Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Art. 109 StPO vom 2023
Art. 109
Eingaben
1 Die Parteien können der Verfahrensleitung jederzeit Eingaben machen; vorbehalten bleiben besondere Bestimmungen dieses Gesetzes.
2 Die Verfahrensleitung prüft die Eingaben und gibt den anderen Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 109 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE210183 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Staatsanwaltschaft; Urteil; Nichtanhandnahme; Rechtsmittel; Frist; Vorliegende; Desinfektionsmittel; Aussagen; Untersuchung; Beweis; Eingabe; Rechtsvertreter; Vorliegenden; Frist; öffnung; Beschwerdefrist; Beschwerdeschrift; Entscheid; Eröffnung; Dubio; Verwendet; Begründung; Werden; Verfahren; Zürich-Sihl; Verfahren |
ZH | UE170311 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Recht; Wasser; Mängel; Staatsanwaltschaft; Defekt; Nichtanhandnahme; Untersuchung; Beschwerdegegners; Urteil; Betrugs; Eintritt; Verhalten; Motor; Arglist; Arglistig; Anzeige; Geltend; Sachen; Wassereintritt; Falsche; Defekte; Umstände; Entscheid; Verfahren; Genaue |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2018.84 (AG.2019.13) | mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln | Berufung; Berufungskläger; Urteil; Verletzung; Verkehrsregeln; Verfahren; Einfache; Werden; Erstinstanzliche; Gemäss; Ehefrau; Appellationsgericht; Urteils; Worden; Erstinstanzlichen; Schreiben; Seiner; Schriftliche; Schuldig; Basel-Stadt; Einzelgericht; Rotlicht; Kosten; Strafsachen; Liegen; Bereit; Erklärt; Staatsanwaltschaft; Beziehungsweise; Vorliegend |
BS | BES.2015.135 (AG.2016.216) | Nichtanhandnahmeverfügung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwalt; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Verfahrens; Recht; Verfügung; Nichtanhandnahme; Basel; Anzeige; Amtsmissbrauch; Beschwerdeführers; Untersuchung; Person; Recht; Erwägung; Massnahme; Verfügt; Angefochten; Nichtanhandnahmeverfügung; Verfahren; Erhob; Basel-Stadt; Worden; Voraussetzungen; Unrecht; Akten; Angefochtene |
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Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2021.144 | | Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdeführer; Entscheid; Privatkläger; Hinzufügen; Filter; öffnen; Beschwerdekammer; Procédure; Partei; Teilweise; N'a; Beschuldigte; Beschwerdegegnerin; Bundesanwaltschaft; Ausschluss; Verfahren; Rechtlich; Verfahrensleitung; Verjährung; Urteil; Parteien; Person; Interesse; Pénal; Faits |
CA.2019.27 | Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG)
Berufung (vollumfänglich) vom 29. Oktober 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.8 vom 9. Oktober 2019
| Berufung; Berufungsführer; Bundes; FINMA; Recht; Stell; Urteil; Verfahren; Berufungsführers; Bundesgericht; Rechtlich; Verfahren; Sachverhalt; Publikums; Rechtliche; Kammer; Vorinstanz; Verteidigung; BankV; Gericht; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Bundesgerichts; Zwang; Finanzmarkt; Bundesstrafgerichts; BankG |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schmid | Praxiskommentar, Zürich | 2009 |