Art. 107 OR de 2022
Art. 107
1 Lorsque, dans un contrat bilatéral, l’une des parties est en demeure, l’autre peut lui fixer ou lui faire fixer par l’autorité compétente un délai convenable pour s’exécuter.
2 Si l’exécution n’est pas intervenue à l’expiration de ce délai, le droit de la demander et d’actionner en dommages-intérêts pour cause de retard peut toujours être exercé; cependant, le créancier qui en fait la déclaration immédiate peut renoncer à ce droit et réclamer des dommages-intérêts pour cause d’inexécution ou se départir du contrat.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2008.16 | Entscheid Art. 2 OR (SR 220). Lieferungsvertrag, bei welchem die Parteien die Frist, innert welcher die vereinbarte Gesamtmenge abzurufen bzw. zu liefern war, nicht erörtert haben. Nachdem die Beklagte als Käuferin der Klägerin als Verkäuferin mitgeteilt hat, sie werde den Vertrag nicht mehr einhalten und keine Teillieferungen mehr abrufen, geriet sie, auch ohne vereinbartes Enddatum für den (letzten) Abruf, ohne weiteres in Verzug, womit die Klägerin ihr Wahlrecht nach Art. 107 Abs. 2 OR ausüben konnte. Berechnung des entgangenen Gewinns (Handelsgericht, 27. November 2008, HG. 2008.16). | Vertrag; Kläg; Klage; Kläg; Kaffee; Partei; Vertrags; Beklagten; Teillieferung; Parteien; Vertraglich; Vereinbart; Lieferung; Klageantwort; Preis; Gewinn; Teillieferungen; Schadenersatz; Entgangene; Gauch/; Entgangenen; Vertragliche; Geschäft; Vereinbarte; Handel; Frist; Schluep/Schmid; Verzichte; Frist |
AG | AGVE 2009 4 | II. ZivilprozessrechtA. Zivilprozessordnung4 § 184 f. ZPO; Art. 368 ORBeim während eines hängigen Prozesses erklärten Wechsel von einemMängelrecht aus Werkvertrag zu einem andern handelt es sich um dieAusübung eines Angriffs- bzw. Verteidigungsmittels im Sinne des Novenrechts. Demgemäss ist der nach... | Recht; übung; Ausübung; Besserung; Minderung; Besteller; Mängel; Auch; Zessrecht; Abschluss; Gauch; Zivilprozessrecht; Verlangte; Unternehmer; Frist; Recht; Wandelungs; Trägliche; Tungsrechten; Bestreitung; Klage; Mängelrecht; Angriffsbzw; Verzug; Rungsrechts; Schadenersatz; Minderungs-; Staltungsrechten; Träglichen; Obergericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 495 (4A_141/2017) | Art. 6 ZPO; Widerklage vor Handelsgericht. Wurde das Handelsgericht gestützt auf Art. 6 Abs. 3 ZPO angerufen, ist eine konnexe Widerklage trotz fehlendem Handelsregistereintrag des Widerbeklagten zulässig (E. 2). Regeste b Art. 108 Ziff. 1, 107 Abs. 2 OR; unverzügliche Verzichtserklärung. Im Grundsatz ist auch in einem Fall von Art. 108 Ziff. 1 OR eine unverzügliche Verzichtserklärung im Sinne von Art. 107 Abs. 2 OR erforderlich. Beruft sich der Schuldner auf deren Fehlen, kann dies im Einzelfall allerdings treuwidrig sein (E. 4.3.1 und 4.3.2). | Widerklage; Zuständigkeit; Sachlich; Handelsgericht; Sachliche; Klagt; Verzicht; Beschwerde; Schuldner; Konnexe; Schweizer; Handelsgerichts; Verzichtserklärung; Unverzüglich; Instanz; Klage; Widerbeklagte; Gericht; Zuständig; Unverzügliche; Beschwerdeführerin; Handelsregister; Urteil; Streitigkeit; Zivilprozessordnung; Voraussetzung; Gesetzgeber; Widerklagen |
142 III 321 (4A_524/2015) | Ermächtigung zur Ersatzvornahme (Art. 98 Abs. 1 und Art. 366 Abs. 2 OR; Art. 221 Abs. 1 lit. b, Art. 236 Abs. 3, Art. 250 lit. a Ziff. 4, Art. 337 Abs. 1, Art. 338 Abs. 1, Art. 339 Abs. 2 und Art. 343 Abs. 1 lit. e ZPO). Tragweite von Art. 98 Abs. 1 OR und dessen Umsetzung in der ZPO: Steht die Leistungspflicht nicht fest, kann der Leistungsempfänger nicht direkt auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme klagen und die Leistungspflicht vorfrageweise beurteilen lassen. Er muss vielmehr eine Leistungsklage einreichen, die er mit einem Begehren um Anordnung von Vollstreckungsmassnahmen verbinden kann. Oder er kann zunächst ein separates Urteil über die Leistungspflicht erwirken und dieses danach vollstrecken lassen (E. 4 und 5). | Ersatzvornahme; Recht; Leistung; Vollstreckung; Beschwerde; Ermächtigung; Recht; Verfahren; Beschwerdeführer; Erfüllungstheorie; Erfüllungstheorie; Zivilprozessordnung; Leistungsurteil; Schuldner; Leistungspflicht; Gläubiger; Erfüllungsanspruch; Anspruch; Vollstreckungstheorie; Begehren; Beschwerdegegnerin; Verpflichtung; Vollstreckungstheorie; KOLLER; Ermächtigen; Urteil; Summarische; |