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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 100SCC from 2022

Art. 100 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 100

153

The wedding ceremony may take place within three months following notification of completion of the preparatory procedure.

153 Amended by No I of the FA of 28 Sept. 2018, in force since 1 Jan. 2020 (AS 2019 3813; BBl 2017 6769).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 100 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSF-04-3Verletzung desKlagte; Geklagte; Angeklagte; Aussage; Klagten; Geklagten; Angeklagten; Sicht; Aussagen; Aufenthalt; Recht; Vergewaltigung; Aufenthalts; Schweiz; Geschlechts; Opfer; Gericht; Nugtuung; Recht; Verkehr; Reich; Haltsehe; Beweis; Enthaltsehe; Gewalt

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
82 IV 100Unter Art. 213 StGB fällt auch der Beischlaf zwischen ausserehelichen Blutsverwandten der dort genannten Grade. Aussereheliche; Blutsverwandtschaft; Ehelicher; Zeller; Blutschande; Ehelichen; Beischlaf; Vater; Blutsverwandten; Urteil; Kantons; Ausserehelichen; Siegfried; Verwandtschaft; Zuchthaus; Familie; Ehehindernis; Marlene; Ausserehelicher; Standesfolge; COMTESSE; COMTESSE; Zugesprochen; Kassationshof; Gerader; Linie
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