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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 101SCC from 2023

Art. 101 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 101

1 The wedding ceremony takes place at the wedding venue of the civil register district chosen by the engaged couple.

2 Where the preparatory procedure was conducted in a different civil register district, the engaged couple must produce a marriage licence.

3 If the engaged couple show that they cannot reasonably be required to appear at the official venue, the wedding may take place at another location.

II. Form >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 III 70Mobbing; missbräuchliche Kündigung; Persönlichkeitsverletzung; Genugtuung (Art. 336 OR, Art. 328 OR und Art. 49 OR). Missbräuchliche Kündigung bei Mobbing (E. 2)? Die Aufforderung an eine arbeitsunfähige Arbeitnehmerin, sich bei einem Psychiater vertrauensärztlich begutachten zu lassen, verletzt deren Persönlichkeit ohne besondere Umstände nicht schwer (E. 3). Arbeit; Kündigung; Persönlichkeit; Vorgesetzte; Vorgesetzten; Vorinstanz; Beklagten; Begutachtung; Psychiatrische; Person; Verhalten; Vertrauensärztlich; Recht; Urteil; Mobbing; Krank; Persönlichkeitsverletzung; Missbräuchlich; Feststellungen; Verletzt; Vertrauensärztliche; Psychiatrischen; Angefochtenen; ärztlichen; VISCHER; Psychische; Untersuchung
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