Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)
Der Art. 108 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 108 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS200114 | Verlustschein vom 20. Juni 2019 (Pfändung) und Kostenrechnung vom 20. Juni 2019 | Beschwerde; Pfändung; Beschwerdeführer; Betreibung; Vorinstanz; Recht; Betreibungsamt; Liquidationsanteil; SchKG; Sihltal; Aufsichtsbehörde; Kostenrechnung; Verfügung; Gepfändet; Verfahren; Akten; Beschwerdegegner; Verlustschein; Urteil; Liquidationsanteils; Gläubiger; Beschwerdeführers; Antrag; Schuldners; Vorsorglich; Betreibungsamtes; Beschwerdeverfahren; Erbschaft |
ZH | NE190002 | Widerspruchsklage | Klage; SchKG; Betreibung; LugÜ; Klagten; Beklagten; Berufung; Widerspruchsklage; Vorinstanz; Recht; Verfahren; Spreche; Zuständig; Bezug; Gericht; Drittansprecher; Gläubiger; Schuldner; Betreibungsverfahren; Zuständigkeit; Ausland; Vermögenswert; Widerspruchsverfahren; Entscheid; Kanton; Zwangsvollstreckung; Schweiz; Vollstreckungsrechtlich; Materiell |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BEZ.2016.40 (AG.2017.236) | Aberkennung des Drittanspruchs (Widerspruchsklage nach Art. 108 Abs. 1 SchKG) | Beschwerde; Abtretung; Ansprüche; Nutzniessung; Entscheid; Zivilgericht; Künftige; Beschwerdeführerin; Schuldner; Forderung; Oktober; Abtretungserklärung; Arrest; Künftigen; Sämtlich; Gläubigerin; Dritte; Sämtliche; Ansprüchen; Vorliegende; Angefochtene; Erträge; Gemäss; Bundesgericht; Werden; Erhoben; Beschwerdegegnerin; Forderungen; Abgetreten; Schuldners |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 527 | Art. 6 Abs. 2 ZPO, Art. 285 ff. SchKG; Zuständigkeit des Handelsgerichts. Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung von paulianischen Anfechtungsklagen (E. 2). Regeste b Art. 41 Abs. 1 OR, Art. 163 ff. StGB; Widerrechtlichkeit. Die Konkurs- und Betreibungsdelikte von Art. 163 ff. StGB sind keine Schutznormen im Sinne von Art. 41 Abs. 1 OR (E. 3). | Recht; Anfechtung; SchKG; Recht; Handelsgericht; Anfechtungsklage; Gläubiger; Konkurs; Beschwerde; Schuld; Kanton; Schutz; Anfechtungsklagen; Klage; Beschwerdeführerin; Reflexwirkung; Materielle; Betreibungsrechtliche; Gläubigers; Schuldner; Zuständigkeit; Handelsgerichts; Schutznorm; Paulianisch; Vermögens; Gläubigerschutz; Zivilrechtlich; Paulianische |
140 III 355 (5A_29/2014) | Art. 6 Abs. 2 ZPO; Zuständigkeit des Handelsgerichts. Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung betreibungsrechtlicher Klagen mit Reflexwirkung auf das materielle Recht. Eine Einlassung ist ausgeschlossen (E. 2). | Handelsgericht; Beschwerde; Zuständigkeit; Recht; Klage; Sachlich; Betreibungs; Zivil; Streit; Klagen; Beschwerdeführerin; Betreibungsrechtliche; Prozess; Sachliche; Kanton; Materielle; Reflexwirkung; Geschäftliche; Partei; Streitigkeit; Gerichtliche; Widerspruchsklage; Beschwerdegegnerin; Materiellrechtliche; Handelsrechtlich; Handelsgerichts; GOG/ZH; Handelsgerichte; Botschaft; Zivilprozessordnung |