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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 102 ZPO vom 2023

Art. 102 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 102

Vorschuss für Beweiserhebungen

1 Jede Partei hat die Auslagen des Gerichts vorzuschiessen, die durch von ihr bean­tragte Beweiserhebungen veranlasst werden.

2 Beantragen die Parteien dasselbe Beweismittel, so hat jede Partei die Hälfte vorzu­schiessen.

3 Leistet eine Partei ihren Vorschuss nicht, so kann die andere die Kosten vorschies­sen; andernfalls unterbleibt die Beweiserhebung. Vorbehalten bleiben Streitigkeiten, in denen das Gericht den Sachverhalt von Amtes wegen zu erforschen hat.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 102 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP220019ForderungKostenvorschuss; Beschwerde; Gericht; Vorinstanz; Gerichtskosten; Entscheid; Höhe; Klägern; Dispositiv-Ziffer; Mutmasslichen; Vorsorgliche; Verfügung; Partei; Kostenvorschusses; Klage; Kanton; Verfahren; Rechtsmittel; Gesuch; Vorschuss; Entscheidgebühr; Frist; Berufung; Leisteten; Beklagten; Obergericht; Stellung; Massnahmen; Beweisführung; Auferlegt
ZHPS190147Gesuch um neue Schätzung durch einen Sachverständigen (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Frist; Beschwerdeführer; Gesuch; Fristerstreckung; Vorinstanz; Notfrist; Zahlung; Aufschiebende; Recht; Erstreckung; Kunden; Vorschuss; Schätzung; Erneute; Verfahren; Fristerstreckungsgesuch; Kundenzahlung; Digen; Beschwerdeführern; Hinweis; Entscheid; Gericht; Gewährt; Letztmalig; Kundenzahlungen; Stellten; Umstände; SchKG
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR180005Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeRekurrent; Recht; Rekurrenten; Verrechnung; Rekurs; Gericht; Rekursgegnerin; Unentgeltliche; Prozesskosten; Unentgeltlichen; Verfahren; Bezirksgericht; Nachzahlung; Gerichtskosten; Winterthur; Beschluss; Partei; Geleistet; Prozesskostenvorschüsse; Forderung; Verfügung; Schuld; Rechtsmittel; Verfahrens; Obergericht; Rechtspflege; Entschädigung; Rückforderung; Entscheid; Zeitpunkt
SOVWBES.2017.482KostenverlegungBeschwerde; Beschwerdeführer; Gutachter; Gutachten; Partei; Kostenvorschuss; Staatskanzlei; Verfahren; Recht; Verfahrens; Vorschuss; Parteien; Verwaltungs; Ergänzungsfragen; Beweise; Auftrag; Verfügung; Akten; Fragen; Gutachtens; Stunden; Gutachters; Verwaltungsgericht; Rechnung; Liegenden; Gericht; Beantragt; Entscheid; Behörde; Mutmasslichen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 12 (4A_589/2013)Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 117 ZPO; Art. 64 BGG; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; unentgeltliche Rechtspflege; vorsorgliche Beweisführung. In einem Verfahren der vorsorglichen Beweisführung zwecks Abklärung der Prozessaussichten besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (E. 3.3 und 3.4).
Beweis; Partei; Verfahren; Unentgeltliche; Rechtspflege; Vorsorglich; Vorsorgliche; Klage; Gericht; Beweise; Anspruch; Beweisführung; Gesuchstellende; Unentgeltlichen; Rechte; Beweiserhebung; Beantragte; Vorsorglichen; Erfolgsaussicht; Parteien; Beweismittel; Tatsache; Hauptprozess; Bedürftigen; Beurteilung; Verfügung; Aussicht; Beschwerde; Beweiserhebungen
140 III 30 (4D_54/2013)Kostenverteilung bei vorsorglicher Beweisführung in einem eigenständigen Verfahren (Art. 106, 107 Abs. 1 lit. f und Art. 158 ZPO). Verlegung der Gerichts- und Parteikosten, wenn der Gesuchsgegner die Abweisung des Gesuchs um vorsorgliche Beweisführung beantragt und mit diesem Antrag unterliegt (E. 3 und 4).
Beweis; Gesuch; Partei; Vorsorgliche; Verfahren; Beweisführung; Gesuchsgegner; Vorsorglichen; Hauptprozess; Beantragt; Abweisung; Unterliegend; Anspruch; Gesuchstellende; Beweise; Unterliegende; Beschwerde; Antrag; Parteientschädigung; Voraussetzungen; Zivilprozessordnung; Urteil; Beweiserhebung; Hauptprozesses; Entschieden; Obsiegen;

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Alfred BühlerBerner Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2012
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