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Federal Constitution of the Swiss Confederation (FCSC)

Art. 104FCSC from 2021

Art. 104 Federal Constitution of the Swiss Confederation (FCSC) drucken

Art. 104 Agriculture

1 The Confederation shall ensure that agricultural sector, by means of a sustainable and market oriented production policy, makes an essential contribution towards:

a.
the reliable provision of the population with foodstuffs;
b.
the conservation of natural resources and the upkeep of the countryside;
c.
decentralised population settlement of the country.

2 In addition to the self-help measures that can reasonably be expected in the agriculture sector and if necessary in derogation from the principle of economic freedom, the Confederation shall support farms that cultivate the land.

3 The Confederation shall organise measures in such a manner that the agricultural sector fulfils its multi-functional duties. It has in particular the following powers and duties:

a.
supplementing revenues from agriculture by means of direct subsidies in order to achieve of fair and adequate remuneration for the services provided, subject to proof of compliance with ecological requirements;
b.
encouraging by means of economically advantageous incentives methods of production that are specifically near-natural and respectful of both the environment and livestock;
c.
legislating on declarations of origin, quality, production methods and processing procedures for foodstuffs;
d.
protecting the environment against the detrimental effects of the excessive use of fertilisers, chemicals and other auxiliary agents;
e.
at its discretion, encouraging agricultural research, counselling and education and subsidise investments;
f.
at its discretion, legislating on the consolidation of agricultural property holdings.

4 For these purposes, the Confederation shall provide both funds earmarked for the agricultural sector and general federal funds.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 104 Federal Constitution of the Swiss Confederation (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 61/2001/1 Art. 8, Art. 26, Art. 27 Abs. 1, Art. 36, Art. 49 Abs. 1 und Art. 104 BV; Art. 34 KV; Art. 51 und Art. 52 Abs. 1 VRG; Art. 64 LwG; Art. 14 der Weinverordnung; Art. 7, Art. 45 und Art. 46 LwG/SH; § 78 LwV/SH. Festlegung der höchstzulässigen Erträge der Traubenernte 2001; ab­strakte Normenkontrolle Bundes; Rebbau; Kanton; Ertrag; Kategorie; Rebbaukommission; Trauben; Recht; Kantonale; Interesse; Kantone; Bundesrecht; Gesuch; Schaffhauser; Zulässigen; Schaffhausen; Regelung; Branche; Landwirtschaft; Flächeneinheit; Branchenverbands; Gesuchsteller; Ertragsbegrenzung; Festgelegt; LwG/SH; Gesetzes; Qualität; Verfassung
SGVZ.2010.26Entscheid Art. 30 ff. LwG (SR 910.1); Art. 1 ff. VAMK (SR 916.350.4); Art. 1 Abs. 1 lit. a Klägerin; Beklagte; Rechtlich; Mengen; Milchkontingentierung; Rechtliche; Mehrmenge; Organisation; Zwischen; öffentliche; Richli; Beklagten; Sanktion; Richli; Konnte; Interesse; Genossenschaft; System; Privatrechtlich; Schlossen; Milchmenge; Kläg; Privatrechtliche; Produziert; Vertrag; Innerhalb; Produzent; Streit

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2017/58Entscheid Art. 58 Abs. 1 Ziff. 1 GVG (sGS 873.1). Art. 11 und 12 Abs. 2 VzGVG (sGS 873.11).Streitig war, ob eine durch ein Hochwasser-Ereignis beschädigte Restaurantküche als versicherter Gebäudeteil und die Wiederherstellungskosten von CHF 130‘000 als entschädigungspflichtig zu qualifizieren sind oder ob die dem Restaurationsbetrieb dienende Küche als nicht entschädigungspflichtige Fahrhabe zu gelten hat.Das Verwaltungsgericht erachtete die in Art. 12 Abs. 2 VzGVG getroffene Abgrenzung als nicht willkürlich. Eine nicht sachlich begründete Ungleichbehandlung war vorliegend nicht dargetan, zumal es gerade Zweck von Art. 12 Abs. 2 VzGVG sowie der verwaltungsinternen Abgrenzungsrichtlinie ist, eine Gleichbehandlung von gleichgelagerten Sachverhalten zu gewährleisten. Bestätigung, dass es sich bei der Restaurantküche um nicht entschädigungspflichtige Fahrhabe handle (Verwaltungsgericht, B 2017/58). Gebäude; Beschwerde; Verwaltung; VzGVG; Versicherung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Restaurant; Abgrenzung; Betriebliche; Verwaltungsgericht; Entscheid; Fahrhabe; Restaurantküche; Einrichtungen; Abgrenzungsrichtlinie; Gesetzliche; Vorinstanz; Gebäudeversicherung; Landwirtschaftliche; Rekurs; Regel; Küche; Gesetzlichen; Verwaltungsrat; Verordnung; Angefochtene; Regelung
AGAGVE 2008 7272 Tatsächliche Bewirtschaftung ohne zivilrechtliche Nutzungsbefugnisse.der landwirtschaftlichen Nutzfläche eines Bewirtschafters zugerechnet werden kann; einer zivilrechtlichen Nutzungsbefugnis bedarf esnicht. Ausgenommen sind Fälle des Rechtsmissbrauchs (Erw. II/1, 2,3). Schaft; Schaftliche; Direktzahlungen; Pacht; Landwirtschaft; Schafter; Landwirtschaftliche; Schwerdeführerin; Bewirtschafter; Beschwerdeführerin; Sungen; Fläche; Weisung; Weisungen; Wirtschaftlichen; Nutzfläche; Recht; Trieb; Rechtlich; Zivilrechtliche; Leistung; Schafters; Bundes; Grundstück; Legung; Bewirtschafters; Vertrag; Landwirtschaftliche; Fläche
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 240Art. 104 Abs. 2 StPO; weitere Behörde, der Parteirechte eingeräumt werden können. Der Begriff der Behörde nach Art. 104 Abs. 2 StPO ist grundsätzlich in einem eingeschränkten Sinn zu verstehen. Nicht massgebend ist, ob die Organisation öffentlichrechtlich oder privatrechtlich organisiert ist. Entscheidend ist vielmehr, dass ihr die Erfüllung einer dem Gemeinwesen zustehenden öffentlichrechtlichen Aufgabe übertragen wurde, dass ihr hierbei hoheitliche Befugnisse zukommen, dass die Geschäfts- und Rechnungsführung für ihre öffentlichen Aufgaben unter staatlicher Aufsicht steht, mithin dass die Organisation genügend in das Gemeinwesen eingebunden ist und dass ihre öffentlichrechtliche Tätigkeit durch den Staat abgegolten wird (E. 2). Recht; Behörde; Partei; Beschwerde; Kanton; Beschwerdeführer; Bundes; Behörden; Parteirechte; Recht; Rechtlich; Tierschutz; Kantone; Organ; Prozess; Rechts; Staat; Organisation; Verfahren; Aufsicht; Verein; Staats; Beschwerdeführers; Behördenbegriff; Bundesrecht; Private; Aufgabe; THV/BE; Interesse; Bundesgesetz
140 II 233 (2C_212/2013)Art. 4 Abs. 2 und Art. 61 ff. (insbesondere Art. 61 Abs. 3 und Art. 63) BGBB: Auch juristische Personen können, sofern sie als Selbstbewirtschafter gelten, landwirtschaftliche Gewerbe erwerben und veräussern. Jede Veräusserung von Anteilen an einer juristischen Person, die ein landwirtschaftliches Gewerbe besitzt, unterliegt der Bewilligungspflicht von Art. 61 ff. BGBB. Geltungsbereich des BGBB für juristische Personen (E. 3). Soll zusammen mit einem landwirtschaftlichen Gewerbe ein Baulandgrundstück in eine Aktiengesellschaft überführt werden, das für sich allein viel mehr Wert hat als das ganze übrige landwirtschaftliche Gewerbe zusammen, kann der Gesellschaft die Erwerbsbewilligung nicht wegen einer bloss theoretischen Möglichkeit einer allfälligen künftigen Gesetzes-umgehung verweigert werden. Die Bewilligung ist vielmehr - unter Auflagen - zu erteilen. Für die Erwerberin gilt aber, sofern sie ihre Aktien zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise veräussert: Jede Übertragung von Anteilen einer Gesellschaft, die ein landwirtschaftliches Gewerbe besitzt, kommt wirtschaftlich einer teilweisen Eigentumsübertragung desselben gleich und untersteht unabhängig von Art. 4 Abs. 2 BGBB in jedem Fall der Bewilligungspflicht und einem entsprechenden Verfahren nach Art. 61 ff. BGBB. Damit können die Anforderungen von Art. 63 BGBB und die damit verbundenen gesetzlichen Ziele weiterhin durchgesetzt werden (E. 4 und 5). Wirtschaftlich; Landwirtschaftlich; Landwirtschaftliche; Gewerbe; Grundstück; Landwirtschaftlichen; Bewilligung; Person; Beschwerde; Grundstücke; Juristische; Beschwerdeführer; Erwerb; Selbstbewirtschafter; Umgehung; Eigentum; Landwirt; Recht; Beschwerdeführerin; Geltungsbereich; Gesetzes; Mehrheit; Landwirtschaft; Landwirtschaftliches; Bodenrecht; Juristischen; Aktien; Urteil; Personen; Gewerbes

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2179/2019Direktzahlungen und Ökobeiträge Vorinstanz; Beschwerde; Nährstoffbilanz; Beschwerdeführer; Betrieb; Wegleitung; Zuchtschweine; Bilanz; Erfassung; Kürzung; Praxis; Suisse-Bilanz; Betriebsspiegel; Urteil; Futter; Vertrauen; Lungen; Kategorie; Zahlung; Anforderungen; Ratio; Ferkel; Auflage; Tierbestand; Direktzahlungen; Durchschnittlich; Futterbilanz; Anforderungen; Deklaration
B-2190/2019Direktzahlungen und Ökobeiträge Vorinstanz; Beschwerde; Nährstoffbilanz; Beschwerdeführer; Betrieb; Wegleitung; Zuchtschweine; Bilanz; Erfassung; Kürzung; Praxis; Urteil; Betriebsspiegel; Vertrauen; Zahlung; Anforderungen; Kategorie; Suisse-Bilanz; Ratio; Futter; Ferkel; Direktzahlungen; Tierbestand; Terbilanz; Durchschnittlich; Auflage; Anforderungen; Futterbilanz; Deklaration
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