Strafgesetzbuch (StGB)
Art. 103 StGB vom 2022
Art. 103
Übertretungen sind Taten, die mit Busse bedroht sind.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Art. 103 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210133 | Übertretung des Waffengesetzes etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Digung; Strafverfahren; Verfahren; Urteil; Berufung; Kosten; Vorinstanz; Staatsanwalt; Privatkläger; Beschimpfung; Sprechen; Verfahrens; Waffengesetz; Übertretung; Erstinstanzliche; Worden; Staatsanwaltschaft; Person; Dezember; Entschädigung; Einvernahme; Waffengesetzes; Formulare; Betreffend; Winterthur; Gericht; Tätig |
ZH | UE190101 | Einstellung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Statthalteramt; Verfahren; Polizei; Gericht; Tätlichkeit; Recht; Übertretungsstrafbehörde; Verfügung; Einstellung; Auseinandersetzung; Untersuchung; Verbal; Streit; Angefochten; Entscheid; Vergehen; Lichkeiten; Verfolgung; Dietikon; Entschädigung; Anzeigeerstattung; Angefochtenen; Seitig |
Dieser Artikel erzielt 76 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | DGS.2019.19 (AG.2019.536) | Revisionsgesuch | Hausfriedens; Hausfriedensbruch; Hausfriedensbruchs; Strafbefehl; Sachverhalt; Dezember; Person; Urteil; Widerhandlung; Rechtsmittel; Appellationsgericht; Privatklägerschaft; Staatsanwaltschaft; Personen; Strafantrag; Betreffend; Grundstück; Schuldig; Wurden; Basel-Stadt; Welche; Polizei; Teilweise; Andere; Sachverhalts; Verurteilt; Vorwurf; Gestellt; Aufgrund; Schuldspruch |
BS | DGS.2019.21 (AG.2019.535) | Revisionsgesuch | Strafbefehl; Hausfriedens; Hausfriedensbruch; Hausfriedensbruchs; Staatsanwaltschaft; Dezember; Sachverhalt; Personen; Rechtsmittel; Wurden; Urteil; Privatklägerschaft; Appellationsgericht; Strafantrag; Polizei; Grundstück; Basel-Stadt; Schuldig; Widerhandlung; Mehrfache; Betreffend; Welche; Geldstrafe; Vorwurf; Sachverhalts; Geduldet; Aufgrund; Rückbau; Schuldspruch; Teilweise |
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 145 (1B_103/2019) | Art. 352 StPO , Art. 42 Abs. 4 StGB ; Strafbefehlskompetenz der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft darf mit Strafbefehl zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen eine Verbindungsbusse aussprechen (E. 2). | Verbindung; Verbindungs; Verbindungsbusse; Busse; Befehl; Bedingte; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Bedingten; Tagessätzen; Prozessordnung; Vorinstanz; Übertretung; Befehls; Vergehen; Beschwerde; Wortlaut; Prozessordnung; Gesetzbuch; Absatz; Nationalrat; Schwyz; Ersatzfreiheitsstrafe; Bundesrat |
135 IV 196 (6B_186/2009) | Art. 97 Abs. 3 und Art. 104 StGB; Verfolgungsverjährung bei Übertretungen. Auch bei Übertretungen tritt die Verfolgungsverjährung nach einem erstinstanzlichen Urteil nicht mehr ein (E. 2).
| Urteil; Erstinstanzliche; Übertretungen; Recht; Verfolgungsverjährung; Verjährung; Erstinstanzlichen; Rechtsmittelverfahren; Verjährungsfrist; Erstinstanzliches; Botschaft; Befehl; Entscheid; Verfügung; Schweizerischen; Gesetzbuches; Ergehen; DENYS; Eintreten; Entscheidung; Übertretungsstrafrecht; Bestimmungen; Prozessordnung; Ergangen; Geregelt; Befehlsverfahren |