1 Per ogni causa penale è costituito un fascicolo. Il fascicolo contiene:
2 Chi dirige il procedimento provvede alla conservazione sistematica e alla registrazione continua degli atti in un elenco; nei casi semplici può rinunciare alla compilazione di un elenco.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210136 | Mehrfache Drohung | Privatklägerin; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Vorinstanz; Drohung; Digung; Aussage; Genugtuung; Telefon; Urteil; Sprechen; Aussagen; Rechts; Gericht; Geldstrafe; Gespräch; Kosten; Bezahlen; Jedoch; Gesprochen; Privatklägerinnen; Telefonat; Könne; Zeugen; Welche; Gemäss |
ZH | SB210224 | Sexuelle Nötigung (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes) | Schuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Verteidigung; Sexuell; Sexuelle; Erfahren; Urteil; Rechts; Zürich; Hätte; Berufung; Welche; Handlung; Handlungen; Kosten; Sexuellen; Nehmen; Gericht; Beiden; Bundesgericht; Verfahren; Amtlich; Ebenda; Gestellt; Amtliche; Nötigung; Strafe |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV-2017/182 | Entscheid Art. 15d Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 5a ff. VZV (SR 741.51). Der Rekurrent konsumiert zahlreiche Medikamente, unter anderem solche, die die Reaktionsfähigkeit herabsetzen können. Er fiel einer Polizeipatrouille im Strassenverkehr unter anderem mit einem Schlenker zur Mittellinie und Schlangenlinien auf. Es ist zu prüfen, ob ein wiederholt eingenommenes Medikament allein oder in Wechselwirkung mit anderen gleichzeitig eingenommenen Medikamenten einen negativen Einfluss auf die Fahreignung haben kann. Die Bestätigungen des Augenarztes, der Hämatologin und der Psychiaterin, worin aus jeweiliger fachärztlicher Sicht die Fahreignung nicht verneint wird, vermitteln kein umfassendes Bild und können insbesondere eine verkehrsmedizinische Gesamtschau nicht ersetzen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. März 2018, | Fahreignung; Rekurrent; Medikament; Medikamente; Verfahren; Verfügung; Vorinstanz; Strasse; Rekurrenten; Zweifel; Rekurs; Strassenverkehr; Medizinische; Gehör; Verkehrsmedizinische; ärztlich; Strassenverkehrs; ärztliche; Untersuchung; Medikamenten; Recht; Akten; Rechtliche; Polizei; Können; Verwaltungs; Substanzen; Fahrunfähigkeit; Behörde |
LU | 2Q4 19 13 | Mehrfache vorsätzliche Tierquälerei zweier Pferde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, verursacht durch starke Peitschenhiebe. | Schuldig; Beschuldigte; Pferd; Beil; Peitsche; Verletzung; Verletzungen; Beschuldigten; Fotos; Pferde; Aussage; Zeuge; Beweis; Recht; Tierarzt; Aussagen; Zeugen; Gericht; Anklage; Tiere; Verletzt; Schlage; Spore; Person; Geldstrafe |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 491 (6B_1326/2018) | Art. 86 Abs. 1 EBG; Art. 382 Abs. 1 i.V.m. Art. 115 Abs. 1 StPO; Betreten des Bahnbetriebsgebiets ohne Erlaubnis, Legitimation der SBB AG zur Berufung gegen ein freisprechendes Strafurteil. Werden durch Straftaten nur öffentliche Interessen verletzt und private Interessen bloss mittelbar beeinträchtigt, ist die mittelbar beeinträchtigte Person nicht Geschädigte im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO (E. 2.3.3). Die Rechtsmittelberechtigung im Sinne von Art. 382 Abs. 1 StPO entscheidet sich nach der Rechtsgutsqualifizierung (E. 2.4.1 und 2.4.2). Die SBB AG kann im Sinne von Art. 382 Abs. 1 StPO grundsätzlich durch ihre Bevollmächtigten ein Rechtsmittel ergreifen; die Berechtigung im Sinne der Sachurteilsvoraussetzung steht ihr aber einzig unter den Bedingungen von Art. 115 StPO zu (E. 2.4.7). Art. 86 Abs. 1 EBG dient der Sicherheit des Bahnbetriebs auf dem Bahnbetriebsgebiet und damit öffentlichen Interessen. Die SBB AG ist in casu nicht als Geschädigte im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO anzuerkennen (E. 2.4.13). | Bahnbetrieb; Schädigt; Interesse; Bahnbetriebs; Bahnbetriebsgebiet; Urteil; Person; Schützt; Mittelbar; Geschädigte; Eisenbahn; Interessen; Beeinträchtigt; Beschwerde; Gefährdung; Unmittelbar; Tatbestand; Geschützt; Antrag; Rechtsgut; Rechtlich; Erfolg; Bundes; Betrieb; Verletzt; Geschützte; Vorinstanz; Rechtsmittel; Handlung |
146 IV 1 (6B_933/2018) | a Art. 56 Abs. 3 StGB , Art. 184 f. und 189 StPO; Verwertbarkeit und Beweiswert eines forensisch-psychiatrischen Aktengutachtens; Einholung einer Zweitexpertise; fremdanamnestische Erhebungen des Gutachters. Anforderungen an ein Aktengutachten bei verweigerter persönlicher Untersuchung (E. 3.2). Die Einholung eines Zweitgutachtens ist nicht nur in den Fällen nach Art. 189 StPO zulässig (E. 3.3). Bei Angehörigen des Exploranden telefonisch erhobene Auskünfte: Qualifizierung (vgl. Art. 185 Abs. 3 und 4 StPO ) offengelassen, zumal die Angaben nicht geeignet waren, zu anderen als gutachterlich-medizinischen Zwecken verwendet zu werden (E. 3.4). | Störung; Psychisch; Psychische; Persönlichkeit; Recht; Schwere; Massnahme; Psychischen; Gutachter; Urteil; Beschwerde; Diagnose; Untersuchung; Beschwerdeführer; Gutachten; Schweren; Psychiatrische; Schwere; Medizinisch; Reiche; Kriterien; Hende; Medizinische; Akten; Vorinstanz; Klassifikation; Rechtlich; Narzisstische; Sachverständige; Dominanz |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-2138/2020 | Bundespersonal | Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Bundesanwalt; Vorinstanz; Verfügung; Bundesanwalts; Bundesanwaltschaft; Recht; Interesse; Recht; Verfahren; Verfahren; Beschwerdeführers; Amtspflichtverletzung; Arnold; Rinaldo; Interessen; Infantino; Akten; Gianni; Aussage; Stellung; Marty; André; Angefochten; Entscheid |
E-1180/2017 | Asylwiderruf | Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Verfügung; Verwerflich; Handlung; Verwerfliche; Bundesverwaltungsgericht; Taten; Asylwiderruf; Urteil; Schweiz; Rechtskräftige; Polizei; Befehl; Unschuldsvermutung; Störung; Beurteilung; Gewährte; Unentgeltliche; Schuldig; Verfahren; Verurteilung; Akten; Richter; Verfahren; Hoffs; Vernehmlassung; Taten |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CA.2019.27 | Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG) Berufung (vollumfänglich) vom 29. Oktober 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.8 vom 9. Oktober 2019 | Berufung; Berufungsführer; Bundes; FINMA; Recht; Stell; Urteil; Verfahren; Berufungsführers; Bundesgericht; Rechtlich; Verfahren; Sachverhalt; Publikums; Rechtliche; Kammer; Vorinstanz; Verteidigung; BankV; Gericht; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Bundesgerichts; Zwang; Finanzmarkt; Bundesstrafgerichts; BankG |
BB.2020.43 | Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO). Aktenführung (Art. 100 StPO). Zulassung der Privatklägerschaft (Art. 118 ff. i.V.m. Art. 104 Abs. 1 lit. b StPO). | Beschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Akten; Verfahrens; Beschwerdegegnerin; Recht; Verfügung; Vermögenswerte; Einziehung; Beschwerdeführers;Verdacht; Bundesanwaltschaft; Privatkläger; Angefochtene; Verfahren; Beschwerdekammer; Bankverbindung; Angefochtenen; Bundesstrafgericht; Verdachts; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Privatklägerin; Rechtlich; Beschlagnahme; Interesse; Begründet; Schuldig |
Autor | Kommentar | Jahr |
Wolfgang Woh-lers | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO] | 2014 |
Wohlers | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung | 2014 |