1 Die Sicherheit kann in bar oder durch Garantie einer in der Schweiz niedergelassenen Bank oder eines zum Geschäftsbetrieb in der Schweiz zugelassenen Versicherungsunternehmens geleistet werden.
2 Das Gericht kann die zu leistende Sicherheit nachträglich erhöhen, herabsetzen oder aufheben.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ210066 | Feststellung der Nachzahlungspflicht | Schwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Nachzahlung; Bezirksrat; Entscheid; Vorinstanz; Miteigentum; Unentgeltliche; Kosten; Beschwerdeführers; Liegenschaft; Rechtspflege; Verfahren; Nachzahlungspflicht; Miteigentumsanteil; Beschwerdeverfahren; Monatlich; Mittel; Unterhalt; Seiner; Darlehen; Würde; Weshalb; Vermögen; Partei; Prozess; Darlehens; Rechtsmittel |
ZH | RB190031 | Forderung / Zeugnisänderung (Sicherheitsleistung Parteientschädigung) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Partei; Beschwerdegegnerin; Parteien; Parteientschädigung; Sicherheit; Recht; Entscheid; Beschluss; Verfahren; Zahlung; Gericht; Antrag; Sicherheitsleistung; Bezirksgericht; Beschwerdeverfahren; Früheren; Vorinstanz; Prozesskosten; Leistung; ZPO-SUTER/VON; HOLZEN; Beschwerdeführers; Stellung; Eingabe; Zuzüglich; Kantons; Zeitpunkt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BEZ.2019.63 (AG.2019.845) | Ausstandsgesuch vom 27. Juni 2019 gegen Präsident E____ | Beschwerde; Zivilgericht; Beschwerdeführer; Zivilgerichts; Zivilgerichtspräsident; Sicherheit; Verfahren; Werden; Entscheid; Prozess; Gemäss; Ausstand; Gericht; Verfügung; Partei; AaO; Appellationsgericht; Zivilgerichtspräsidenten; Stellt; Stellungnahme; Auflage; Ausstandsgesuch; Kommentar; Beschwerdeführers; Begründe; Offensichtlich; Beschwerdegegnerin; Unrichtig; Begründung; [Hrsg] |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 155 (4A_46/2015) | Art. 99 Abs. 1 lit. a und Art. 100 Abs. 1 ZPO; Pflicht zur Sicherheitsleistung für die Parteientschädigung wegen fehlenden Sitzes in der Schweiz. Im Fall des fehlenden klägerischen Wohnsitzes oder Sitzes in der Schweiz ist unwiderlegbar von einer erheblichen Gefährdung der Einbringlichkeit der Parteientschädigung für die beklagte Partei auszugehen, die der beklagten Partei grundsätzlich Anspruch auf Sicherstellung gibt. Vorliegend besteht kein Staatsvertrag, der die Klägerin mit Sitz in Irland von der Sicherstellungspflicht befreien würde. Die möglichen Arten von Sicherheitsleistungen werden in Art. 100 Abs. 1 ZPO abschliessend aufgezählt (E. 4). | Partei; Sicherheit; Schweiz; Beschwerde; Gefährdung; Parteientschädigung; Beschwerdeführerin; Sitzes; Fehlenden; Zivilprozessordnung; Sicherstellung; Sicherheitsleistung; Beschwerdegegnerin; Recht; Wohnsitz; Vorinstanz; Wortlaut; Wohnsitzes; Gesetzes; Botschaft; Wird; Anspruch; Forderung; ZPO; Botschaft; TAPPY; Sinne |