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Obligationenrecht (OR)

Der Art. 1006 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2023 nicht aufgenommen.

Art. 1006 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU7W 20 16Behördenbeschwerde der ESTV. Ertrag aus beweglichem Vermögen zufolge Transponierung setzt u.a. die Übertragung von Beteiligungsrechten voraus (E. 4.1). Wertpapierrechtliche Qualifikation von schriftlichen Aktienzertifikaten (E. 4.2). Lücke in der Indossamentenkette mangels indossierter Stellvertretungsverhältnisse. Keine Heilung des Übertragungsmangels durch Eintragung ins Aktienbuch und Ausgabe neuer Aktien (E. 7.3). Aktienrechtliche Notwendigkeit eines 'clean-up' (E. 7.5). Aktie; Aktien; Übertragung; Holding; Wertpapier; Aktionär; Beteiligungsrecht; Recht; Gesellschaft; Transponierung; Indossament; Person; Beteiligungsrechte; Aufl; Zession; Veranlagung; Gesetzlich; Vermögens; Aktienzertifikat; Kapital; Wertpapierrechtlich; Inhaber; übertragen; Wertpapierrechtliche; Abtretung; Gesetzliche; Aktionärs; Verhältnis; Vermögensertrag
GRSKG-05-66provisorische RechtsöffnungBrief; Schuld; Recht; Recht; Pfand; Schuldbrief; Beschwerde; öffnung; Rechtsöffnung; Pfändung; Verpfändung; Schuldbrief; Forderung; Namenschuldbrief; Pfandrecht; Führer; Dossament; Deführer; Gegner; Darlehen; Beschwerdeführer; Indossament; Rische; Degegner; Schuldbriefe
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