1 Keine Verjährung tritt ein für:
2 Wäre die Strafverfolgung bei Anwendung der Artikel 97 und 98 verjährt, so kann das Gericht die Strafe mildern.
3 Die Absätze 1 Buchstaben a, c und d sowie 2 gelten, wenn die Strafverfolgung oder die Strafe am 1. Januar 1983 nach dem bis zu jenem Zeitpunkt geltenden Recht noch nicht verjährt war. Absatz 1 Buchstabe b gilt, wenn die Strafverfolgung oder die Strafe beim Inkrafttreten der Änderung vom 18. Juni 2010 dieses Gesetzes nach bisherigem Recht noch nicht verjährt war. Absatz 1 Buchstabe e gilt, wenn die Strafverfolgung oder die Strafe am 30. November 2008 nach dem bis zu jenem Zeitpunkt geltenden Recht noch nicht verjährt war.127 128
125 Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 15. Juni 2012 (Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 5951; BBl 2011 5977).
126 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 18. Juni 2010 über die Änderung von Bundesgesetzen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 4963; BBl 2008 3863).
127 Dritter Satz eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 15. Juni 2012 (Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 5951; BBl 2011 5977).
128 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 18. Juni 2010 über die Änderung von Bundesgesetzen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 4963; BBl 2008 3863).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210239 | Forderung (aktienrechtliche Verantwortlichkeit) | Recht; Schaden; Klagten; Beklagten; Rechtlich; Partei; Zahlung; Recht; Bundesgericht; Abtretung; Pflicht; Vermögens; Rechtliche; Urteil; Parteien; Zahlungen; Schadens; Urteil; Gläubiger; Rungen; Sammenhang; Verantwortlichkeit; Gerin; Investment; Gericht; Investition; Konto; Klage; Gesellschaft |
ZH | SB180233 | Sexuelle Handlungen mit Kindern etc. | Schuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Sexuell; Mutter; Sexuellen; Handlung; Handlungen; Griff; Übergriff; Übergriffe; Aussage; Geschlecht; Geschlechts; Aussagen; Urteil; Recht; Versucht; Täter; Penis; Recht; Delikt; Nackt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | V 03 344 | Art. 10 Abs. 1 ANAG, Art. 11 Abs. 3 ANAG, Art. 16 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 ANAV. Die Ausweisung soll angedroht werden, wenn sie zwar wegen begangener Verbrechen oder Vergehen bzw. fehlender Einfügung in die geltende Ordnung rechtlich begründet, aber nach den Umständen nicht angemessen, d.h. unverhältnismässig erscheint. Die abschliessende Aufzählung der zur Androhung der Ausweisung berechtigenden Ausweisungsgründe erwähnt die Fürsorgeabhängigkeit nicht. Fällt der Betroffene aber etwa wegen Arbeitsscheu und damit selbstverschuldet der öffentlichen Wohltätigkeit zur Last, kann sein Verhalten im Hinblick auf die fehlende Einfügung in die geltende Ordnung mitberücksichtigt werden. | Ausweisung; Arbeit; Beschwerdeführer; Erhebliche; Schweiz; Ausweisungsgr; Ausländer; Finanziell; Migration; Rechtlich; Ausweisungsgründe; Finanzielle; Vergehen; Verbrechen; Wiederholte; Verhalten; Verhältnisse; Begründet; Verfügung; BG-Urteil; Finanziellen; Sinne; Arbeitsscheu; Familie; Anwesenheit; Einfügung; Taten; Fürsorgeabhängigkeit; Regel |
BS | SB.2018.80 (AG.2021.302) | mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung und mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind (Beschwerde beim BG hängig) | Berufung; Privatklägerin; Berufungskläger; Schuldig; Werden; Sexuell; Sexuelle; Aussage; Vorinstanz; Urteil; Beschuldigte; Übergriff; Übergriffe; Aussagen; Anklage; Kommen; Mehrfache; Strafgericht; Handlung; Welche; Gemäss; Strafe; Könne; Weiter; Handlungen; Tatzeit; Beschuldigten; Hätte; Sexuellen; Vergewaltigung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 IV 93 | Art. 101 Abs. 1 lit. e und Abs. 3 StGB; Art. 320 Abs. 4 und Art. 323 Abs. 1 StPO; Verjährung; Voraussetzungen für die Wiederaufnahme eines eingestellten Verfahrens. Die Wirkungen von Einstellungsverfügungen, welche in Anwendung von kantonalem Prozessrecht ergangen sind, richten sich seit dem 1. Januar 2011 nach der Schweizerischen Strafprozessordnung. Die rückwirkende Änderung der Verjährungsfristen erlaubt keine Wiederaufnahme von bereits rechtskräftig eingestellten Verfahren (E. 2.3). | Verfahren; Beschwerde; Verfahrens; Wiederaufnahme; Staatsanwaltschaft; Einstellung; Urteil; Verjährung; Tatsache; Sachen; Beschwerdegegner; Voraussetzungen; Einstellungsverfügung; Recht; Taten; Stellten; Tatsachen; Unverjährbarkeit; Sachverhalt; Rechtskräftig; Unverjährbarkeitsinitiative; Rekurs; Kindern; Ausführungsbestimmungen; AStPO/BS; Zeitpunkt; Beschwerdeführerin; Basel-Stadt; Kantons |
140 IV 145 (6B_339/2014) | Art. 48 lit. e und Art. 101 Abs. 2 StGB; Strafmilderungsgrund infolge langen Zeitablaufs, unverjährbare Straftaten. Der Strafmilderungsgrund infolge langen Zeitablaufs im Sinne von Art. 48 lit. e StGB ist in jedem Fall zu berücksichtigen, wenn zwei Drittel der Verjährungsfrist verstrichen sind (Zusammenfassung der Rechtsprechung; E. 3.1). Für unverjährbare Straftaten bestimmt Art. 101 Abs. 2 StGB den Zeitpunkt, ab dem das Gericht die Strafe mildern kann. Art. 48 lit. e StGB ist folglich auf unverjährbare Verbrechen nicht anwendbar (E. 3.2). | Peine; Prescription; Actes; Commis; Délai; Entre; écoulé; Pénal; Temps; Pénale; Recourant; Jugement; Application; Canton; Faits; Enfant; Sexuel; Cantonale; L'action; Enfants; Sursis; D'ordre; Privative; Imprescriptibles; Atténuation; Liberté; Contrainte; Trois; Avant |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-2652/2015 | Personensicherheitsprüfungen | Beschwerde; Risiko; Beschwerdeführer; Risikoerklärung; Vorinstanz; Waffe; Persönlichen; Sicherheit; Beschwerdeführers; Angefochtene; Gewalt; Delikt; Beurteilung; Urteil; Beweis; Lassung; Person; Positiv; Massnahme; Delikte; Delinquenz; Erwähnt; Bundesverwaltungsgericht; BVGer; Bericht; Abschlussbericht; Berichte; Umstände; Erwähnte |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2014.318 | Auslieferung an Bosnien und Herzegowina. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). | Auslieferung; Beschwerde; Recht; Bundes; Staat; Recht; Beschwerdeführer; Rechtshilfe; Justiz; Sachverhalt; Entscheid; Bundesstrafgericht; Ersuchende; Verfahren; Rechtlich; Ersucht; Ersuchenden; Garantien; Bundesstrafgerichts; Ersuchte; Verfahren; Internationale; Behörde; Rechtliche; Sachen; Bundesgericht; Politisch; Internationalen; Schweiz; Sachverhalts |
SK.2008.12 | Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zum eigenen Konsum, Fälschung von Ausweisen sowie mehrfache Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Art. 19 Ziffer 1 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 sowie Abs. 6 BetmG, jeweils i.V.m. Art. 19 Ziffer 2 lit. a und lit. B BetmG, Art. 19 a Ziffer 1 BetmG i.V.m. Art. 19 Ziffer 1 Abs. 5 BetmG, Art. 252 Abs. 1 und Abs. 4 StGB, Art. 23 Abs. 1 al. 4 (alt) ANAG | Angeklagte; Bundes; Klagten; Angeklagten; Drogen; Paket; Bundesanwaltschaft; Kokain; Anklage; Aussage; Widerhandlung; Betäubungsmittel; Aussagen; Schweiz; Recht; Verfahren; Verfahren; Pakete; Einvernahme; Stunden; Mehrfache; Täter; Beweis; Schuldig; Ausweis; Handlung; Wohnung; Beschlagnahmt |