1 Wird geltend gemacht, einem Dritten stehe am gepfändeten Gegenstand das Eigentum, ein Pfandrecht oder ein anderes Recht zu, das der Pfändung entgegensteht oder im weitern Verlauf des Vollstreckungsverfahrens zu berücksichtigen ist, so merkt das Betreibungsamt den Anspruch des Dritten in der Pfändungsurkunde vor oder zeigt ihn, falls die Urkunde bereits zugestellt ist, den Parteien besonders an.
2 Dritte können ihre Ansprüche anmelden, solange der Erlös aus der Verwertung des gepfändeten Gegenstandes noch nicht verteilt ist.
3 Nach der Verwertung kann der Dritte die Ansprüche, die ihm nach Zivilrecht bei Diebstahl, Verlust oder sonstigem Abhandenkommen einer beweglichen Sache (Art. 934 und 935 ZGB222) oder bei bösem Glauben des Erwerbers (Art. 936 und 974 Abs. 3 ZGB) zustehen, ausserhalb des Betreibungsverfahrens geltend machen. Als öffentliche Versteigerung im Sinne von Artikel 934 Absatz 2 ZGB gilt dabei auch der Freihandverkauf nach Artikel 130 dieses Gesetzes.
221 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
222 SR 210
2. Durchsetzung >a. Bei ausschliesslichem Gewahrsam des SchuldnersKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NP200033 | Forderung | Kläger; Pfändung; Betreibung; Vereinbarung; Dungsurkunde; Zustellung; Pfändungsurkunde; Beklagte; Stellt; Schuldner; Worden; Vorinstanz; Könne; Oktober; Betreibungsurkunde; Berufung; Hätte; Welche; Konkurs; Klägers; Vermögen; Zession; Spreche; Verfahren; Betreffend; Betreibungsamt; Liegen; Kosten; Forderung |
ZH | NE170006 | Widerspruchsklage | Konto; Beklagten; Berufung; Recht; Vorinstanz; Urteil; Schenkung; Arrest; Betreibung; Gemeinschaftskonto; Vertrag; Vorinstanzliche; Klage; Partei; Betreibungsamt; Gericht; SchKG; Genswerte; Parteien; Vater; Schenkungsvertrag; Schwester; Kontoinhaber; Vermögenswerte; Vorinstanzlichen; Switzerland; Bestritten; Gerin |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 541 (5A_113/2018) | Art. 2 ZGB, Art. 106-109 SchKG; Durchgriff im Widerspruchsverfahren. Begriff, Voraussetzungen und Abgrenzungen des Durchgriffs. Unterscheidung zwischen direktem und umgekehrtem Durchgriff; praktische Tragweite des umgekehrten Durchgriffs im SchKG (E. 8.3). Anwendung im konkreten Fall (E. 8.4). | Consid; Personne; été; Arrêt; Société; Morale; Qu'il; Suite; Biens; économique; Contre; Poursuit; Droit; Poursuite; Transparence; Tiers; Précité; Action; Principe; Créancier; Identité; Juridique; Séquestre; Dualité; Même; Compte; Avril; Autre; Rejet; Patrimoine |
144 III 198 (5A_671/2017) | Art. 106 ff. und 275 SchKG; Inhalt der Anmeldung eines Pfandrechtsanspruches am verarrestierten Vermögensgegenstand. Es obliegt dem Dritten, der ein Pfandrecht geltend macht, dem Betreibungsamt den Betrag der gesicherten Forderung zu nennen. Unterbleibt dies, setzt ihm das Betreibungsamt hierfür eine Frist. Verstreicht diese unbenutzt, hat das Betreibungsamt anzunehmen, dass die gesicherte Forderung dem Betrag des Pfandrechts entspricht (E. 5). | Droit; Revendication; Consid; Tiers; Créance; Avoir; Suite; Déclaration; Office; Montant; Séquestre; L'Office; Qu'il; Procédure; Délai; Courrier; Poursuite; Arrêt; Compte; Saisi; Quant; Avait; Prétention; Objet; L'objet; L'office; être; Recourante; Qu'elle |