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Obligationenrecht (OR)

Art. 108 OR vom 2021

Art. 108 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 108

Die Ansetzung einer Frist zur nachträglichen Erfüllung ist nicht erforderlich:

1.
wenn aus dem Verhalten des Schuldners hervorgeht, dass sie sich als unnütz erweisen würde;
2.
wenn infolge Verzuges des Schuldners die Leistung für den Gläubiger nutzlos geworden ist;
3.
wenn sich aus dem Vertrage die Absicht der Parteien ergibt, dass die Leistung genau zu einer bestimmten oder bis zu einer bestimmten Zeit erfolgen soll.
c. Wirkung des Rücktritts>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 108 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220141RechtsöffnungGesuch; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Kündigung; Recht; Beschwerde; Fristlos; Vorinstanz; Mietvertrag; Rechtsöffnung; Miete; Fristlose; Mieter; Liegenschaft; Mieter; Noven; Glaubhaft; Vertrag; Rungen; Frist; Gesuchstellers; Beschwerdeverfahren; Schäden; Entscheid; Aufgr; Müsse; Mietobjekt; Sinne; Parteien; Vermieter
ZHHG170179ForderungMieterin; Recht; Schaden; Vertrag; Mietvertrag; Mietobjekt; Übergabe; Klagt; Geschäfts; Verzug; Beklagten; Interesse; Partei; Parteien; Rücktritt; Vertrags; Ersatz; Höhe; Handel; Schweizer; Abtretung; Schadenersatz; Schadens; Verzugs; Mietobjekts; Schuldnerin; Klage; Vorliegen; Geschäftsstelle
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAVI 2007/15Entscheid Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 44 Abs. 1 lit. b AVIV. Einstellung in der Anspruchsberechtigung bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Triftiger Grund für eine Selbstkündigung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Juni 2007, AVI 2007/15). Arbeit; Beschwerde; Arbeitgeber; Beschwerdeführer; Arbeitgeberin; Kündigung; Recht; Fristlos; Frist; Fristlose; Einstellung; Versicherung; Person; Lohnzahlung; Arbeitsverhältnis; Anspruch; Wäre; Anspruchsberechtigung; E-Mail; Zahlung; Beschwerdegegnerin; Arbeitslosenkasse; Zumutbar; Gemahnt; Abmahnung; Ansetzung; Arbeite; Habe
BSZV.2019.6 (SVG.2021.299)Nachweis ArbeitsunfähigkeitKläger; Klägerin; Beklagte; Taggeld; Arbeitsunfähigkeit; Januar; Februar; Schreiben; Taggelder; Weiter; Leistung; Arbeitsfähigkeit; Beklagten; Arztzeugnisse; Anspruch; Prognose; Beschwerde; Gemäss; Bundesgericht; Sozialversicherungsgericht; Zeitpunkt; Psychiater; Wartefrist; Tatsache; Anfang; Verlauf; Fälligkeit; Versicherer; Taggeldzahlungen; Psychiaterin
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 495 (4A_141/2017)Art. 6 ZPO; Widerklage vor Handelsgericht. Wurde das Handelsgericht gestützt auf Art. 6 Abs. 3 ZPO angerufen, ist eine konnexe Widerklage trotz fehlendem Handelsregistereintrag des Widerbeklagten zulässig (E. 2).
Regeste b
Art. 108 Ziff. 1, 107 Abs. 2 OR; unverzügliche Verzichtserklärung. Im Grundsatz ist auch in einem Fall von Art. 108 Ziff. 1 OR eine unverzügliche Verzichtserklärung im Sinne von Art. 107 Abs. 2 OR erforderlich. Beruft sich der Schuldner auf deren Fehlen, kann dies im Einzelfall allerdings treuwidrig sein (E. 4.3.1 und 4.3.2).
Widerklage; Zuständigkeit; Sachlich; Handelsgericht; Sachliche; Klagt; Verzicht; Beschwerde; Schuldner; Konnexe; Schweizer; Handelsgerichts; Verzichtserklärung; Unverzüglich; Instanz; Klage; Widerbeklagte; Gericht; Zuständig; Unverzügliche; Beschwerdeführerin; Handelsregister; Urteil; Streitigkeit; Zivilprozessordnung; Voraussetzung; Gesetzgeber; Widerklagen
143 II 37 (2C_348/2015)Art. 14 f. StromVG, aArt. 31b StromVV, Art. 62 ff., Art. 102 ff., Art. 108 Abs. 1 OR (analog), Art. 3 Abs. 1 lit. a KG; Zinsen auf der Rückerstattung von (auf gesetzwidriger Grundlage geleisteten) Akontozahlungen für Systemdienstleistungen. Die Swissgrid muss die von den Kraftwerkbetreiberinnen aufgrund der Gesetzwidrigkeit von aArt. 31b StromVV zu Unrecht bezahlten Akontozahlungen aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückerstatten. Streitig ist der Zeitpunkt, ab welchem auf den Beträgen Zins in welcher Höhe zu bezahlen ist (E. 2). Rechtsgrundlagen für Zinsen im öffentlichen Recht (Verzugszins, Vergütungszins, Bereicherungszins, E. 5). Da die Stromversorgungsgesetzgebung keine Regelung enthält, ist Art. 102 ff. OR analog anwendbar: Eine Verfalltagsabrede bestand nicht und ergibt sich auch nicht aus den Zahlungen unter Vorbehalt; ebenso wenig war eine Mahnung überflüssig (E. 6). Keine Anwendung des KG auf hoheitliche Preisregelungen (E. 6.2.3). Ein Anspruch auf Vergütungszins besteht nicht: Die Swissgrid ist nicht verfügungsberechtigt, im Gegenteil selber an die Verfügungen der ElCom gebunden und nicht mit einer Veranlagungsbehörde vergleichbar, deren (rechtswidrige) Verfügungen Anlass für einen Vergütungszins geben können (E. 7). Auch ein Bereicherungszins ist nicht geschuldet (E. 8). Beschwerde; Zahlung; Urteil; Verzug; Verfügung; Rück; ElCom; Beschwerdegegnerin; Recht; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Vergütungszins; Rückerstattung; Bereicherung; Verzugszins; Mahnung; Tarif; Zahlungen; Leistung; Bundesgericht; Kraftwerkbetreiber; Kraftwerkbetreiberin; Swissgrid; StromVV; Schuldner; Bundesverwaltungsgericht; Kraftwerkbetreiberinnen; Rechtfertigt; Bereicherungszins

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6111/2016Auflösung des ArbeitsverhältnissesBeschwerde; Arbeit; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Urteil; Kündigung; Recht; Vorinstanz; Anzeige; Arbeitsverhältnis; BVGer; Verhalten; Vorgesetzten; Arbeitgeberin; Beweis; Bundesverwaltungsgericht; MwH; Interne; Wäre; Person; Mitarbeitende; Missbräuchlichkeit; Partei; Führung; Mitarbeitenden; Beschwerdeführers; Entscheid; Arbeitskollege; Anzeigen
A-179/2014Energie (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Akontozahlungen; Recht; Verzug; Bundes; SDL-Akontozahlungen; Vorinstanz; Szins; Verfügung; Verzugs; Tarif; Rechtsbegehren; Bereich; Urteil; Mahnung; Bereiche; Zeitpunkt; Bereicher; Kraftwerkbetreiberin; Bereicherung; Pflicht; Bundesverwaltungsgericht; Rückerstattung; Kraftwerkbetreiberinnen; Leistung; Verzugszins

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2023.16Dossier; Recourant; Partie; Procédure; Fédéral; Consid; Accès; Cours; Tribunal; Pénal; Droit; Rubrique; Recours; Décision; Encore; être; Preuve; Rubriques; Cité; L'accès; Audition; Accessible; été; Février; Preuves; Instruction; Public; Partiel; Prévenu
RR.2021.51 L Consid; öffnen; Hinzufügen; Filter; Penal; Della; Penale; Autorità; Federal; Delle; Federale; Tribunal; Azioni; Tribunale; Ricorrente; Entscheide; Dell Assistenza; BStGer; Materia; Documentazione; L'autorità; Rogato; Forma; Quanto; Rogatoria; Sentenza; Fatti
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