Wird ein Niessbrauch oder ein Anteil an einer unverteilten Erbschaft, an Gesellschaftsgut oder an einem andern Gemeinschaftsvermögen gepfändet, so zeigt das Betreibungsamt die Pfändung den beteiligten Dritten an.
6. Kosten für Aufbewahrung und UnterhaltKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | KSK-16-54 | Bestimmung des Verwertungsverfahrens | Schaft; Treibung; Bungs; Konkurs; Betreibung; Recht; Gemeinschaft; Verwertung; Hörde; Anteils; Betreibungs; Kanton; Pfändung; Graubünden; Einigung; SchKG; Liquidation; Register; Kantons; Teilsrecht; Erbschaft; Schuldbetreibung; Gemeinschaftsvermögen; Sichtsbehörde; Anteilsrecht; Gesuch; Schuldner; Konkursamt; Schwerde; Gepfändet |
GR | SKA-03-8 | Pachtzinssperre | Betreibung; Erben; Pacht; Pfändung; Meinschaft; Hotel; Bungsamt; Treibungsamt; Gemeinschaft; Bengemeinschaft; Pachtzins; Erbengemeinschaft; Pfand; Beschwerde; Erträgnisse; Schuldner; Recht; Betreibungsamt; Grundpfand; Bungen; SchKG; Betreibungen; Schuldnerin; Restaurant; Sperre; Pachtzinssperre; Sinne |