1 Kanton und Gemeinden sorgen für eine sichere, wirtschaftliche und umweltgerechte Ordnung des gesamten Verkehrs und für ein leistungsfähiges Verkehrsnetz.
2 Der Kanton übt die Hoheit über die Staatsstrassen aus.
2bis Der Kanton sorgt für ein leistungsfähiges Staatsstrassennetz für den motorisierten Privatverkehr. Eine Verminderung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte ist im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen.8
3 Kanton und Gemeinden fördern den öffentlichen Personenverkehr im ganzen Kantonsgebiet.
8 Angenommen in der Volksabstimmung vom 24. Sept. 2017, in Kraft seit 1. Febr. 2018. Gewährleistungsbeschluss vom 17. Sept. 2018 (BBl 2018 6287 Art. 1 3725).
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-1384/2019 | Luftfahrt (Übriges) | Daten; Meldepflicht; Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; API-Daten; Recht; Sanktion; Verfügung; Recht; Fehler; Meldepflichtverletzung; Fehlerhaft; Datensätze; Fehlerhafte; Zweck; Leichte; Flüge; Beweis; Verletzung; Falsch; übermittelt; Luftverkehrsunternehmen; Fluggesellschaft; Korrekt; Vermutung; Verfahren |