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Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Art. 100 BGG vom 2022

Art. 100 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 100

Beschwerde gegen Entscheide

1 Die Beschwerde gegen einen Entscheid ist innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung beim Bundesgericht einzureichen.

2 Die Beschwerdefrist beträgt zehn Tage:

a.
bei Entscheiden der kantonalen Aufsichtsbehörden in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen;
b.84
bei Entscheiden auf den Gebieten der internationalen Rechtshilfe in Straf­sachen und der internationalen Amtshilfe in Steuersachen;
c.85
bei Entscheiden über die Rückgabe eines Kindes nach dem Europäischen Übereinkommen vom 20. Mai 198086 über die Anerkennung und Voll­streckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts oder nach dem Übereinkommen vom 25. Oktober 198087 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindes­entführung;
d.88
bei Entscheiden des Bundespatentgerichts über die Erteilung einer Lizenz nach Artikel 40d des Patentgesetzes vom 25. Juni 195489.

3 Die Beschwerdefrist beträgt fünf Tage:

a.
bei Entscheiden der kantonalen Aufsichtsbehörden in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen im Rahmen der Wechselbetreibung;
b.
bei Entscheiden der Kantonsregierungen über Beschwerden gegen eidgenössi­sche Abstimmungen.

4 Bei Entscheiden der Kantonsregierungen über Beschwerden gegen die National­ratswahlen beträgt die Beschwerdefrist drei Tage.

5 Bei Beschwerden wegen interkantonaler Kompetenzkonflikte beginnt die Beschwerdefrist spätestens dann zu laufen, wenn in beiden Kantonen Entscheide getroffen worden sind, gegen welche beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden kann.

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7 Gegen das unrechtmässige Verweigern oder Verzögern eines Entscheids kann jederzeit Beschwerde geführt werden.

84 Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des Steueramtshilfegesetzes vom 28. Sept. 2012, in Kraft seit 1. Febr. 2013 (AS 2013 231; BBl 2011 6193).

85 Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des BG vom 21. Juni 2013 (Elterliche Sorge), in Kraft seit 1. Juli 2014 (AS 2014 357; BBl 2011 9077).

86 SR 0.211.230.01

87 SR 0.211.230.02

88 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 des BG vom 20. März 2009 über das Bundespatentgericht, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2010 513, 2011 2241; BBl 2008 455).

89 SR 232.14

90 Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. II 2 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 100 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR190013Widerhandlung Bundesgesetz über die PersonenbeförderungGesuch; Gesuchsteller; Befehl; Revision; Einsprache; Beschwerde; Rechtsmittel; Entscheid; StPO; Verfahren; Rechtskraft; Frist; Bezirk; Bülach; Statthalteramt; Verfahrens; Bundesgericht; Revisionsgesuch; Bezirks; Gericht; Sachen; Kammer; Empfang; Verfügung; Urteil; SCHMID/JOSITSCH; Obergericht; Praxiskommentar; Person; Zeitpunkt
ZHSB170043Versuchte schwere KörperverletzungSchuldig; Beschuldigte; Vatkläger; Privatkläger; Beschuldigten; Privatklägers; Vorinstanz; Berufung; Staatsanwalt; Schwere; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Gesicht; Aussagen; Notwehr; Recht; Urteil; Erstellt; Körperverletzung; Therapie; Verletzung; Zeuge; Behandlung; Gericht; Stoss; Versucht; Zeugen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2007/102Entscheid Art. 58 Abs. 1 ATSG: Die örtliche Zuständigkeit zur Beurteilung einer Beschwerde bezüglich Ansprüchen auf eine Witwer- bzw. eine Halbwaisenrente bestimmt sich nach dem Wohnsitz der Beschwerde führenden Dritten, nachdem die Verstorbene, versicherte Person, keinen Wohnsitz mehr begründen kann (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. Juli 2008, UV 2007/102). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_769/2008. Beschwerde; Kanton; Wohnsitz; Versicherungsgericht; Person; Gericht; Kantons; Beschwerdeführer; Zuständig; Tessin; Zuständigkeit; örtlich; örtliche; Entscheid; Führende; Führenden; Kieser; Zuständig; Anknüpfung; Ausführungen; Wohnsitze; Visana; Bundesgericht; Gesetzgeber; Beschwerdegegnerin; Behandlung; Bundesgesetzes; Vorliegenden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 II 66 (1C_661/2021)
Regeste
Art. 89 Abs. 1 lit. a, Art. 89 Abs. 3, Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG ; Beschwerde in Stimmrechtssachen; Anfechtung eines Urteils, welches das kommunale Parlament verpflichtet, eine neue Umsetzungsvorlage zu einer allgemeinen Anregung auszuarbeiten. Das angefochtene Urteil verpflichtet den Einwohnerrat (Stadtparlament), eine neue Umsetzungsvorlage zu einer Volksinitiative in der Form einer allgemeinen Anregung auszuarbeiten. Dieser selbstständig eröffnete Zwischenentscheid ist anfechtbar ( Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG ) (E. 1.2 und 1.5). Erfordernis einer Stimmrechtsbescheinigung (E. 1.3). Die im Verfahren erstmals durch das angefochtene Urteil beschwerten Stimmberechtigten sind zur Beschwerde befugt (Art. 89 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 89 Abs. 3 BGG ) (E. 1.4).
Beschwerde; Einwohnerrat; Stadt; Urteil; Aarau; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Finanzhaushalt; Gemeinde; Umsetzung; Berner; Verfahren; Suter; Inneres; Volkswirtschaft; Departement; Verwaltungsgericht; Stimmrechtssachen; Stimmberechtigten; Einwohnerrats; Initiative; Beschluss; Schuldenbremse; Gemeindeordnung; Volksinitiative; Ausgeglichen; Umsetzungsvorlage; Entscheid; Yannick; Martina
147 IV 544 (1B_350/2020)
Regeste
Art. 78 ff., 84 und 93 Abs. 1 lit. a BGG, Art. 80e Abs. 2 lit. b IRSG ; zulässiges Rechtsmittel ans Bundesgericht in Streitfällen über die Parteistellung und Akteneinsicht in einem Strafverfahren bei parallelem Rechtshilfeverfahren. Sind im kantonalen Strafverfahren bei parallelem Rechtshilfeverfahren die Parteistellung sowie die Akteneinsicht möglicher Geschädigter (der um Rechtshilfe ersuchende Staat selbst oder Private mit Verbindung zu diesem) strittig, steht an das Bundesgericht die Beschwerde in Strafsachen und nicht die besondere Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten in Rechtshilfestreitigkeiten offen (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 1).
Recht; Beschwerde; Rechtshilfe; Verfahren; Akten; Akteneinsicht; Rechtshilfeverfahren; Bundesgericht; Staat; Sachen; Rechtsmittel; Russische; Staatsanwaltschaft; Geschädigte; Urteil; Entscheid; Parteistellung; Russland; Schweiz; Bundesgerichts; Rechtlich; Russischen; Beschwerdeführer; Rechtsprechung; Verfahren; Angefochten; Geschädigten; Rechtshilfegesuch; Kantons; Untersuchung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1883/2021AmtshilfeSteuer; Amtshilfe; Beschwerde; Recht; Person; Urteil; Informationen; Niederländische; Liste; Beschwerdeführer; Amtshilfeersuchen; Daten; Behörde; Ersuchen; Staat; Schweiz; Listen; Ersuchende; Verfahren; Vorliege; Personen; CH-NL; Niederlande; Vorliegende; Niederländischen; Verfahren; Niederlanden; BVGer; Ersuchte
A-1679/2021AmtshilfeBeschwerde; Person; Informationen; Steuer; Beschwerdeführer; Konto; Urteil; Ersuchende; Personen; Verfahren; Über; Behörde; Recht; Staat; Amtshilfe; StAhiG; Übermittlung; Ersuchenden; BVGer; Voraussichtlich; Kontoinhaber; Vorinstanz; Wirtschaftlich; Kontoinhaberin; Sachverhalt; Erheblich; Account; Bundesgericht; Sind

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2023.6Bundes; Beschwerde; Revision; Gesuchsteller; Berufungskammer; Urteil; Beschwerdekammer; Beschluss; Bundesstrafgerichts; Nichtanhandnahme; Bundesanwalt; Unentgeltliche; Rechtspflege; Revisionsgesuch; Rechtsmittel; Partei; Verfahren; Nichtanhandnahmeverfügung; Gesuchstellers; Bundesgericht; Parteien; Revisionsbegehren; Bundesanwaltschaft; Revisionsverfahren; Verfahrens; Entscheid; Tribunal
RR.2022.217, RR.2022.218Berufung; Gericht; Kammer; Richter; Berufungskammer; Gerichtsschreiber; Ausstand; Richterin; Gesuch; Gerichtsschreiberin; Verfahren; Richterinnen; Bundesstrafgericht; Gerichtsschreiberinnen; Gesuchsteller; Recht; Ausstandsgesuch; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Nebenamtliche; Berufungsverfahren; StBOG; Person; Partei; Präsident; Berufungskammer; Urteil; Bundesgericht; über

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
ZuständigkeitsgesetzBasler Kommentar, Bundesgerichtsgesetz2008
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