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Legge sul Tribunale federale (LTF)

Art. 108 LTF dal 2021

Art. 108 Legge sul Tribunale federale (LTF) drucken

Art. 108 Giudice unico

1 Il presidente della corte decide in procedura semplificata circa:

a.
la non entrata nel merito su ricorsi manifestamente inammissibili;
b.
la non entrata nel merito su ricorsi manifestamente non motivati in modo sufficiente (art. 42 cpv. 2);
c.
la non entrata nel merito su ricorsi querulomani o abusivi.

2 Può delegare questo compito a un altro giudice.

3 La motivazione della decisione si limita a una breve indicazione del motivo d’inammissibilità.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 108 Legge sul Tribunale federale (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT150163Rechtsöffnung Beschwerde; Rechtsöffnung; Gesuchsgegner; Entscheid; Kanton; Verfahren; Kantons; Recht; Basel-Landschaft; Gesuchsteller; Kantonsgerichts; Urteil; Bundesgericht; Beschwerdeverfahren; Nichtigkeit; Vorinstanz; MwH; Gericht; Mangel; Basel-Landschaft; Liegenden; Inhaltlich; Beschlüsse; Gesuchsgegners; Abteilung; Erstinstanzliche; SchKG; Fristen; Definitive; Betreibung
ZHRT150038Rechtsöffnung Gesuch; Gesuchsgegner; Recht; Beschwerde; Verfahren; Rechtsöffnung; Entscheid; Vorinstanz; Gesuchsgegners; Bundesgericht; Unentgeltliche; Rechtspflege; Gungen; Betreibung; Beschwerdeverfahren; Abzuweisen; Relevant; Kantons; Urteil; Entscheid; Nichtigkeit; Erteilte; Parteientschädigung; Abgewiesen; Definitive; Geprüft; Rechtsöffnungstitel; Erstinstanzlichen; Aussichtslos

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2020/112EntscheidVerfahrensbeteiligte Weisung; Besuch; Beschwerde; Recht; Besuchsverbot; Verwaltungsgericht; Ausnahmen; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Allgemeinverfügung; Über; Kliniken; Verfügung; Generell; Anordnung; Rechtsmittel; Verfügungen; Gallen; Entscheid; Spitäler; Abteilungspräsident; Person; Hinweis; Eintreten; Verwaltungsrechtspflege; Überprüfung; Aufschiebend; Umsetzung; Anordnungen
SGB 2019/111Entscheid Verfahren, Art. 59bis Abs. 1 VRP, Art. 88 Abs. 2 BGG. Beim Verwaltungsgericht kann Beschwerde gegen Verfügungen und Entscheide der Regierung erhoben werden. Der Beschluss, bei der Umsetzung von Bauprojekten, für welche die Kredite im obligatorischen Finanzreferendum genehmigt wurden, eine "Denkpause" einzulegen, stellt weder eine Verfügung noch einen Rechtsmittelentscheid im Sinn der Verwaltungsrechtspflege dar. Eine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts ergibt sich auch nicht aus der verfassungsrechtlichen Rechtsweggarantie und den bundesgesetzlichen Anforderungen an das kantonale Rechtsmittelverfahren in Stimmrechtsangelegenheit. Der Einzelrichter tritt mangels Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts im vereinfachten Verfahren auf die Beschwerde nicht ein (Präsidialentscheid Verwaltungsgericht, B 2019/111). Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 1C_353/2020). Beschwerde; Spital; Recht; Kanton; Regierung; Beschwerdeführer; Gallen; Kantons; Verwaltungsgericht; Rechtsmittel; Zuständigkeit; Bundes; Bauprojekt; Verfügung; Entscheid; Wattwil; Bauprojekte; Altstätten; Spitalverbunde; Verfahren; Projekt; Standort; Beschluss; Spitalanlagengesellschaft; Bundesgericht; Franken; Millionen; Verwaltungsrechtspflege; Kantonsrat; Nichtigkeit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 V 136 (8C_789/2013)Art. 97 Abs. 1 und 2, Art. 105 Abs. 2 und 3 BGG; Kognition. Das Bundesgericht urteilt mit eingeschränkter Kognition, wenn lediglich die Auszahlungsmodalität einer unbestrittenen Geldleistung (Waisenrente) streitig ist (E. 1.2).
Regeste b
Art. 30 UVG; Art. 297 Abs. 3, Art. 311 f. und Art. 318 Abs. 1 ZGB; Art. 27 Abs. 1 und Art. 85 Abs. 1 IPRG; Art. 9 Abs. 1 lit. a und Art. 10 Abs. 1 lit. a des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts. Die SUVA hat zu Recht die Auszahlung einer (unbestrittenen) Waisenrente ins Ausland verweigert und die weitere Ausrichtung an die in der Schweiz lebende Mutter angeordnet, da der ausländische "Entscheid" über die Bestellung eines Vormunds für die Halbwaise in casu den schweizerischen ordre public verletzt (E. 4 und 5).
Beschwerde; Sorge; Recht; Mutter; Entscheid; Verfügung; Anerkennung; Elterliche; Bundesgericht; Beschwerdeführerin; Halbwaise; Kosovo; Vorinstanz; Halbwaisen; Sachverhalt; Auszahlung; Schweiz; Halbwaisenrente; Kinder; HKsÜ; Verfahren; Ordre; Public; Sozialbehörde; Entscheidung; Übereinkommen; Elterlichen; Waisen
134 II 244 (1C_380/2007)Nichteintreten auf eine ungenügend begründete Beschwerde (Art. 42 Abs. 2 BGG). Art. 42 Abs. 2 BGG setzt voraus, dass sich der Beschwerdeführer wenigstens kurz mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzt. Dies ist nicht der Fall, wenn vor Bundesgericht dieselbe Beschwerdebegründung eingereicht wird wie schon im kantonalen Verfahren (E. 2.1-2.3). Kein Anspruch auf Nachfristansetzung nach Art. 42 Abs. 5 oder 6 BGG oder nach allgemeinen Grundsätzen (E. 2.4). Beschwerde; Recht; Recht; Begründung; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Entscheid; Verwaltungsgericht; Begründungsanforderungen; Erwägungen; Angefochtene; Beschwerdeschrift; Verfahren; Einzutreten; Angefochtenen; Stadt; Beschwerdebegründung; Übrigen; überspitzt; Inwiefern; Begründet; Baurekurskommission; Urteil; Auseinander; Nachfrist; Erhoben; Verletzung; Formalismus; Rüge

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1613/2017AusstandBeschwerde; Richter; Beschwerdeführer; Verfahren; Recht; Ausstand; Kostenvorschuss; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrens; Daniel; Kostenvorschusses; Riedo; Urteil; Rechtspflege; Antrag; Beschwerdeführers; Unentgeltliche; Spruchkörper; Ausstandsbegehren; Entscheid; Zwischenverfügung; Verfahren; Richterin; Gericht; Eingabe; Frist; Erlass; Abteilung; Erhebung; Unentgeltlichen
BVGE 2013/29Asyl und WegweisungRevision; Beschwerde; Gründet; Besetzung; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Bundesgericht; Verfahren; Gesuch; Gesuchsteller; Materiell-rechtliche; Unbegründet; Bundesgerichts; Gericht; Revisionsgr; Beurteilung; Vorliege; Setze; Verfahrens; Materiell-rechtlichen; Consid; Rechtsfrage; ESCHER; Verletzung; Vorschriften; Revisionsgesuch; Vorstehend; Würdigung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.156, BP.2021.50Beschwerde; Beschwerdekammer; Recht; Beschwerdeführer; Bundesanwaltschaft; Entscheid; Bundesrichter; Nichtanhandnahme; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Entscheide; Verfahrensakten; Tribunal; BStGer; Tatverdacht; Lasche; Mäppchen; Nichtanhandnahmeverfügung; Unentgeltliche; Amtsgewalt; Rechtspflege; Anzeige; öffnen; Hinzufügen; Filter; Bundesstrafgerichts; Abgewiesen; Urteilen; Rechtsmittel; Hinreichenden
BB.2021.116, BP.2021.39Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundesanwaltschaft; Beschwerdekammer; Entscheid; Bundesrichterin; Recht; Nichtanhandnahme; Verfahrens; Urteil; Kantons; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Tribunal; Tatverdacht; Rechtspflege; Unentgeltliche; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschwerdeführers; Anzeige; Hinzufügen; Entscheide; Filter; BStGer; öffnen; StBOG; Lasche; Amtsgewalt; Hinreichenden; Abzuweisen
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