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Codice penale militare (CPM)

Art. 102 CPM dal 2021

Art. 102 Codice penale militare (CPM) drucken

Art. 102

Wer in einer Zeit, da Truppen zum aktiven Dienste aufgeboten sind, wider besseres Wissen unwahre Nachrichten verbreitet, in der Absicht, die Anordnungen von Behörden oder Truppenkommandanten zu stören oder zu durchkreuzen, die Truppe zur Verweigerung des Gehor­sams zu verleiten oder bei der Bevölkerung Angst und Schrecken zu verbreiten, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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