L’ufficio cura la conservazione dei diritti pignorati e riscuote i crediti scaduti.
4. Per i fondi >a. Annotazione nel registro fondiarioKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT220030 | Rechtsöffnung | Gesuch; Recht; Gesuchsteller; Rechtsöffnung; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Pfand; Forderung; Beschwerde; Pfandvertrag; Vorinstanz; Betreibung; Schuld; Darlehen; Verfahren; öffnungstitel; Rechtsöffnungstitel; Gesuchstellers; Schuldner; Entscheid; Darlehens; Provisorische; Beschwerdeverfahren; SchKG; Partei; Definitive; Vollstreckung; Betreibungsamt; Reichte |
ZH | PS150195 | Bestreitung vom 16. Oktober 2014 (Beschwerde über ein Konkursamt) | Konkurs; Beschwerde; Konkursamt; Betreibung; Betreibungs; Betreibungsamt; Forderung; Beschwerdeführer; Pfändung; SchKG; Vorinstanz; Konkursamtes; Verfügung; Konkursbeschlag; Zahlung; Gemeinschuldner; Horgen; Gepfändet; Obergericht; Rechtsverweigerung; Entscheid; Bestritten; Bezirksgericht; Gepfändete; Konkursmasse; Erhoben; Betrag; Bundesgericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
107 III 78 | Lohnpfändung, Inhalt der Pfändungsurkunde. Es verstösst nicht gegen Bundesrecht, wenn die kantonale Aufsichtsbehörde das Betreibungsamt dazu verhält, bei einer Lohnpfändung in der Pfändungsurkunde den Namen des Arbeitgebers des Schuldners anzugeben. | Pfändung; Schuldner; Betreibung; Arbeitgeber; Betreibungsamt; Lohnpfändung; Schuldners; Pfändungsurkunde; Forderung; SchKG; Arbeitgebers; Beschwerde; Zession; Gläubiger; Angabe; Kanton; Beschwerdeführerin; Gepfändet; Recht; Forderungen; Lohnzession; Pfändete; Konkurs; Wesentliche; Zweck; Schuldbetreibung; Lohnforderung; Arbeitsverhältnis |