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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Der Art. 109 StPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 109 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210183NichtanhandnahmeBeschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Staatsanwaltschaft; Urteil; Nichtanhandnahme; Rechtsmittel; Frist; Vorliegende; Desinfektionsmittel; Aussagen; Untersuchung; Beweis; Eingabe; Rechtsvertreter; Vorliegenden; Frist; öffnung; Beschwerdefrist; Beschwerdeschrift; Entscheid; Eröffnung; Dubio; Verwendet; Begründung; Werden; Verfahren; Zürich-Sihl; Verfahren
ZHUE170311NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Recht; Wasser; Mängel; Staatsanwaltschaft; Defekt; Nichtanhandnahme; Untersuchung; Beschwerdegegners; Urteil; Betrugs; Eintritt; Verhalten; Motor; Arglist; Arglistig; Anzeige; Geltend; Sachen; Wassereintritt; Falsche; Defekte; Umstände; Entscheid; Verfahren; Genaue
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.84 (AG.2019.13)mehrfacher Verletzung der VerkehrsregelnBerufung; Berufungskläger; Urteil; Verletzung; Verkehrsregeln; Verfahren; Einfache; Werden; Erstinstanzliche; Gemäss; Ehefrau; Appellationsgericht; Urteils; Worden; Erstinstanzlichen; Schreiben; Seiner; Schriftliche; Schuldig; Basel-Stadt; Einzelgericht; Rotlicht; Kosten; Strafsachen; Liegen; Bereit; Erklärt; Staatsanwaltschaft; Beziehungsweise; Vorliegend
BSBES.2015.135 (AG.2016.216)NichtanhandnahmeverfügungBeschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwalt; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Verfahrens; Recht; Verfügung; Nichtanhandnahme; Basel; Anzeige; Amtsmissbrauch; Beschwerdeführers; Untersuchung; Person; Recht; Erwägung; Massnahme; Verfügt; Angefochten; Nichtanhandnahmeverfügung; Verfahren; Erhob; Basel-Stadt; Worden; Voraussetzungen; Unrecht; Akten; Angefochtene
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.144Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdeführer; Entscheid; Privatkläger; Hinzufügen; Filter; öffnen; Beschwerdekammer; Procédure; Partei; Teilweise; N'a; Beschuldigte; Beschwerdegegnerin; Bundesanwaltschaft; Ausschluss; Verfahren; Rechtlich; Verfahrensleitung; Verjährung; Urteil; Parteien; Person; Interesse; Pénal; Faits
CA.2019.27Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG)

Berufung (vollumfänglich) vom 29. Oktober 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.8 vom 9. Oktober 2019
Berufung; Berufungsführer; Bundes; FINMA; Recht; Stell; Urteil; Verfahren; Berufungsführers; Bundesgericht; Rechtlich; Verfahren; Sachverhalt; Publikums; Rechtliche; Kammer; Vorinstanz; Verteidigung; BankV; Gericht; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Bundesgerichts; Zwang; Finanzmarkt; Bundesstrafgerichts; BankG

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchmidPraxiskommentar, Zürich2009
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