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SchKG ()

Art. 11 SchKG () drucken

Art. 11

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Ils funcziunaris ed emploiads dals uffizis da scussiun e dals uffizis da concurs na dastgan betg concluder sin agen quint acts giuridics per pretensiuns ch’els ston incassar u per objects ch’els ston liquidar. Acts giuridics che cuntrafan a questa prescripziun èn nunvalaivels.

19 Versiun tenor la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1994, en vigur dapi il 1. da schan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

I. Pajaments a l’uffizi da scussiun >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 11 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZBEK 2019 71SchKG-BeschwerdeBeschwerde; SchKG; Beschwerdeführer; Höfe; Betreibungsamt; Beschwerdeführerin; Verfügung; Aufsichtsbehörde; Bezirksgericht; Ausstand; Bezirksgerichtspräsident; Verfahren; Wollerau; Rechtsstillstand; Entscheid; Gesuch; Frist; Rechtsbegehren; Auflage; Kommentar; Bezirksgerichtspräsidenten; Kanton; Befristet; Befristete; Treten; Zivilprozessordnung; Anträge

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 317 (5A_490/2018)Art. 93 SchKG; Art. 289 Abs. 2 ZGB; Einkommenspfändung für Unterhaltsansprüche, Übergang des Privilegs auf das bevorschussende Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nicht berechtigt, die Privilegierung der Unterhaltsansprüche nach vorausgehender Pfändung für andere Forderungen ("Vorfahrprivileg") zu verlangen (E. 3). Unterhalt; Gemeinwesen; Vorfahrprivileg; Privileg; Betreibung; Pfändung; Schuldner; Unterhaltsbeiträge; Unterhaltsgläubiger; Beschwerde; Recht; SchKG; Anschluss; Schuldneranweisung; Unterhaltsberechtigte; Privilegierung; Person; Existenzminimum; Praxis; Unterhaltsberechtigten; Unterhaltsbeiträgen; Betreibungsamt; Bevorschusst; Unterhaltsschuld; Vorfahrprivilegs; Erleichtert; Zweck; Bevorschusste; Gemeinde
138 III 483 (5A_209/2012)Art. 219, 223 und 253 ZPO; Art. 84 Abs. 2 SchKG; Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren, Säumnis. Bei versäumter Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren wird dem Betriebenen keine Nachfrist im Sinne von Art. 223 ZPO angesetzt (E. 3). Recht; Rechtsöffnung; Verfahren; Stellungnahme; SchKG; Nachfrist; Summarische; Summarischen; Versäumte; Betreibung; Beschwerde; Versäumter; Frist; Rechtsöffnungsgesuch; Rechtsöffnungsentscheid; Ordentlichen; Rechtsöffnungsverfahren; Rechtsöffnungsrichter; Provisorisch; Obergericht; Beschwerdeführerin; Hinweis; Zivilprozessordnung; Provisorische; Urteil; Gesuch; Kurze; Betreibungsferien; Entscheid

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5649/2017MehrwertsteuerSteuer; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; MWSTG; Urteil; Verfahren; Steuern; Unternehmen; Mehrwertsteuer; BVGer; Steuerumgehung; Steuernachfolge; Sachverhalt; Vorinstanz; Verfahrens; Fahrzeuge; Hinweis; Unternehmens; Gesellschaft; Steuerpflicht; Übertragung; AMWSTG; Verwaltungsgericht; Ermessen; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Person; Liegend

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2020.9Gesuch um Umwandlung einer Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe (Art. 10 VStrR)Gesuch; Bundes; Gesuchsgegner; Busse; Urteil; Ersatzfreiheitsstrafe; Umwandlung; Bedingte; Bedingten; Vollzug; Kammer; Gericht; Recht; Recht; Verbindungsbusse; Bundesstrafgericht; Vollzug; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Höhe; Beschwerde; Verfahrens; Verurteilte; Fassung; AVStrR; Freiheitsstrafe; Bezahlen; Eidgenössische
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