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Federal Constitution of the Swiss Confederation (FCSC)

Art. 107FCSC from 2021

Art. 107 Federal Constitution of the Swiss Confederation (FCSC) drucken

Art. 107 Weapons and war material

1 The Confederation shall legislate against misuse of weapons and their accessories and ammunition.

2 It shall legislate on the manufacture, procurement and sale of war material as well as the import, export and transit of such material.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 107 Federal Constitution of the Swiss Confederation (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSK2-17-8illegaler WaffenhandelWaffe; Waffen; Beschwerde; Deführer; Werbsschein; Beschwerdeführer; Besitz; Waffenerwerb; Waffenerwerbs; Waffenerwerbsschein; Erwerb; Werbsscheine; Eigentum; Erwerbsscheine; Waffenerwerbsscheine; Fachstelle; Graubünden; Besitzer; Staatsanwalt; Recht; Anwaltschaft; Staatsanwaltschaft; Schweiz; Entscheid; Anhandnahme; Besitzerwerb; Schweizer
BESK 2017 384Widerhandlung gegen das WaffengesetzMesser; Waffe; Schuldig; Waffen; Beschuldigte; Klinge; Öffnung; Automatisch; Recht; Gesetz; Einhändig; Federunterstützte; Automatische; Vorinstanz; Täter; Mechanismus; öffne; Flipper; Klappmesser; Verfahren; Bedienbar; Recht; Bedienbare; Entscheid; Öffnungsmechanismus; Baren; Beschuldigten; Waffengesetz; Setze; Tatbestand

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2000 144AGVE 2000 144 S.621 2000 Waffenrecht 621 [...] 144 Waffenhandelsbewilligung. - Es entspricht dem Sinn und Zweck des eidgenössischen...Waffen; Prüfung; Recht; Händler; Recht; Waffenhandel; Waffenhandels; Waffenrecht; Prüfungen; Gesuch; Waffengesetz; Händlerinnen; Waffenhandelsbewilligung; Setzes; Munition; Kenntnisse; Führer; Person; Fungspflicht; -händler; Geber; Waffenhändlerinnen; Personen; Waffen; Prüfungspflicht; Regelung; Waffenverordnung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
81 III 7Der Streit über das Retentionsrecht des Vermieters an zugunsten eines andern Gläubigers gepfändeten Gegenständen ist auch dann im Widerspruchsverfahren gemäss Art. 106 /107 SchKG auszutragen, wenn nach der Pfändung eine Retentionsurkunde aufgenommen und Pfandbetreibung eingeleitet worden ist (Bestätigung der Rechtsprechung). Aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen eine Klagefristansetzung? (Art. 36 SchKG). Retention; Betreibung; Pfändung; SchKG; Retentionsrecht; Pfändungs; Pfändungsgläubiger; Streit; Klage; Bollinger; Rekurrent; Vermieter; Gerichtsstand; Beschwerde; Retentionsgläubiger; Betreibungsamt; Widerspruchsverfahren; Frist; Recht; Pfändete; Klagefrist; Verwertung; Kantonale; Gewahrsam; Rekurrenten; Kanton; Entscheid; Vermieters; Widerspruchsklage; Konkurs
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