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Codice di procedura penale (CPP)

Der Art. 103 StPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 103 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE190101EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Statthalteramt; Verfahren; Polizei; Gericht; Tätlichkeit; Recht; Übertretungsstrafbehörde; Verfügung; Einstellung; Auseinandersetzung; Untersuchung; Verbal; Streit; Angefochten; Entscheid; Vergehen; Lichkeiten; Verfolgung; Dietikon; Entschädigung; Anzeigeerstattung; Angefochtenen; Seitig
ZHSB170206mehrfache üble NachredeSchuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Vorinstanz; Digten; Beschuldigten; Äusserung; Recht; Privatklägers; Urteil; Äusserungen; Beweis; Verfahren; Berufung; Recht; Arbeit; Begründete; Arbeite; Betreibung; Person; Staat; Vorinstanzliche; Inkriminierte; Staatsanwalt; Urteil; E-Mail; Entlastungsbeweis; Interesse
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR130004Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeVerlust; Gericht; Verlustschein; Rekurs; Rekurrent; Verlustscheine; Rekursgegnerin; Partei; Verrechnung; Rekurrenten; Parteien; Sicherheit; Parteientschädigung; Gerichtskosten; Recht; Sicherheitsleistung; Verfahren; Forderung; Verloren; Gerichte; Geleistet; Glaubhaft; Kaution; Forderungen; Duplikat; Geleistete; Sicherheitsleistungen; Inkasso; Verlustes
GRU 2021 66Zugang zu amtlichen Dokumenten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 I 127Anonymität von V-Personen im Strafverfahren, Revision der Strafprozessordnung des Kantons Basel-Landschaft, Art. 4 BV und Art. 6 Ziff. 1 und Ziff. 3 lit. d EMRK. Befragung von Belastungszeugen und Verwertbarkeit anonymer Zeugnisse im Lichte der Rechtsprechung zum Gebot eines fairen Verfahrens (E. 6). Allgemeine Hinweise zum Zeugenschutz (E. 7). Schwierigkeiten einer effektiven Verteidigung angesichts von Aussagen anonymer Zeugen (E. 8). Ausgleich durch Verfahrensmassnahmen (E. 9). Abwägung der entgegenstehenden Interessen; verfassungs- und konventionskonforme Anwendung der Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Anonymität von V-Personen (E. 10). Person; V-Person; Zeuge; Zeugen; Urteil; Personen; V-Personen; Verteidigung; Gericht; Einsatz; Beschuldigte; Befragung; Anonymität; Aussage; Vertraulichkeit; Recht; Verfahren; Schutz; Vertraulichkeitszusage; Aussagen; Beschuldigten; Glaubwürdigkeit; Verteidigungsrechte; Urteil; Beweis; Prozess; Gerichtshof; Identität

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2013.24Séquestre (art. 263 ss CPP).Garage; Recht; Schuldig; Recht; Bundes; Rechtsanwalt; Mitarbeiter; Klage; Interesse; Arbeit; Beschuldigte; Anklage; Oben; Interessen; Beschuldigten; Auftrag; Stunden; Einvernahme; Gericht; Reparatur; Verfahren; Gehilfe; Auftrags; Aussage; Gericht; Person; Stundenansatz; Gründung
SK.2010.33Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Ziff. 1 Abs. 1-5 und Ziff. 2 lit. b und c BetmG).Schuld; Schuldig; Beschuldigte; Fahre; Bundes; Beschuldigten; Verfahren; Anlage; Anklage; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Gericht; Halle; Bruder; Recht; Betäubungsmittel; Recht; Müsse; Sagt; Person; Täter; Über; Untersuchung; Gespräch; Abgehörte
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