1 Where the obligor under a bilateral contract is in default, the obligee is entitled to set an appropriate time limit for subsequent performance or to ask the court to set such time limit.
2 If performance has not been rendered by the end of that time limit, the obligee may compel performance in addition to suing for damages in connection with the delay or, provided he makes an immediate declaration to this effect, he may instead forego subsequent performance and either claim damages for non-performance or withdraw from the contract altogether.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT220141 | Rechtsöffnung | Gesuch; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Kündigung; Recht; Beschwerde; Fristlos; Vorinstanz; Mietvertrag; Rechtsöffnung; Miete; Fristlose; Mieter; Liegenschaft; Mieter; Noven; Glaubhaft; Vertrag; Rungen; Frist; Gesuchstellers; Beschwerdeverfahren; Schäden; Entscheid; Aufgr; Müsse; Mietobjekt; Sinne; Parteien; Vermieter |
ZH | HE220042 | Vorsorgliche Massnahmen | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Grundstück; Massnahme; Grundbuch; Partei; Ziffer; Zahlung; Massnahmen; Vorsorglich; Vorsorgliche; Kaufvertrag; Vertrag; Gericht; Verfügung; Parteien; Leistung; Streit; Glaubhaft; Eigentums; Hauptsache; Streitwert; Recht; Grundstücks; Eigentumsübertragung; Kaufpreis; Grundbuchamt; Positiv; Vorsorglichen; Hotel |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2008.16 | Entscheid Art. 2 OR (SR 220). Lieferungsvertrag, bei welchem die Parteien die Frist, innert welcher die vereinbarte Gesamtmenge abzurufen bzw. zu liefern war, nicht erörtert haben. Nachdem die Beklagte als Käuferin der Klägerin als Verkäuferin mitgeteilt hat, sie werde den Vertrag nicht mehr einhalten und keine Teillieferungen mehr abrufen, geriet sie, auch ohne vereinbartes Enddatum für den (letzten) Abruf, ohne weiteres in Verzug, womit die Klägerin ihr Wahlrecht nach Art. 107 Abs. 2 OR ausüben konnte. Berechnung des entgangenen Gewinns (Handelsgericht, 27. November 2008, HG. 2008.16). | Vertrag; Kläg; Klage; Kläg; Kaffee; Partei; Vertrags; Beklagten; Teillieferung; Parteien; Vertraglich; Vereinbart; Lieferung; Klageantwort; Preis; Gewinn; Teillieferungen; Schadenersatz; Entgangene; Gauch/; Entgangenen; Vertragliche; Geschäft; Vereinbarte; Handel; Frist; Schluep/Schmid; Verzichte; Frist |
AG | AGVE 2009 4 | II. ZivilprozessrechtA. Zivilprozessordnung4 § 184 f. ZPO; Art. 368 ORBeim während eines hängigen Prozesses erklärten Wechsel von einemMängelrecht aus Werkvertrag zu einem andern handelt es sich um dieAusübung eines Angriffs- bzw. Verteidigungsmittels im Sinne des Novenrechts. Demgemäss ist der nach... | Recht; übung; Ausübung; Besserung; Minderung; Besteller; Mängel; Auch; Zessrecht; Abschluss; Gauch; Zivilprozessrecht; Verlangte; Unternehmer; Frist; Recht; Wandelungs; Trägliche; Tungsrechten; Bestreitung; Klage; Mängelrecht; Angriffsbzw; Verzug; Rungsrechts; Schadenersatz; Minderungs-; Staltungsrechten; Träglichen; Obergericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 495 (4A_141/2017) | Art. 6 ZPO; Widerklage vor Handelsgericht. Wurde das Handelsgericht gestützt auf Art. 6 Abs. 3 ZPO angerufen, ist eine konnexe Widerklage trotz fehlendem Handelsregistereintrag des Widerbeklagten zulässig (E. 2). Regeste b Art. 108 Ziff. 1, 107 Abs. 2 OR; unverzügliche Verzichtserklärung. Im Grundsatz ist auch in einem Fall von Art. 108 Ziff. 1 OR eine unverzügliche Verzichtserklärung im Sinne von Art. 107 Abs. 2 OR erforderlich. Beruft sich der Schuldner auf deren Fehlen, kann dies im Einzelfall allerdings treuwidrig sein (E. 4.3.1 und 4.3.2). | Widerklage; Zuständigkeit; Sachlich; Handelsgericht; Sachliche; Klagt; Verzicht; Beschwerde; Schuldner; Konnexe; Schweizer; Handelsgerichts; Verzichtserklärung; Unverzüglich; Instanz; Klage; Widerbeklagte; Gericht; Zuständig; Unverzügliche; Beschwerdeführerin; Handelsregister; Urteil; Streitigkeit; Zivilprozessordnung; Voraussetzung; Gesetzgeber; Widerklagen |
142 III 321 (4A_524/2015) | Ermächtigung zur Ersatzvornahme (Art. 98 Abs. 1 und Art. 366 Abs. 2 OR; Art. 221 Abs. 1 lit. b, Art. 236 Abs. 3, Art. 250 lit. a Ziff. 4, Art. 337 Abs. 1, Art. 338 Abs. 1, Art. 339 Abs. 2 und Art. 343 Abs. 1 lit. e ZPO). Tragweite von Art. 98 Abs. 1 OR und dessen Umsetzung in der ZPO: Steht die Leistungspflicht nicht fest, kann der Leistungsempfänger nicht direkt auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme klagen und die Leistungspflicht vorfrageweise beurteilen lassen. Er muss vielmehr eine Leistungsklage einreichen, die er mit einem Begehren um Anordnung von Vollstreckungsmassnahmen verbinden kann. Oder er kann zunächst ein separates Urteil über die Leistungspflicht erwirken und dieses danach vollstrecken lassen (E. 4 und 5). | Ersatzvornahme; Recht; Leistung; Vollstreckung; Beschwerde; Ermächtigung; Recht; Verfahren; Beschwerdeführer; Erfüllungstheorie; Erfüllungstheorie; Zivilprozessordnung; Leistungsurteil; Schuldner; Leistungspflicht; Gläubiger; Erfüllungsanspruch; Anspruch; Vollstreckungstheorie; Begehren; Beschwerdegegnerin; Verpflichtung; Vollstreckungstheorie; KOLLER; Ermächtigen; Urteil; Summarische; |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5697/2018 | Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Bund (Übriges) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdegegnerin; Aufhebung; Aufhebungsvertrag; Beweis; Gespräch; Vorinstanz; Recht; Zwischenzeugnis; Person; Vertrag; Personal; Rechtlich; Über; Urteil; Aufhebungsvertrags; Zwischenzeugnisses; Drohung; Gesprächs; Kündigung; Ausstellung; Bundesverwaltungsgericht; Personalchefin; Frist; Arbeitszeugnis; Partei; Habe |
C-6387/2007 | Filmwesen | Schwerde; Beschwerde; Hilfe; Finanzhilfe; Recht; Führerin; Beschwerdeführerin; Verfügung; Waltung; Vorinstanz; Rückforderung; Anspruch; Projekt; Verfahren; Härtefall; Entscheid; Behörde; Bundesverwaltungsgericht; Mahnung; Finanzhilfen; Ermessen; Abrechnung; Verwaltung; Setze; Empfänger; Partei; Gehör; Angefochtene; Aufgabe |
Autor | Kommentar | Jahr |
ANDREASFURRER, RAINERWEY | Handkommentar zum Schweizer Privatrecht | 2016 |
WOLFGANG WIEGAND | Basler Kommentar, zu Art. 107 OR. Die angesetzten Nachfristen waren offensichtlich angemessen. berücksichtigen ist zudem | 2003 |