1 Das Gericht entscheidet über die Prozesskosten in der Regel im Endentscheid.
2 Bei einem Zwischenentscheid (Art. 237) können die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Prozesskosten verteilt werden.
3 Über die Prozesskosten vorsorglicher Massnahmen kann zusammen mit der Hauptsache entschieden werden.
4 In einem Rückweisungsentscheid kann die obere Instanz die Verteilung der Prozesskosten des Rechtsmittelverfahrens der Vorinstanz überlassen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT210056 | Rechtsöffnung (Entschädigungsfolgen) | Gesuch; Partei; Beschwerde; Digung; Parteien; Gesuchstellerin; Parteientschädigung; Vorinstanz; Gesuchsgegner; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Spreche; Kosten; Erstinstanzliche; Bezahlen; Mehrwertsteuer; Urteil; Ausgang; Gericht; Rechtsöffnung; Verfahrens; Obsiegt; Zusprechen; Entschädigung; AnwGebV; Obsiege; Verpflichtet; Definitive |
ZH | LC210008 | Ehescheidung | Berufung; Scheidung; Verfahren; Klägerin; Vorinstanz; Entscheid; Beklagte; Parteien; Deutschland; Worden; Schweiz; Vorliegend; Gericht; Rechtsmittel; Kinder; Nebenfolgen; Zuständigkeit; Berufungsverfahren; Erledigt; Vorinstanzliche; Nehmen; Gemäss; Publikation; Durchgeführt; Beklagten; Ordentlichen; Treffe; Stellt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO150086 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Unentgeltliche; Miete; Gesuch; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Rechtsbeistand; Verfahren; Anwalt; Partei; Obergericht; Unentgeltlichen; Person; Zimmer; Pacht; Kanton; Rechtsanwalt; Einkommen; Schlichtungsbehörde; Miete; Obergerichts; Anspruch; Pachtsachen; Sachverhalt; Liegende; Klage; Parteien; Monatliche; Depot |
ZH | VO150085 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Unentgeltliche; Gesuch; Partei; Schlichtungsverfahren; Rechtspflege; Miete; Rechtsbeistand; Verfahren; Obergericht; Unentgeltlichen; Rechtsanwalt; Pacht; Klage; Mietzins; Kanton; Person; Miete; Pachtsachen; Schlichtungsbehörde; Obergerichts; Zimmer; Einkommen; Anspruch; Aussicht; Bezahle; Monatliche; Urteil; Gericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 153 (4A_479/2018) | Art. 104 ff. und 313 ZPO; Anschlussberufung, Kostenverteilung. Fällt eine Anschlussberufung infolge des Rückzuges der Berufung dahin, hat grundsätzlich der Hauptberufungskläger dem Anschlussberufungskläger die diesem in Zusammenhang mit der Anschlussberufung entstandenen Kosten zu ersetzen. Wenn mit der Anschlussberufung eigenständige Anträge gestellt wurden, kann sich eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen, worüber das Gericht nach Ermessen entscheidet (E. 3). | Anschlussberufung; Berufung; Partei; Prozesskosten; Beschwerde; Verfahren; Urteil; Recht; Vorinstanz; Verteilung; Gericht; Rückzug; Zivilprozess; Ermessen; Zivilprozessordnung; Aufwand; Hauptberufungskläger; Obergericht; Beurteilt; Anschlussberufungskläger; Berufungsverfahren; Abweichen; Parteien; Rechtsmittel; Unterliegende; Beschwerdeführerin |
144 III 164 (5A_391/2017) | Art. 95 Abs. 3 lit. b ZPO. Parteientschädigung; Kosten der berufsmässigen Vertretung. Bei der Festlegung der Parteientschädigung darf grundsätzlich nicht überprüft werden, ob die berufsmässige Vertretung als solche notwendig war (E. 3). | Vertretung; Partei; Berufsmässig; Berufsmässige; Parteien; Beschwerde; Recht; Parteientschädigung; Berufsmässigen; Notwendigkeit; Obergericht; Anwalt; Auslagen; Beschwerdeführerin; Beizug; Botschaft; Aufwand; Anwalts; Unentgeltliche; Bundesgericht; Tarif; Urteil; Verfahren; Unentgeltlichen; Richter; Anwaltliche; Fällen; Vertreter; Rechtspflege |
Autor | Kommentar | Jahr |
Rüegg, Rüegg | Basler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung | 2017 |
Rüegg, Rüegg | Basler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung | 2017 |