Art. 103 OR de 2022
Art. 103
1 Le débiteur en demeure doit des dommages-intérêts pour cause d’exécution tardive et répond même du cas fortuit.
2 Il peut se soustraire à cette responsabilité en prouvant qu’il s’est trouvé en demeure sans aucune faute de sa part ou que le cas fortuit aurait atteint la chose due, au détriment du créancier, même si l’exécution avait eu lieu à temps.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 345 (5A_579/2018) | Art. 80 f. SchKG, Art. 105 Abs. 1 OR; definitive Rechtsöffnung; Verzugszinsen für Unterhaltsbeiträge.ARA2 Familienrechtliche Unterhaltsbeiträge fallen unter die Renten im Sinne von Art. 105 Abs. 1 OR. Verzugszinsen sind vom Tag der Anhebung der Betreibung an geschuldet (E. 4). | Unterhalt; Verzug; Unterhaltsbeiträge; Urteil; Recht; Verzugszins; Rente; Beschwerde; Rechtliche; Verzugszinse; Betreibung; Renten; Rechtsöffnung; Bundesgericht; Verzugszinsen; Obergericht; SchKG; Rechtsprechung; Familienrechtliche; Kapital; Zahlung; Anhebung; Zahlungsbefehl; Lehre; Forderung; Kantonale |
123 III 16 | Art. 107 OR. Wahlrecht des Gläubigers bei Verzug des Schuldners. Verzug des Verkäufers nach rechtskräftiger Verurteilung des Käufers zur Bezahlung des Kaufpreises: Steht der Klage des Käufers die Einrede der abgeurteilten Sache entgegen (E. 2)? Bedeutung der Wahlmöglichkeiten des Gläubigers bei Verzug des Schuldners. Auslegung der Wahlerklärung. Unwiderruflichkeit der getroffenen Wahl (E. 4). | Klagte; Klagten; Beklagten; Urteil; Vertrag; Leistung; Schuldner; Gläubiger; Vorinstanz; Leistung; Appellationshof; Schadenersatz; Recht; Bundesgericht; Einrede; Anspruch; Patientinnen; Erben; Feststellungen; Rechtskräftig; Parteien; Verzug; Entscheid; Nichterfüllung; Schuldners; Bundesgerichts; Angeboten; Betreibung; Angebot; Vertragsrücktritt |