1 La garanzia po vegnir prestada en daners ubain cun pajar in garanzia tar ina banca domiciliada en Svizra u tar ina societad d’assicuranzas ch’è admessa al commerzi en Svizra.
2 La dretgira po augmentar, reducir u abolir posteriuramain la segirezza che sto vegnir prestada.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ210066 | Feststellung der Nachzahlungspflicht | Schwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Nachzahlung; Bezirksrat; Entscheid; Vorinstanz; Miteigentum; Unentgeltliche; Kosten; Beschwerdeführers; Liegenschaft; Rechtspflege; Verfahren; Nachzahlungspflicht; Miteigentumsanteil; Beschwerdeverfahren; Monatlich; Mittel; Unterhalt; Seiner; Darlehen; Würde; Weshalb; Vermögen; Partei; Prozess; Darlehens; Rechtsmittel |
ZH | RB190031 | Forderung / Zeugnisänderung (Sicherheitsleistung Parteientschädigung) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Partei; Beschwerdegegnerin; Parteien; Parteientschädigung; Sicherheit; Recht; Entscheid; Beschluss; Verfahren; Zahlung; Gericht; Antrag; Sicherheitsleistung; Bezirksgericht; Beschwerdeverfahren; Früheren; Vorinstanz; Prozesskosten; Leistung; ZPO-SUTER/VON; HOLZEN; Beschwerdeführers; Stellung; Eingabe; Zuzüglich; Kantons; Zeitpunkt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BEZ.2019.63 (AG.2019.845) | Ausstandsgesuch vom 27. Juni 2019 gegen Präsident E____ | Beschwerde; Zivilgericht; Beschwerdeführer; Zivilgerichts; Zivilgerichtspräsident; Sicherheit; Verfahren; Werden; Entscheid; Prozess; Gemäss; Ausstand; Gericht; Verfügung; Partei; AaO; Appellationsgericht; Zivilgerichtspräsidenten; Stellt; Stellungnahme; Auflage; Ausstandsgesuch; Kommentar; Beschwerdeführers; Begründe; Offensichtlich; Beschwerdegegnerin; Unrichtig; Begründung; [Hrsg] |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 155 (4A_46/2015) | Art. 99 Abs. 1 lit. a und Art. 100 Abs. 1 ZPO; Pflicht zur Sicherheitsleistung für die Parteientschädigung wegen fehlenden Sitzes in der Schweiz. Im Fall des fehlenden klägerischen Wohnsitzes oder Sitzes in der Schweiz ist unwiderlegbar von einer erheblichen Gefährdung der Einbringlichkeit der Parteientschädigung für die beklagte Partei auszugehen, die der beklagten Partei grundsätzlich Anspruch auf Sicherstellung gibt. Vorliegend besteht kein Staatsvertrag, der die Klägerin mit Sitz in Irland von der Sicherstellungspflicht befreien würde. Die möglichen Arten von Sicherheitsleistungen werden in Art. 100 Abs. 1 ZPO abschliessend aufgezählt (E. 4). | Partei; Sicherheit; Schweiz; Beschwerde; Gefährdung; Parteientschädigung; Beschwerdeführerin; Sitzes; Fehlenden; Zivilprozessordnung; Sicherstellung; Sicherheitsleistung; Beschwerdegegnerin; Recht; Wohnsitz; Vorinstanz; Wortlaut; Wohnsitzes; Gesetzes; Botschaft; Wird; Anspruch; Forderung; ZPO; Botschaft; TAPPY; Sinne |