1 Die Prozesskosten werden der unterliegenden Partei auferlegt. Bei Nichteintreten und bei Klagerückzug gilt die klagende Partei, bei Anerkennung der Klage die beklagte Partei als unterliegend.
2 Hat keine Partei vollständig obsiegt, so werden die Prozesskosten nach dem Ausgang des Verfahrens verteilt.
3 Sind am Prozess mehrere Personen als Haupt- oder Nebenparteien beteiligt, so bestimmt das Gericht ihren Anteil an den Prozesskosten. Es kann auf solidarische Haftung erkennen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT220015 | Rechtsöffnung (Fristerstreckung) | Beschwerde; Gesuch; Gesuchsgegner; Nachteil; Zürich; Verfügung; Januar; Leicht; Vorinstanz; Unentgeltliche; Beschwerdeverfahren; Kanton; Fristerstreckung; Stellung; Partei; Rechtsöffnung; Stellungnahme; Könne; Wiedergutzumachenden; Gesuchsteller; Gemäss; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Kantons; Eingabe; Bundesgericht; Rechtsmittel; Entscheid; Februar |
ZH | PQ210089 | Kindesschutzmassnahmen / aufschiebende Wirkung / vorsorgliche Massnahmen | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Kindes; Entscheid; Bezirk; Familie; Gefährdung; Wirkung; Aufschiebende; Bezirksrat; Schule; Familienbegleitung; Erfahren; Platzierung; Worden; Würde; Parteien; Massnahme; Entzug; Schulheim; Mutter; Schulabsenzen; Situation; Aufschiebenden; Vorsorglich; Beiständin; Erziehung; Verein; Entwicklung; Eltern |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB190011 | Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 18. Juli 2019 (CB190048-L) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Akten; Verfahren; Bezirksgericht; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Akteneinsicht; Unentgeltliche; Beschluss; Obergericht; Aufsicht; Verfahrens; Unentgeltlichen; Betreibungsamt; Vorliege; Verwaltungskommission; Beschwerdeführers; Begründet; SchKG; Gewährung; Rechtspflege; Rechtsverweigerung; Aufsichtsbeschwerde; Anspruch; Armen; Obergerichts |
ZH | VB190006 | Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 1. April 2019 (BA190002-L) | Beschwerde; Aufsicht; Beschwerdeführer; Obergericht; Verwaltungskommission; Begründung; Verfahren; Aufsichtsbeschwerde; Kommentar; Bezirksgericht; Eingabe; Kantons; Entscheid; Verfahrens; Obergerichts; Aufsichtsbehörde; Beschluss; Vorinstanzliche; Kommentar-Hauser/Schweri/Lieber; Oberrichterin; Begründet; Ziffer; Erweist; Schriftlich; Erwägungen; Formulierung; Anträge; Anwaltlich |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 III 203 (5A_164/2019) | Regeste a Art. 298 ZPO ; Kindesanhörung und vorweggenommene (antizipierte) Beweiswürdigung. Voraussetzungen, unter denen das Gericht gestützt auf eine vorweggenommene Beweiswürdigung auf eine Kindesanhörung verzichten darf. Unterscheidung zwischen echter und unechter vorweggenommener Beweiswürdigung (E. 3.3). | Beschwerde; Anhörung; Beschwerdeführer; Prozesskosten; Urteil; Kindes; Prozesskostenvorschuss; Beweis; Recht; Obergericht; Rückerstattung; Partei; Gericht; Ehegatte; Kindesanhörung; Obhut; Entscheid; Leistung; Parteien; Beweiswürdigung; Rechtsprechung; Beschwerdegegnerin; Instanz; Scheidung; Erneute; Prozesskostenvorschusses; Vorschuss; Vorinstanz; Bundesgericht; Ehegatten |
145 III 153 (4A_479/2018) | Art. 104 ff. und 313 ZPO; Anschlussberufung, Kostenverteilung. Fällt eine Anschlussberufung infolge des Rückzuges der Berufung dahin, hat grundsätzlich der Hauptberufungskläger dem Anschlussberufungskläger die diesem in Zusammenhang mit der Anschlussberufung entstandenen Kosten zu ersetzen. Wenn mit der Anschlussberufung eigenständige Anträge gestellt wurden, kann sich eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen, worüber das Gericht nach Ermessen entscheidet (E. 3). | Anschlussberufung; Berufung; Partei; Prozesskosten; Beschwerde; Verfahren; Urteil; Recht; Vorinstanz; Verteilung; Gericht; Rückzug; Zivilprozess; Ermessen; Zivilprozessordnung; Aufwand; Hauptberufungskläger; Obergericht; Beurteilt; Anschlussberufungskläger; Berufungsverfahren; Abweichen; Parteien; Rechtsmittel; Unterliegende; Beschwerdeführerin |
Autor | Kommentar | Jahr |
Viktor Rüegg, Michael Rüegg | Basler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung | 2017 |
DAVID JENNY | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung | 2016 |