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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Der Art. 101 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 101 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNE210005LastenbereinigungsklageSchuldner; Schuldbrief; Schenkung; Grundstück; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Berufung; Besitz; Betreibung; Nutzniessung; Schuldners; SchKG; Grundstücke; Geschäft; Gläubiger; Schuldbriefs; Pfändung; übereignung; Schenkungsvereinbarung; Partei; Anfechtung; Simulation; Grundbuch; Übertragung; Sicherungsübereignung; Urteil; Verlust; Wäre
ZHPS170076Pfändung / Verfügungsbeschränkung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; SchKG; Aufschiebende; Verfügung; Beschwerdeführer; Anmeldung; Aufschiebenden; Betreibung; Verfügungsbeschränkung; Pfändung; Bundesgericht; Betreibungsamt; Schuldbetreibung; Verfahren; Konkurs; Entscheid; Grundbuch; Nachteil; Bestimmungen; Erteilt; Kanton; Konkurssachen; Aufsichtsbehörde; Drohen; Erteilung; Nachfolgend
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 498 (5A_295/2013)Art. 265a Abs. 1 SchKG, Art. 98 und 251 lit. d ZPO; Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens; Kostenvorschuss im summarischen Verfahren. Im summarischen Verfahren nach Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens ist der Schuldner die klagende Partei, von der das Gericht einen Kostenvorschuss verlangen kann (E. 2). SchKG; Recht; Rechtsvorschlag; Schuldner; Beschwerde; Vermögens; Betreibung; Kostenvorschuss; Gläubiger; Rechtsvorschlages; Verfahren; Partei; Richter; Bewilligung; Konkurs; Einrede; Beantragt; Entscheid; Mangels; Begründet; Gericht; Wechselbetreibung; Beschwerdeführerin; SchKG; Prüfung; Betreibungsamt; Obergericht; Klägerrolle
97 III 18Ist die Pfändung eines Grundstücks und beweglicher Sachen nichtig, weil das Betreibungsamt die Schätzung (Art. 97 Abs. 1 SchKG, Art. 8 und 9 Abs. 1 VZG), die Vormerkung einer Drittansprache (Art. 106 Abs. 1 und 112 Abs. 1 SchKG), die Mitteilung an das Grundbuchamt und die Anzeigen an die Grundpfandgläubiger und die Versicherer (Art. 101, 102 SchKG, Art. 15 VZG, Art. 56 VVG, Art. 1 der Verordnung betr. die Pfändung, Arrestierung und Verwertung von Versicherungsansprüchen) unterlassen hat? (Erw. 2). Mindestvoraussetzungen einer gültigen Pfändung (Erw. 2). Pfändung; Betreibung; SchKG; Betreibungsbeamte; Schuldner; Arrest; Schätzung; Gläubiger; Betreibungen; Betreibungsbeamten; Nichtig; Vollzogen; Mitteilung; Vorinstanz; Interessen; Betreibungsamt; Schuldners; Pfändungsurkunde; Gültige; Pfändungen; Grundpfandgläubiger; Gruppe; Pfändete; Gepfändet; Erliess; Gepfändeten; Vorgeschriebene; Liegenschaft; Gläubigern; Grundbuch
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