1 Das Bundesgericht darf nicht über die Begehren der Parteien hinausgehen.
2 Heisst das Bundesgericht die Beschwerde gut, so entscheidet es in der Sache selbst oder weist diese zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurück. Es kann die Sache auch an die Behörde zurückweisen, die als erste Instanz entschieden hat.
3 Erachtet das Bundesgericht eine Beschwerde auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen oder der internationalen Amtshilfe in Steuersachen als unzulässig, so fällt es den Nichteintretensentscheid innert 15 Tagen seit Abschluss eines allfälligen Schriftenwechsels. Auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ist es nicht an diese Frist gebunden, wenn das Auslieferungsverfahren eine Person betrifft, gegen deren Asylgesuch noch kein rechtskräftiger Endentscheid vorliegt.93
4 Über Beschwerden gegen Entscheide des Bundespatentgerichts über die Erteilung einer Lizenz nach Artikel 40d des Patentgesetzes vom 25. Juni 195494 entscheidet das Bundesgericht innerhalb eines Monats nach Anhebung der Beschwerde.95
93 Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des Steueramtshilfegesetzes vom 28. Sept. 2012, in Kraft seit 1. Febr. 2013 (AS 2013 231; BBl 2011 6193).
94 SR 232.14
95 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 des BG vom 20. März 2009 über das Bundespatentgericht, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2010 513, 2011 2241; BBl 2008 455).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG200129 | Forderung | Klägerin; Beklagte; Vertrag; Maschine; Kosten; Schaden; Beklagten; Welche; Partei; Stelle; Hätte; Rechnung; Vertrags; Gelten; Parteien; Stellt; Geltend; Könne; Rechts; Worden; Stellen; Digung; Sprechen; Vereinbart; Fallen; Abnahme; Probephase; Können |
ZH | SB170286 | Mehrfache Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung und Rückversetzung (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes) | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Arbeit; Berufung; Bundesgericht; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Gemeinnützige; Verteidigung; Amtlich; Staatsanwaltschaft; Schweiz; Recht; Entscheid; Amtliche; Gericht; Vollzug; Rückversetzung; Gemeinnütziger; Vollzug; Kanton; Berufungsverfahren; Geldstrafe; Limmat; Verwies; Befehl; Amtlichen; Beschwerde |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2016/40 | Entscheid Baurecht, Verfahren, Widerruf Bauabnahme, Wiederaufnahme eines Rekursverfahrens nach Rückzug des Rechtsmittels, Bindungswirkung Rückweisungsentscheid, Art. 9 BV, Art. 28 Abs. 1, Art. 57 Abs. 1 VRP.Das zwischen der Beschwerdegegnerin und der Beschwerdeführerin vereinbarte Wiederherstellungskonzept wurde zu 70 % nicht ausgeführt. Die Beschwerdeführerin war berechtigt, die offensichtlich fehlerhafte Bauabnahme zu widerrufen (E. 4).Ein Rechtsanspruch auf Wiederaufnahme eines vorangegangenen Rekursverfahrens und damit ein Anlass, die Beschwerdeführerin von der ihr auferlegten Wiederherstellungspflicht zu befreien, besteht nicht (E. 5).Aus den vorangegangenen Verfahren ergibt sich, dass insgesamt rund 10000 m3 Aushubmaterial (lose) zu entfernen sind. Die Beschwerdegegnerin ist an die entsprechenden Erwägungen der Regierung sowie des Verwaltungs- und Bundesgerichts gebunden (E. 6), (Verwaltungsgericht, B 2016/40).Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 1C_13/2018). | Beschwerde; Wiederherstellung; Beschwerdeführerin; Gemeinde; Recht; Verwaltungs; Beschwerdegegnerin; Verfügung; Entscheid; Hinweis; Verfahren; Zustand; Rechtmässige; VerwGE; Beschwerdebeteiligte; Rückbau; Hinweisen; Rechtmässigen; Baugesuch; Rekurs; Gemeindeweg; Erwägung; Hierzu; Laufstall; Vorinstanz; Parzelle; Aushubmaterial; Gemeinderat; Zustands |
SG | B 2012/108 | Entscheid Bau- und Planungsrecht, Abbauplan (Kiesabbau im Gewässerschutzbereich Au), Art. 19 Abs. 1 und Art. 44 GSchG (SR 814.20); Art. 29 Abs. 1 GSchV (814.201).Die Beschwerdeführerin plant, ein bestehendes Kiesgrubenareal etappenweise zu erweitern. Das fragliche Gebiet ist dem Gewässerschutzbereich Au zugewiesen, woraus sich das Verbot ergibt, Material unter dem Grundwasserspiegel und der darüber liegenden Schutzschicht abzubauen. Die Zuweisung zum Gewässerschutzbereich Au kann im Anwendungsfall überprüft werden. Konkret ergibt sich, dass diese zu Recht erfolgt ist: Das betroffene Grundwasservorkommen umfasst 50'000 m3 nutzbares Trinkwasser, das von Oberflächengewässern unbeeinflusst und damit vor allfälligen Überflutungen geschützt ist und in Notlagen einen substantiellen Beitrag an die regionale Trinkwasserversorgung leisten kann. Der vorgesehene Abbau unter dem Grundwasserspiegel ist damit nicht gesetzmässig und der Abbauplan fällt dahin (Verwaltungsgericht, | Grundwasser; Gewässer; Gewässerschutz; Grundwasservorkommen; Wasser; Grundwassers; Teilgebiet; Beschwerde; Gewässerschutzbereich; Gebiet; Quelle; Beschwerdeführerin; L/min; Recht; Grundwasserspiegel; Trinkwasser; Quellen; Interesse; Vorinstanz; Bereich; Notlage; Standortbestimmung; Notlagen; Vi-act; Interessen; Nutzbar; Kanton; Ergiebig; Verwaltungsgericht; Grundwasserschutz |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 238 (4F_7/2020) | Regeste Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG ; Revision eines Bundesgerichtsurteils aufgrund von nachträglich entdeckten Tatsachen oder Beweismitteln. Stufen des Revisionsverfahrens vor Bundesgericht (E. 1). | Revision; Bundesgericht; Revisionsgesuch; Tatsache; Urteil; Verfahren; Revisionsgesuchs; Beweis; Entscheid; Beschwerde; Tatsachen; Beweismittel; Entdeckt; Entdeckte; Recht; Revisionsgesuchsgegner; Verfahren; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Bundesgerichts; Träglich; Revisionsgr; Trete; Kognition; Revisionsgesuchsteller; Generalversammlung; Gesuch; Revisionsgesuchstellerin; Revisionsverfahren; Entdeckten |
147 V 10 (9C_63/2020) | Regeste Art. 26 Abs. 4 BVG ; Regressforderung; Schadenszins. Zur Regressforderung gehört ein Regress- resp. Schadenszins (E. 4). Dessen Höhe richtet sich nach dem BVG-Mindestzinssatz plus ein Prozent (E. 5). | Vorleistung; Vorsorge; Leistungspflichtig; Vorsorgeeinrichtung; Leistungspflichtige; Regress; Stadt; Leistung; Schaden; Auffangeinrichtung; Rückgriff; Vorleistungen; Vorleistungspflicht; Vorleistungspflichtige; Beschwerde; Rückgriffs; Anspruch; Erbracht; Erbrachte; Verzugszins; Leistungspflichtigen; Berufliche; Vorleistungspflichten; Verzinsung; Person; Schadenszins; Resp; Recht; Klage; Zuzüglich |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-1422/2020 | Verfahrenskosten | Beitragspflichtige; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Verfahren; Bundesgericht; Beschwerde; Vorinstanz; Partei; Forderung; Rechtsvorschlag; Beitragspflichtigen; Parteien; Urteils; Verfügung; Dispositiv; Verfahrens; Auffangeinrichtung; Beschwerdeführerin; Stiftung; Parteientschädigung; Beglichen; Wäre; Sind; Aufzuerlegen; Bundesverwaltungsgerichtlichen; Dispositiv-Ziffer; Entscheid; Auferlegt; Wäre |
A-2244/2017 | Zölle | Beschwerde; Gestellung; Beschwerdeführer; Gestellungsfrist; Beschwerdeführerin; Übereinkommen; GVV-Übereinkommen; Vorinstanz; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Beweis; Urteil; Anlage; Schweiz; Empfangsspediteurin; Unterabs; Verfahren; Grobe; Fahrlässigkeit; Spediteurin; Sachverhalt; BVGer; Vertrag; Auslegung; Parteien; Basel; Verfahrens; Pratteln; Vertrags; Zollstelle |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CA.2019.6 | Verbotene Handlungen für einen fremden Staat im Sinne von Art. 271 Ziff. 1. Abs. 1 StGB Berufung (vollumfänglich) vom 4. Juni 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2018.71 vom 2. Mai 2019 | Schuldig; Recht; Bundes; Beschuldigte; Urteil; Berufung; Recht; Kunden; Bundesgericht; Verfahren; Beschuldigten; Schweiz; Beschwerde; Verfahren; Kammer; Gericht; Staat; Behörde; Daten; Bundesstrafgericht; Handlung; Tatbestand; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Einwilligung; Vorinstanz; Herausgabe; Behörden |
SK.2018.37 | Rückweisung BGer; Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 BankG), Ersatzforderung (Art. 71 StGB) | Bundes; Schuldig; Urteil; Bundesgericht; Beschuldigte; Verfahren;Entscheid; Ersatzforderung; Beschuldigten; Beschwerde; Rückweisung; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Sachverhalt; BankG; Bundesgerichts; Kammer; Publikumseinlagen; Bundesstrafgerichts; Gericht; Bewilligung; Verteidigung; Parteien; Entgegennahme; Schriftlich; Anträge; Einziehung; Vermögenswerte; Gesellschaft |
Autor | Kommentar | Jahr |
ULRICH MEYER, JOHANNA DORMANN | Basler Kommentar, Bundesgerichtsgesetz | 2011 |
Meyer, Dormann | Basler Kommentar Bundesgerichtsgesetz | 2011 |