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Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Art. 105 BGG vom 2022

Art. 105 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 105

Massgebender Sachverhalt

1 Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den die Vor­instanz festgestellt hat.

2 Es kann die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz von Amtes wegen berichtigen oder ergänzen, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Artikel 95 beruht.

3 Richtet sich die Beschwerde gegen einen Entscheid über die Zusprechung oder Verweigerung von Geldleistungen der Militär- oder Unfallversicherung, so ist das Bundesgericht nicht an die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz gebunden.92

92 Fassung gemäss Ziff. IV 1 des BG vom 16. Dez. 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2003; BBl 2005 3079).


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Art. 105 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG190119ForderungPalladium; Katalysator; Gebrauchte; Gebrauchten; Palladiumgehalt; Katalysatormasse; Lieferung; Produktion; Beklagten; Ungebrauchte; Katalysators; Klägerische; Parteien; Ungebrauchten; Geliefert; Recht; Vorprobe; Gelieferte; Wiedergewinnung; Bearbeitung; Charge; Rungen; Ausgangsmasse; Behauptet; Gelieferten; Ausgangsmaterial; Behauptung; Gerin; Gericht; Klage
ZHLB220027ForderungBerufung; Instanz; Ersatz; Klage; Partei; Rechtsbegehren; Klagte; Ersatzvornahme; Klagten; Rückweisung; Entscheid; Klagebegehren; Seiler; Vorinstanz; Berufungsinstanz; Parteien; Anspruch; Berufungsantrag; Beklagten; Beurteilt; Rechtsmittel; Verfahren; MwHinw; Vorliegende; Urteil; Sinne; Zessuale; Gericht; Berufungskläger; Beschwerde
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2019.00018Interkantonale DoppelbesteuerungKanton; Beschwerde; Beschwerdeführerin; KantonG; Verwaltung; Kantonale; Steueramt; Bundesgericht; KantonG; Domizil; Entscheid; Doppelbesteuerung; Erkennt; Kantons; Interkantonale; Steuerrekursgericht; Vorinstanzliche; Rekurs; Hauptsteuerdomizil; Instanzenzug; Einschätzungsverfügung; Verwaltungsgericht; Person; Anerkennt; Kammer; Büro; Einsprache; Steuerhoheit; Rekurrentin
SGB 2012/128, B 2012/137Urteil Ausstandspflicht, Art. 7 lit. b VRP (sGS 951.1); Zonenkonformität, Art. 18 BauG (sGS 731.1), Schattenregel für Hochhäuser (Art. 69 Abs. 2 BauG).Der Stadtpräsident, Verwaltungsratspräsident der Genossenschaft Olma Messen St. Gallen, hätte beim Entscheid über die Einsprache betreffend "Olma Kongress- und Konferenzgebäude mit Hotel" in den Ausstand treten müssen. Die dem Plan zu Grunde liegende Überbauung widerspricht dem Zweck der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, womit der Gestaltungsplan rechtswidrig ist. Zudem verletzt das geplante Hochhaus die Schattenregelung nach Baugesetz (Verwaltungsgericht, B 2012/128, Beschwerde; Gallen; Stadt; Recht; Gestaltung; Hochhaus; Messe; Gebäude; Hotel; Kongress; Interesse; Entscheid; Verwaltung; Verwaltungs; Gestaltungsplan; Beschwerdeführer; Liegende; Über; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Planung; Messen; Verfahren;Einsprache; Beschwerdeführerin; Standort; Planungs
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 II 1 (2C_60/2022)
Regeste
Art. 43 Abs. 1 lit. c und e, Art. 44 Abs. 1 lit. c und e, Art. 63 Abs. 1 lit. c AIG ; Rechtmässigkeit des Widerrufs einer Niederlassungsbewilligung, wenn Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezogen werden. Bezüglich der Frage, ob Sozialhilfeabhängigkeit im Sinne von Art. 63 Abs. 1 lit. c AIG besteht, ist auf den Zeitpunkt des angefochtenen Urteils abzustellen. Wird in diesem Zeitpunkt keine Sozialhilfe mehr bezogen, sondern Ergänzungsleistungen, ist der Widerrufsgrund nicht mehr erfüllt (E. 4).
Sozialhilfe; Ergänzungsleistungen; Urteil; Widerruf; Widerrufs; Sozialhilfeabhängigkeit; Zeitpunkt; Niederlassung; Niederlassungsbewilligung; Bezug; Urteils; Widerrufsgr; Person; Rente; Beschwerde; Angefochtenen; Urteile; Erhebliche; Gesetzgeber; Appenzell; AHV-Rente; Abteilung; Ausserrhoden; Bundesgericht; Vorinstanzliche; Bezog; Dauerhaft; Ausländische; öffentlich-rechtlichen
149 II 43 (2C_2/2022)
Regeste
Art. 18 Abs. 2 lit. a und Art. 33 Abs. 2 MWSTG ; Begriff der Subventionen und der anderen öffentlich-rechtlichen Beiträge; Mittelflüsse zwischen Dienststellen desselben Gemeinwesens. Mittelflüsse zwischen Dienststellen desselben Gemeinwesens sind keine Subventionen und führen grundsätzlich nicht zu einer Kürzung des Vorsteuerabzugs (E. 3-3.6.2). Die Steuerumgehung bleibt vorbehalten (E. 3.6.3 und 3.6.4).
MWSTG; Dienststelle; Subvention; Gemeinwesen; Rechtlich; Gemeinde; öffentlich-rechtliche; Bundes; Urteil; Subventionen; Mittelflüsse; Vorsteuer; Liegenschaftsverwaltung; Mehrwertsteuer; Beiträge; Recht; Einlage; Vorsteuerabzug; Gemeinwesens; Vorinstanz; Steuerumgehung; Gemeindehaus; öffentlich-rechtlichen; Gemeindehauses; Dienststellen; Vorsteuerabzugs; Auslegung; Beschwerde; Einlagen; Unternehmen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-1997/2014Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Flüchtling; Respektive; Person; Recht; Recht; Iranische; Behörde; Behörden; Schweiz; Glaubhaft; Bundesverwaltungsgericht; Heimat; Ausreise; Wegweisung; Richtendienst; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Verfügung; Hause; Flüchtlingseigenschaft; Wäre; Politisch; Vorbringen; Befragung; Wahlen
E-3913/2009Asyl und WegweisungRevision; Bundes; Beweis; Beweismittel; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Verfahren; Tatsache; Entstanden; Entscheid; Tatsachen; Entstandene; Beschwerde; Rechtlich; Revisionsverfahren; Urteil; Gesuch; Träglich; Gesuchsteller; Revisionsgr; Bundesverwaltungsgerichts; Verfahrens; Wiedererwägung; Bundesgericht; Erheblich; Stimmung; Ordentliche; Sinne

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2021.1Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Fügen; öffnen; Filter; Hinzufügen; Beschuldigten; Verfahren; Bundes; Güter; Berufung; Berufungs; Verfahren; Bewilligung; Recht; Entscheid; Kammer; Beweis; BStGer; Entscheide; Urteile; Recht; Bundesgericht; Export; Bewilligungspflicht; Dual-Use; Beschwerde
CA.2019.27Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG)

Berufung (vollumfänglich) vom 29. Oktober 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.8 vom 9. Oktober 2019
Berufung; Berufungsführer; Bundes; FINMA; Recht; Stell; Urteil; Verfahren; Berufungsführers; Bundesgericht; Rechtlich; Verfahren; Sachverhalt; Publikums; Rechtliche; Kammer; Vorinstanz; Verteidigung; BankV; Gericht; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Bundesgerichts; Zwang; Finanzmarkt; Bundesstrafgerichts; BankG
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