Art. 105 UVG vom 2021
Art. 1051Einsprache gegen eine Prämienrechnung
Eine Einsprache (Art. 52 ATSG2) kann auch gegen eine auf einer Verfügung beruhenden Prämienrechnung erhoben werden.
1 Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185 910, 1994 V 921, 1999 4523).
2 SR 830.1
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | EL 2015/14 | Entscheid Art. 52 ATSG. Art. 10 ATSV.Formelle Anforderungen an eine Einsprache gegen eine Verfügung der EL-Durchführungsstelle. Prüfung der Gesetzeskonformität des Art. 10 ATSV (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. September 2016, EL 2015/14).Entscheid vom | Beschwerde; Einsprache; Versicherungsgericht; Durchführung; Anforderungen; Einspracheverfahren; EL-act; Sachverhalt; Nichteintreten; Januar; Formelle; Nichteintretensentscheid; Entscheid; Begründung; Müsse; Eingabe; Einsprachen; Angefochtene; Enthalten; Beschwerdeverfahren; EL-Ansprecher; Beschwerdeschrift; Beschwerdeführer; Verfügung; EL-Durchführungsstelle; Voraus; Führte; Gesetzgeber |
SG | UV 2010/61 | Entscheid Art. 1a UVG: Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit. Akkordantinnen und Akkordanten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. März 2011, UV 2010/61). | Beschwerde; Selbst; Selbständig; Selbständige; Tätig; Arbeit; Beschwerdeführerin; Erwerbstätigkeit; Eigene; Unselbständig; Tätigkeit; Unselbständige; Selbständiger; Einsprache; Erwerbend; Rechnung; Unternehmerrisiko; Selbständigen; Betrieb; Arbeitnehmer; Unfall; Sprechen; Beschwerdegegnerin; Unfallversicherung; Betriebs; Erwägung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | EL 2015/14 | Entscheid Art. 52 ATSG. Art. 10 ATSV.Formelle Anforderungen an eine Einsprache gegen eine Verfügung der EL-Durchführungsstelle. Prüfung der Gesetzeskonformität des Art. 10 ATSV (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. September 2016, EL 2015/14).Entscheid vom | Beschwerde; Einsprache; Recht; Versicherungsgericht; Anforderungen; Einspracheverfahren; Formelle; EL-act; Sachverhalt; Nichteintreten; Nichteintretensentscheid; Begründung; Entscheid; Einsprachen; Eingabe; Angefochtene; Beschwerdeschrift; Müsse; EL-Durchführungsstelle; Beschwerdeführer; EL-Ansprecher; Beschwerdeverfahren; Verfügung; Enthalten; Sachverhaltsdarstellung; Rechtsbegehren; Formellen; Gesetzgeber |
SG | UV 2010/61 | Entscheid Art. 1a UVG: Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit. Akkordantinnen und Akkordanten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. März 2011, UV 2010/61). | Beschwerde; Selbständig; Selbständige; Beschwerdeführerin; Arbeit; Erwerbstätigkeit; Unselbständig; Unselbständige; Selbständiger; Einsprache; Rechnung; Erwerbend; Unternehmerrisiko; Selbständigen; Arbeitnehmer; Unfall; Unfallversicherung; Betrieb; Beschwerdegegnerin; Stellung; Erwägung; Akkordanten; Verfügung; Personen; Prämien; Einspracheentscheid; Ausgeführt; Recht; Sozialversicherungsrechtliche |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
132 V 418 | Art. 52 Abs. 1, Art. 56 Abs. 1, Art. 60 Abs. 1 ATSG: Beschwerde gegen Zwischenverfügungen. Gegen Zwischenverfügungen des Unfallversicherers kann innert 30 Tagen Beschwerde ans kantonale Sozialversicherungsgericht erhoben werden. (Erw. 2)
| Beschwerde; Beschwerdefrist; Frist; Zwischenverfügung; Sozialversicherung; Zwischenverfügungen; Verfahren; Gelte; Einsprache; Anfechtung; Rechtspflege; Wortlaut; Unfall; Verfahrens; Kantonale; Sozialversicherungsrecht; Zehntägige; Fristen; Rechtspflegeverfahren; Bestimmungen; -tägige; Verfügungen; Unfallversicherung; Sozialversicherungsrechts; Décision; Einzelgesetz; Opposizione; Einheitlich; Verfahrensleitende; Bundesgesetz |
126 V 119 | Art. 68 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 105 Abs. 1 UVG; Art. 22a VwVG: Fristenstillstand. Der in Art. 22a VwVG geregelte Fristenstillstand ist auf die Frist zur Einsprache gegen Verfügungen sämtlicher Unfallversicherer anwendbar. | Frist; Fristen; Fristenstillstand; Einsprache; Ersatzkasse; Sozialversicherung; Gericht; Verfügung; Verwaltungsverfahren; Beschwerde; Unfallversicherer; Versicherer; Urteil; Verfahren; Gesetzgeber; Rechtslage; Entscheid; Bereich; Versicherungsgericht; Mindeststandard; Eidg; Anwendbarkeit; Sozialversicherungszweige; Kantonale; Kantons; Rechtsuchenden; Regel; Gleichbehandlung; Registrierte; Sozialversicherungsgericht |