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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 100 OR dal 2022

Art. 100 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 100

1 È nullo il patto avente per scopo di liberare preventivamente dalla responsabilità dipendente da dolo o da colpa grave.

2 Anche la preventiva rinuncia alla responsabilità dipendente da colpa leggera può essere considerata nulla, secondo il prudente criterio del giudice, qualora al momento della rinuncia la parte rinunciante fosse al servizio dell’altra o qualora la responsabilità consegua dall’esercizio di una industria sottoposta a pubblica concessione.

3 Rimangono riservate le disposizioni particolari sul contratto di assi­curazione.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 100 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG160177ForderungKonto; Recht; Beweis; Partei; Klagte; Recht; Beklagten; Kunde; Schaden; Parteien; Läge; Klage; Klage; Kunden; Transaktion; Tatsache; Beweis; Genehmigung; Behauptung; Urteil; Tatsachen; Transaktionen; Wiesen; Genehmigungsfiktion; Zustell; Vereinbart; Beweisen; Anweisung
ZHLB180032ForderungRecht; Versicherung; Rechtsanwalt; Berufung; Vorinstanz; Deckung; Urteil; Frist; Anwalt; Deckungsausschluss; Klagte; Wahrscheinlichkeit; Entscheid; Erfahre; Haftung; Beklagten; Klage; Anwalts; Hoher; Berufshaftpflicht; Schäden; Enthalte; Partei; Police; Verfahren; Versäumnisse; Urteils; Fristversäumnis; Reiche
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 79 (4A_301/2016)Gemeinsamer Regress der Suva, der AHV und der IV auf eine Haftpflichtversicherung (Art. 72 und Art. 75 ATSG; Art. 14 Abs. 2 und Art. 16 ATSV). Die AHV und die IV sind auch unter der Geltung des ATSG bezüglich der nach Art. 72 ATSG auf die Versicherungsträger übergehenden Ansprüche parteifähig. Übt auch die Suva ihr Rückgriffsrecht aus, werden sie durch diese vertreten (E. 3). Bedeutung des Begriffs "Gesamtgläubiger" nach Art. 16 ATSV. Reicht das Regresssubstrat nicht zur Befriedigung aller Gesamtgläubiger, hat die korrekte Aufteilung intern durch einen Ausgleich zwischen ihnen zu erfolgen, nicht im Verhältnis zum Schuldner. Klagen Gesamtgläubiger gemeinsam, ist daher im Rechtsbegehren der verlangte Gesamtbetrag nicht auf die einzelnen Klageparteien aufzuteilen (E. 4). Auf das Regressprivileg gegenüber einem Sozialversicherer (Art. 75 ATSG) kann sich diesem gegenüber auch ein nicht privilegierter Schuldner berufen, soweit die Schuld ohne Regressprivileg intern vom Privilegierten zu übernehmen gewesen wäre (E. 6). Regress; Privileg; Arbeitgeber; Haftpflicht; Versicherung; Sozialversicherung; Sozialversicherer; Rückgriff; Versicherungs; Haftung; Regressprivileg; Geschädigte; Recht; Privilegiert; Schaden; Haftpflichtige; Versicherungsträger; Privilegierte; Geschädigten; Hafte; Klägerinnen; Haftungs; Gesamtgläubiger; Rückgriffs; Haftpflichtigen; Haftpflichtig; Privilegs; Arbeitgeberin; Leistung
132 III 449Art. 100 Abs. 2 OR; Verantwortlichkeit der Bank, die betrügerische Anweisungen einer nicht ermächtigten Person ausführt. Die anlässlich der Kontoeröffnung vereinbarte Klausel, dass das Risiko auf die Kunden überwälzt werde, kann die Bank den Kunden unter den gegebenen Umständen nicht entgegen halten: Die Bank, die dem mit der Kontoführung betrauten Vertreter übermässiges Vertrauen entgegen bringt, hat auf die von ihr normalerweise getroffenen Vorsichtsmassnahmen in ihren Beziehungen gegenüber externen Vermögensverwaltern verzichtet und hat ohne Einholen einer Bestätigung der Klienten den Verwaltungsauftrag überschreitende Aufträge ausgeführt. Banque; Ordre; Consid; Gérant; Client; Défenderesse; Ordres; Transfert; Compte; D'une; Nature; été; était; Signature; Même; Avait; Clause; Juillet; Gérante; Risque; Société; Faute; Demandeurs; Pouvoir; Gestion; Aucun; Exécution; Banque; Mandat
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