E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Art. 105 BGG vom 2022

Art. 105 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 105

Massgebender Sachverhalt

1 Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den die Vor­instanz festgestellt hat.

2 Es kann die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz von Amtes wegen berichtigen oder ergänzen, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Artikel 95 beruht.

3 Richtet sich die Beschwerde gegen einen Entscheid über die Zusprechung oder Verweigerung von Geldleistungen der Militär- oder Unfallversicherung, so ist das Bundesgericht nicht an die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz gebunden.92

92 Fassung gemäss Ziff. IV 1 des BG vom 16. Dez. 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2003; BBl 2005 3079).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 105 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB210009Erbteilung (Revision)Revision; Revisionskläger; Beweis; Schwer; Revisionsbeklagte; Beschwerde; Revisionsbeklagten; Digung; Vorinstanz; Bankunterlagen; Vorinstanzliche; Offensichtlich; Revisionsklägers; August; Kenntnis; Aussage; Beweiswürdigung; Stellt; Unrichtig; Revisionsgesuch; Beweismittel; Entscheid; Sachverhalt; Partei; Liegen; Gericht; Behauptung; Kosten; Revisionsgrund
ZHRT190013RechtsöffnungGesuch; Gesuchsgegnerin; Beschwerde; Abzahlung; Abzahlungsvertrag; Vorinstanz; Schuld; Recht; Irrtum; Beweis; Partei; SchKG; Rechtsöffnung; Beschwerdeverfahren; Behauptet; Vorliegen; Rechnung; Glaubhaft; Abzahlungsvereinbarung; Unterzeichnung; Vorinstanzliche; Entscheid; Glaubhaft; Behauptete; Parteien
Dieser Artikel erzielt 25 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2019.00018Interkantonale DoppelbesteuerungKanton; Beschwerde; Beschwerdeführerin; KantonG; Verwaltung; Kantonale; Steueramt; Bundesgericht; KantonG; Domizil; Entscheid; Doppelbesteuerung; Erkennt; Kantons; Interkantonale; Steuerrekursgericht; Vorinstanzliche; Rekurs; Hauptsteuerdomizil; Instanzenzug; Einschätzungsverfügung; Verwaltungsgericht; Person; Anerkennt; Kammer; Büro; Einsprache; Steuerhoheit; Rekurrentin
SGB 2012/128, B 2012/137Urteil Ausstandspflicht, Art. 7 lit. b VRP (sGS 951.1); Zonenkonformität, Art. 18 BauG (sGS 731.1), Schattenregel für Hochhäuser (Art. 69 Abs. 2 BauG).Der Stadtpräsident, Verwaltungsratspräsident der Genossenschaft Olma Messen St. Gallen, hätte beim Entscheid über die Einsprache betreffend "Olma Kongress- und Konferenzgebäude mit Hotel" in den Ausstand treten müssen. Die dem Plan zu Grunde liegende Überbauung widerspricht dem Zweck der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, womit der Gestaltungsplan rechtswidrig ist. Zudem verletzt das geplante Hochhaus die Schattenregelung nach Baugesetz (Verwaltungsgericht, B 2012/128, Beschwerde; Gallen; Stadt; Recht; Gestaltung; Hochhaus; Messe; Gebäude; Hotel; Kongress; Interesse; Entscheid; Verwaltung; Verwaltungs; Gestaltungsplan; Beschwerdeführer; Liegende; Über; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Planung; Messen; Verfahren;Einsprache; Beschwerdeführerin; Standort; Planungs
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 22 (6B_1320/2020)
Regeste
Art. 184 Abs. 3 StPO ; Gehörsanspruch betreffend sachverständige Person und Gutachterfragen; Verzicht. Der aus Art. 184 Abs. 3 Satz 1 StPO fliessende Anspruch, sich zur sachverständigen Person und zu den Gutachterfragen zu äussern, besteht auch bei der Ernennung amtlicher Sachverständiger i.S.v. Art. 183 Abs. 2 StPO (E. 5.4).
Anklage; Anklagesachverhalt; Ständig; Mehrfache; Gallen; Sachverständige; Mehrfachen; Kantons; Verletzung; Person; Beschwerde; Sachverständigen; Urteil; Beweis; Qualifizierte; Waffe; Gutachten; Gehör; Sachbeschädigung; Verkehrsregeln; Amtliche; Fragen; Raubes; Untersuchungsbericht; Motorfahrzeugs; Verweigerung; Entzug; Aberkennung; Tankstellenshop; Sachverständige
148 III 57 (4A_330/2021)
Regeste
Art. 1 und 18 OR ; Allgemeine Geschäftsbedingungen. Geltung und Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (E. 2).
Urteil; Vertrag; Geschäftsbedingungen; Partei; Ungewöhnlichkeit; Klausel; Versicherung; Urteile; Beschwerde; Ungewöhnlichkeitsregel; Auslegung; Parteien; Umstände; Bundesgericht; Handelsgericht; Klauseln; Unklarheitsregel; Vertragspartei; Zustimmende; Geschäfts; Versicherungsvertrag; Wortlaut; Zustimmenden; COVID-; Regelung; Stärker; Subjektiv; Verordnung; Klage; Restaurations

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-1997/2014Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Flüchtling; Respektive; Person; Recht; Recht; Iranische; Behörde; Behörden; Schweiz; Glaubhaft; Bundesverwaltungsgericht; Heimat; Ausreise; Wegweisung; Richtendienst; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Verfügung; Hause; Flüchtlingseigenschaft; Wäre; Politisch; Vorbringen; Befragung; Wahlen
E-3913/2009Asyl und WegweisungRevision; Bundes; Beweis; Beweismittel; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Verfahren; Tatsache; Entstanden; Entscheid; Tatsachen; Entstandene; Beschwerde; Rechtlich; Revisionsverfahren; Urteil; Gesuch; Träglich; Gesuchsteller; Revisionsgr; Bundesverwaltungsgerichts; Verfahrens; Wiedererwägung; Bundesgericht; Erheblich; Stimmung; Ordentliche; Sinne

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2021.1Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Fügen; öffnen; Filter; Hinzufügen; Beschuldigten; Verfahren; Bundes; Güter; Berufung; Berufungs; Verfahren; Bewilligung; Recht; Entscheid; Kammer; Beweis; BStGer; Entscheide; Urteile; Recht; Bundesgericht; Export; Bewilligungspflicht; Dual-Use; Beschwerde
CA.2019.27Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG)

Berufung (vollumfänglich) vom 29. Oktober 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.8 vom 9. Oktober 2019
Berufung; Berufungsführer; Bundes; FINMA; Recht; Stell; Urteil; Verfahren; Berufungsführers; Bundesgericht; Rechtlich; Verfahren; Sachverhalt; Publikums; Rechtliche; Kammer; Vorinstanz; Verteidigung; BankV; Gericht; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Bundesgerichts; Zwang; Finanzmarkt; Bundesstrafgerichts; BankG
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website nalysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz