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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 100 BV vom 2022

Art. 100 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 100

Konjunkturpolitik

1 Der Bund trifft Massnahmen für eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung, insbesondere zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Teuerung.

2 Er berücksichtigt die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Landesgegenden. Er arbeitet mit den Kantonen und der Wirtschaft zusammen.

3 Im Geld- und Kreditwesen, in der Aussenwirtschaft und im Bereich der öffentli­chen Finanzen kann er nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abwei­chen.

4 Bund, Kantone und Gemeinden berücksichtigen in ihrer Einnahmen- und Aus­gabenpolitik die Konjunkturlage.

5 Der Bund kann zur Stabilisierung der Konjunktur vorübergehend auf bundesrechtlichen Abgaben Zuschläge erheben oder Rabatte gewähren. Die abgeschöpften Mittel sind stillzulegen; nach der Freigabe werden direkte Abgaben individuell zurückerstattet, indirekte zur Gewährung von Rabatten oder zur Arbeitsbeschaffung verwendet.

6 Der Bund kann die Unternehmen zur Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven verpflichten; er gewährt dafür Steuererleichterungen und kann dazu auch die Kan­tone verpflichten. Nach der Freigabe der Reserven entscheiden die Unternehmen frei über deren Einsatz im Rahmen der gesetzlichen Verwendungszwecke.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVG.2020.12 (AG.2021.311)Änderung vom 17. November 2020 der Verordnung betreffend Unterstützungsprogramm insbesondere für Hotellerie und Gastronomie (COVID-19-Verordnung Unterstützung Hotellerie Gastronomie)Beschwerde; COVID-; Verordnung; Bundes; Kanton; Beschwerdeführer; Werden; Härtefall; Gemäss; Unterstützung; Gastronomie; Hotellerie; Kantonale; Angefochtene; Kantone; Angefochtenen; Kantonalen; Unternehmen; November; Regelung; Lohnsumme; Welche; Gesetz; -Verordnung; Regierungsrat; Rechtliche; Betrieb; Basel-Stadt; Weiter; Voraussetzung
AGAGVE 2001 74AGVE 2001 74 S.342 2001 Verwaltungsgericht 342 [...] 74 Zuschlagskriterien, Subkriterien, vergabefremde Kriterien. - Lehrlingsausbildung...Zuschlag; Kriterien; Vergabe; Kriterium; Schreibung; Bildung; Ausschreibung; Lehrlinge; Zuschlagskriterien; Schlüssel; Bestelle; Schlagskriterium; Gabestelle; Kation; Zuschlagskriterium; Bewertung; Wichtung; Kriterien; Lingsausbildung; Submission; Personal; Vergabestelle; Gewicht; Lehrlingsausbildung; Unterlagen; Qualifikation; Vergabefremde; Kriterium; Schwerdegegnerinnen
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-364/2010Kartelle Wettbewerb; Preis; Markt; Vorinstanz; Lungen; Wettbewerbs; Beschwerde; Medikament; Wettbewerb; Recht; Publikum; Publikums; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Medikamente; Apotheke; Viagra; Bundes; Neimittel; Arzneimittel; Patient; Verkauf; Ärzte; Preise; Verkaufs; Apotheken; Patienten; Verfügung
B-362/2010KartelleWettbewerb; Preis; Markt; Recht; Mente; Beschwerde; Vorinstanz; Medikament; Wettbewerbs; Publikum; Wettbewerb; Publikums; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Medikamente; Bundes; Apotheke; Neimittel; Arzneimittel; Levitra; Patient; Ärzte; Recht; Rechtlich; Apotheken; Verkauf; Verfügung; Publikumspreis; Verkaufs
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