Ein Ungültigkeitsgrund liegt vor, wenn:
159 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. Dez. 2020 (Ehe für alle), in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2021 747; BBl 2019 8595; 2020 1273).
160 Fassung gemäss Anhang Ziff. 8 des Partnerschaftsgesetzes vom 18. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2006 (AS 2005 5685; BBl 2003 1288).
161 Eingefügt durch Anhang Ziff. II 4 des BG vom 16. Dez. 2005 über Ausländerinnen und Ausländer, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5437; BBl 2002 3709).
162 Eingefügt durch Ziff. I 3 des BG vom 15. Juni 2012 über Massnahmen gegen Zwangs heiraten, in Kraft seit 1. Juli 2013 (AS 2013 1035; BBl 2011 2185).
163 Eingefügt durch Ziff. I 3 des BG vom 15. Juni 2012 über Massnahmen gegen Zwangs heiraten, in Kraft seit 1. Juli 2013 (AS 2013 1035; BBl 2011 2185).
II. Klage >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT160013 | Rechtsöffnung | Unterhalt; Recht; Beschwerde; Rechtsöffnung; Zahlung; Unterhaltsbeiträge; Betreibung; Schuld; Vorinstanz; Beklagten; Entscheid; Verzug; Schulgeld; Verzugs; Partei; Tochter; Definitive; Scheidungsurteil; Indirekt; Parteien; Bezahlt; Verzugszins; Renten; Zahlungen; Stanzliche; Forderung; Urteil; Indirekte |
ZH | RT120128 | Rechtsöffnung | Unterhalt; Beschwerde; Gesuch; Gesuchsgegner; Partei; Unterhaltsbeiträge; Betreibung; Terrechtlich; Parteien; Verzug; Güterrechtlich; Urteil; Verzugs; Eheschutz; Forderung; öffnung; Obergericht; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Verzugszins; Entscheid; Güterrechtliche; Zahlungsbefehl; Scheidungsurteil; Gericht; Verjährung; Auseinandergesetzt; Auseinandersetzung; Vertrete |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2016/237 | Entscheid Zivilstandsregister, Anerkennung und Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe, Art. 39, Art. 45 Abs. 1 und 2 Ziff. 4 ZGB, Art. 1 Abs. 1 Ingress und lit. c, Art. 25 ff., Art. 32, Art. 45 IPRG, Art. 45a Abs. 1 f. IPRG in Verbindung mit Art. 104 ff. ZGB, Art. 2 ff. Apostille-Übereinkommen, Art. 8 in Verbindung mit Art. 1 CIEC Nr. 16, Art. 6a Abs. 2, Art. 7, Art. 23 Abs. 1 f. ZStV, Art. 4 ZStV SG. Frage offengelassen, ob die Aufnahme der Beschwerdegegnerin, einer serbischen Staatsangehörigen, ins schweizerische Personenstandsregister vorgängig zur Beurkundung ihrer in Serbien geschlossenen Ehe erforderlich gewesen wäre (E. 1). Die vorliegend zu beurteilende in Serbien geschlossene Ehe zwischen der Beschwerdegegnerin und ihrem im Jahr 2014 verstorbene Schweizer Ehemann ist grundsätzlich anerkennungsfähig. Ein Ordre-public-Verstoss lässt sich nicht feststellen: Aus den vorliegenden Umständen konnte nicht darauf geschlossen werden, dass der Ehemann der Beschwerdegegnerin die Ehe nicht aus freiem Willen eingegangen wäre (E. 5), (Verwaltungsgericht, B 2016/237). | Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Recht; Beschwerdeführer; Hinweis; Hinweisen; Schweiz; Entscheid; Serbien; Amtlich; Rekurs; Vorinstanz; Hinweisen; Zivilstand; VerwGE; Verfahren; Amtlichen; Personen; Zivilstands; Heirat; Verbindung; Personenstand; Gültig; Schweizer; Verwaltungsgericht; Personenstandsregister; Wwwgerichtesgch; Rekursverfahren |
LU | JSD 2013 6 | Das Interesse, gegen den Aufenthalt des Ehepartners ankämpfen zu können, rechtfertigt die Beiladung in ein ausländerrechtliches Verfahren nicht. | Beschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Ehefrau; Interesse; Nachteil; Aufenthaltsbewilligung; Schutzwürdig; Rechtlich; Beiladung; Zwischenentscheid; Gutzumachende; Rechtliche; Verfahren; Selbständig; Gutzumachenden; Angefochten; Ausländerrechtliche; Endentscheid; Verlängerung; Schutzwürdiges; Rechtsmittel; Verfahrens; Anfechtung; Eheliche; Entscheid; Beschwerdelegitimation; Bundesgericht; Aufhebung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 345 (5A_579/2018) | Art. 80 f. SchKG, Art. 105 Abs. 1 OR; definitive Rechtsöffnung; Verzugszinsen für Unterhaltsbeiträge.ARA2 Familienrechtliche Unterhaltsbeiträge fallen unter die Renten im Sinne von Art. 105 Abs. 1 OR. Verzugszinsen sind vom Tag der Anhebung der Betreibung an geschuldet (E. 4). | Unterhalt; Verzug; Unterhaltsbeiträge; Urteil; Recht; Verzugszins; Rente; Beschwerde; Rechtliche; Verzugszinse; Betreibung; Renten; Rechtsöffnung; Bundesgericht; Verzugszinsen; Obergericht; SchKG; Rechtsprechung; Familienrechtliche; Kapital; Zahlung; Anhebung; Zahlungsbefehl; Lehre; Forderung; Kantonale |
143 III 624 (5A_590/2016) | Art. 260a Abs. 1 ZGB; Art. 260b Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 296 ZPO; Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess. Voraussetzungen, unter denen die Heimat- und die Wohnsitzgemeinde des Anerkennenden oder die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen auf Anfechtung einer Kindesanerkennung klagen dürfen (E. 3 und 4). Beweis, insbesondere durch DNA-Gutachten, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Zulässigkeit und Voraussetzungen einer zwangsweisen Durchsetzung der gerichtlich angeordneten DNA-Begutachtung (E. 5 und 6). | Beschwerde; Kindes; Beschwerdegegner; Interesse; Vater; Klage; Beschwerdeführer; Recht; Beweis; Anfechtung; Schweiz; Urteil; Partei; Beschwerdeführerin; Klagerecht; Mitwirkung; Schweizer; Wohnsitzgemeinde; Begutachtung; Vaters; Heimat; Anerkennung; Kindesverhältnis; Vaterschaft; Gemeinde; Abstammung; Bürger;Beschwerdegegners; Anerkennende |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-3518/2018 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Recht; Schweiz; Akten; Einsprache; Verwirkung; Frist; Rückerstattung; Rechtlich; Rückforderung; Zivilstand; Verfügung; Witwenrente; Rechtliche; Sachverhalt; Urteil; Leistung; Urteil; Sozialversicherung; Verwirkungsfrist; Entscheid; Verfahren; Anspruch; Wohnsitz; Hinweis; Einspracheentscheid |
C-3791/2013 | Einreiseverbot | Beschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Einreiseverbot; Schweiz; Sicherheit; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Aufenthalt; Verhalten; Urteil; Begründung; Einreiseverbots; Migration; Legale; Scheinehe; Verstoss; Asylverfahren; Beschwerdeführers; Migrationsamt; Interesse; Massnahme; Über; Akten; Hinweis; Schweizer; Ehefrau; Botschaft |