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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Der Art. 108 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 108 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS200114Verlustschein vom 20. Juni 2019 (Pfändung) und Kostenrechnung vom 20. Juni 2019Beschwerde; Pfändung; Beschwerdeführer; Betreibung; Vorinstanz; Recht; Betreibungsamt; Liquidationsanteil; SchKG; Sihltal; Aufsichtsbehörde; Kostenrechnung; Verfügung; Gepfändet; Verfahren; Akten; Beschwerdegegner; Verlustschein; Urteil; Liquidationsanteils; Gläubiger; Beschwerdeführers; Antrag; Schuldners; Vorsorglich; Betreibungsamtes; Beschwerdeverfahren; Erbschaft
ZHNE190002WiderspruchsklageKlage; SchKG; Betreibung; LugÜ; Klagten; Beklagten; Berufung; Widerspruchsklage; Vorinstanz; Recht; Verfahren; Spreche; Zuständig; Bezug; Gericht; Drittansprecher; Gläubiger; Schuldner; Betreibungsverfahren; Zuständigkeit; Ausland; Vermögenswert; Widerspruchsverfahren; Entscheid; Kanton; Zwangsvollstreckung; Schweiz; Vollstreckungsrechtlich; Materiell
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2016.40 (AG.2017.236)Aberkennung des Drittanspruchs (Widerspruchsklage nach Art. 108 Abs. 1 SchKG)Beschwerde; Abtretung; Ansprüche; Nutzniessung; Entscheid; Zivilgericht; Künftige; Beschwerdeführerin; Schuldner; Forderung; Oktober; Abtretungserklärung; Arrest; Künftigen; Sämtlich; Gläubigerin; Dritte; Sämtliche; Ansprüchen; Vorliegende; Angefochtene; Erträge; Gemäss; Bundesgericht; Werden; Erhoben; Beschwerdegegnerin; Forderungen; Abgetreten; Schuldners
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 527Art. 6 Abs. 2 ZPO, Art. 285 ff. SchKG; Zuständigkeit des Handelsgerichts. Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung von paulianischen Anfechtungsklagen (E. 2).
Regeste b
Art. 41 Abs. 1 OR, Art. 163 ff. StGB; Widerrechtlichkeit. Die Konkurs- und Betreibungsdelikte von Art. 163 ff. StGB sind keine Schutznormen im Sinne von Art. 41 Abs. 1 OR (E. 3).
Recht; Anfechtung; SchKG; Recht; Handelsgericht; Anfechtungsklage; Gläubiger; Konkurs; Beschwerde; Schuld; Kanton; Schutz; Anfechtungsklagen; Klage; Beschwerdeführerin; Reflexwirkung; Materielle; Betreibungsrechtliche; Gläubigers; Schuldner; Zuständigkeit; Handelsgerichts; Schutznorm; Paulianisch; Vermögens; Gläubigerschutz; Zivilrechtlich; Paulianische
140 III 355 (5A_29/2014)Art. 6 Abs. 2 ZPO; Zuständigkeit des Handelsgerichts. Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung betreibungsrechtlicher Klagen mit Reflexwirkung auf das materielle Recht. Eine Einlassung ist ausgeschlossen (E. 2). Handelsgericht; Beschwerde; Zuständigkeit; Recht; Klage; Sachlich; Betreibungs; Zivil; Streit; Klagen; Beschwerdeführerin; Betreibungsrechtliche; Prozess; Sachliche; Kanton; Materielle; Reflexwirkung; Geschäftliche; Partei; Streitigkeit; Gerichtliche; Widerspruchsklage; Beschwerdegegnerin; Materiellrechtliche; Handelsrechtlich; Handelsgerichts; GOG/ZH; Handelsgerichte; Botschaft; Zivilprozessordnung
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