Recht; Klägern; Vertrag; Vertrags; Urheberrechte; Vertrags; Illustration; Kündigung; Werbe; Ziffer; Ausschliesslichkeit; Hintergr; Veränderung; Derungen; Illustrationen; Werbeagentur; Requisit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZK.2017.2 (AG.2018.701)Verletzung des Urheberrechts / StufenklageKläger; Beklagte; Rechts; Urheber; Artikel; Klägers; Feststellung; Verletzung; Werden; AaO; Rechtsbegehren; Urheberrecht; Vorliegen; Beklagten; Klägerin; Artikels; Vorliegend; November; Lizenz; Gewinn; Stellt; Klageantwort; Änderung; Leistung; Feststellungsklage; Urheberrechts; Klage; Klageantwort; Auflage; Vorliegende
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 387 (4A_675/2015)Art. 2 Abs. 2 lit. e, 11 Abs. 2 und 12 Abs. 3 URG; Urheberrecht an Werken der Baukunst, Recht auf Werkintegrität. Schutz des Werks nach Art. 2 URG; Unterscheidung zwischen Tat- und Rechtsfrage (E. 3). Ob eine vom Eigentümer geplante Werkänderung den Kernbereich des Rechts des Architekten (Urheber) auf Werkintegrität verletzt, bestimmt sich ausschliesslich danach, ob der Architekt durch die Änderung in seiner Persönlichkeit verletzt wird (E. 4.1-4.3). Kriterien zur Feststellung einer solchen Persönlichkeitsverletzung und Rolle des gerichtlichen Gutachtens (E. 4.5 und 4.6). Anwendung dieser Grundsätze im konkreten Fall (E. 5). Oeuvre; Auteur; Architecte; Consid; L'oeuvre; L'architecte; Droit; Propriétaire; L'auteur; Modification; Cit; Qu'il; Atteinte; Personnalité; D'une; Projet; Propriétaires; Entre; être; Villa; Elles; Protection; Même; Expert; Cantonal; Transformation; élément; BARRELET/EGLOFF; Modifications; été
131 III 480Urheberrecht; Zitatrecht; Urheberpersönlichkeitsrecht (Art. 11 und 25 URG). Voraussetzungen des Zitatrechts bei Sprachwerken (E. 2 und 3). Indirekter Eingriff in die Werkintegrität durch die unerlaubte Veröffentlichung eines Sprachwerkes in einer Zeitung (E. 4)? Schweiz; Urheber; Klägers; Meinung; Schweizerzeit; Zitat; Mörgeli; Schweizerzeit; Christoph; Stäuble; Eduard; Urheberrecht; Berufung; Zeige; Meinungs; Kreis; Artikels; Zitatrecht; Tages-Anzeiger; Publikation; Ausländerkriminalität; Politische; Georg; Medien; Vorinstanz; Urteil; Redaktion; Recht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6588/2018Öffentliches BeschaffungswesenBeschwer; Beschwerde; Vergabe; Beschwerdeführer; Vergabestelle; Ausschreibung; Anbieter; Wettbewerb; Beschwerdeführerin; Urheber; Recht; Projekt; Wettbewerbs; Rechtlich; Bundes; Bahnhof; Erweiterung; Beschaffung; Urheberrecht; Vorbefassung; Zuschlag; Auftrag; Studie; Beschwerdeführende; Interesse; Ausstand; Urheberpersönlichkeitsrecht; Beschwerdeführenden
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