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Loi sur le Tribunal fédéral (LTF)

Art. 11 LTF de 2021

Art. 11 Loi sur le Tribunal fédéral (LTF) drucken

Art. 111


1 Abrogé par l’annexe ch. 3 de la LF du 17 juin 2011 (Examen des requêtes visant à lever l’immunité), avec effet au 5 déc. 2011 (RO 2011 4627; FF 2010 6719 6759).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 39 (6B_727/2020)
Regeste
Art. 117 StGB ; Art. 26 Abs. 2 HMG ; fahrlässige Tötung (Freispruch), Sorgfaltspflichtverletzung. Ein Arzneimittel darf nur verschrieben werden, wenn die Vitaldaten des Patienten, sein Gesundheitszustand, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten und das Interaktionspotential mit anderen Wirkstoffen bzw. Arznei- sowie Nahrungsmitteln bekannt sind (E. 2.4.1). Der Arzt muss sich sorgfältig ein Bild machen, was dem Patienten fehlt, und welche Therapieformen geeignet sind. Üblicherweise verlangt die ärztliche Sorgfalt die Durchführung einer Anamnese. Über die Art der im Einzelfall erforderlichen Anamnese lassen sich keine allgemeingültigen Angaben machen. Zur Durchführung der Heilbehandlung ist in der Regel die Mitwirkung des Patienten erforderlich. Bei dieser Mitwirkung handelt es sich um blosse Obliegenheiten. Wirkt der Patient bei der Behandlung nicht mit, braucht der Arzt jedoch nicht tätig zu werden (E. 2.4.2).
Patient; Beschwerde; Hinweis; Beschwerdegegner; Patienten; Patientin; Hinweise; Verschreibung; Allergie; Medikament; Medizinisch; Cefuroxim; Medizinische; Medizinischen; Behandlung; Sorgfalt; Antibiotika; Asthma; ärztliche; Hinweisen; Arznei; Verschrieb; Arzneimittel; Heilmittel; Über; Medikamente; Sorgfaltspflicht; Allergien; Recht
147 I 268 (2C_175/2020)
Regeste
Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG ; Art. 8 EMRK ; prekärer Aufenthalt; Umwandlung des Status der vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung im Lichte des Anspruchs auf Achtung des Privatlebens. Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gestützt auf einen potenziellen konventionsrechtlichen Anspruch auf Regularisierung der Anwesenheit in der Schweiz bejaht (E. 1).
Beschwerde; Aufenthalt; Aufenthalts; Beschwerdeführerin; Schweiz; Aufenthaltsbewilligung; Anspruch; Integration; Urteil; Person; Privat; Privatleben; Privatlebens; Achtung; Wegweisung; Rechtlich; Familie; Lichte; Anspruchs; Ausländer; Ausländische; Migration; Zumutbar; Status; Kanton; Anwesenheit; Eingriff; Personen; Sozial

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2018 VII/4Regroupement familialConsid; Droit; Familial; Regroupement; Tribunal; Fédéral; Arrêt; Cours; Jurisprudence; CourEDH; Demande; Recours; Moment; Contre; Procédure; Autorisation; être; âge; Autorité; Suisse; également; Majeur; Séjour; enfant; National; Lorsque; Recevabilité; Dépôt; Juridique
A-651/2016Energie (Übriges)Beschwerde; Bundes; Verfügung; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Rückerstattung; Vorinstanz; Verfahren; Netzzuschlag; Behörde; Recht; Partei; Urteil; Geschäftsjahr; Netzzuschlags; Beschwerdegegner; Energie; Zuständig; Behörden; Beschwerdelegitimation; Anspruch; Stellung; ElCom; Angefochtene; Parteien; BVGer; Entscheid; Stellungnahme; Prozent; Bundesgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CR.2021.25Gesuch; Gesuchsteller; Entscheid; Bundes; Beschwerde; Revision; Verfahren; Entscheide; Filter; Hinzufügen; öffnen; BStGer; Beschwerdekammer; Verfahren; Beschluss; Revisionsgesuch; Berufungskammer; Gesuchstellers; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Unentgeltliche; Revisionsverfahren; Bundesstrafgerichts; StBOG; Gericht; Vorinstanz; Eingabe; Rechtsmittel; Rechtspflege; Beschlusses
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