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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Der Art. 100 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 100 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220030RechtsöffnungGesuch; Recht; Gesuchsteller; Rechtsöffnung; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Pfand; Forderung; Beschwerde; Pfandvertrag; Vorinstanz; Betreibung; Schuld; Darlehen; Verfahren; öffnungstitel; Rechtsöffnungstitel; Gesuchstellers; Schuldner; Entscheid; Darlehens; Provisorische; Beschwerdeverfahren; SchKG; Partei; Definitive; Vollstreckung; Betreibungsamt; Reichte
ZHPS150195Bestreitung vom 16. Oktober 2014 (Beschwerde über ein Konkursamt)Konkurs; Beschwerde; Konkursamt; Betreibung; Betreibungs; Betreibungsamt; Forderung; Beschwerdeführer; Pfändung; SchKG; Vorinstanz; Konkursamtes; Verfügung; Konkursbeschlag; Zahlung; Gemeinschuldner; Horgen; Gepfändet; Obergericht; Rechtsverweigerung; Entscheid; Bestritten; Bezirksgericht; Gepfändete; Konkursmasse; Erhoben; Betrag; Bundesgericht

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
107 III 78Lohnpfändung, Inhalt der Pfändungsurkunde. Es verstösst nicht gegen Bundesrecht, wenn die kantonale Aufsichtsbehörde das Betreibungsamt dazu verhält, bei einer Lohnpfändung in der Pfändungsurkunde den Namen des Arbeitgebers des Schuldners anzugeben. Pfändung; Schuldner; Betreibung; Arbeitgeber; Betreibungsamt; Lohnpfändung; Schuldners; Pfändungsurkunde; Forderung; SchKG; Arbeitgebers; Beschwerde; Zession; Gläubiger; Angabe; Kanton; Beschwerdeführerin; Gepfändet; Recht; Forderungen; Lohnzession; Pfändete; Konkurs; Wesentliche; Zweck; Schuldbetreibung; Lohnforderung; Arbeitsverhältnis
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