Ausweise
1 Motorfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden.
2 Wer ein Motorfahrzeug führt, bedarf des Führerausweises, wer Lernfahrten unternimmt, des Lernfahrausweises.
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4 Die Ausweise sind stets mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen; dasselbe gilt für besondere Bewilligungen.
1 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2001, mit Wirkung seit 1. Dez. 2005 (AS 2002 2767, 2004 5053 Art. 1 Abs. 2; BBl 1999 4462).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB200498 | Versuchte vorsätzliche Tötung etc. und Widerruf | Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Verletzung; Berufung; Privatklägers; Zürich; Gegangen; Halten; Anklage; Vorinstanz; Urteil; Dossier; Bierglas; Liegen; Verletzungen; Stellt; Vorsätzlich; Schwer; Strafe; Tötung; Kommen; Kosten; Täter; Kaputt; Weiter; Bereits |
ZH | SB210270 | Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. | Schuldig; Beschuldigte; Zürich; Urteil; Beschuldigten; Berufung; Staatsanwalt; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Schweiz; Landes; Betäubungsmittel; Kosten; Härte; Tochter; Amtlich; Amtliche; Landesverweisung; Härtefall; Zürich-Limmat; Urteils; Kontakt; Rechtskraft; Welche; Vorinstanz; Aufenthalt; Verfügung; Seiner |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2019.305 | Führerausweisentzug | Beschwerde; Führerausweis; Beschwerdeführer; Führerausweises; Recht; Entzog; Sicherungsentzug; Verfügung; Motorfahrzeug; Entzogen; Verwaltungsgericht; Wiedererteilung; Erneute; Strassenverkehr; Führerprüfung; Verhandlung; Gericht; Partei; Gutachten; Schwere; Erneuten; Ausweis; Auflage; Fahrzeug; Nachfolgend; Fahrpraxis; Eignung; Mindestentzugsdauer; Kantons; Erwägung |
SG | IV-2016/152 | Entscheid Art. 10 Abs. 4 SVG (SR 741.01), Art. 24d VZV (SR 741.51). Das Gesetz regelt nicht mehr, welche Nebenbestimmungen im Ausweis einzutragen sind und damit von den Kontrollorganen zur Kenntnis genommen und auf deren Einhaltung überprüft werden können. Vom Sinn und Zweck sind jene Beschränkungen und Zusatzangaben einzutragen, deren Einhaltung durch die Verkehrspolizei kontrolliert werden muss und kann. Entsprechend ist die Eintragung des Auflagencodes 05.08 (Fahrabstinenz) zulässig. Demgegenüber ist die Auflage der Einhaltung einer Cannabisabstinenz von der Polizei nicht überprüfbar, weshalb der Code 101 (Besondere Auflage [die ausführliche Verfügung wird bei der ausweisausstellenden Behörde aufbewahrt.]) nicht einzutragen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. März 2017, IV-2016/152). | Auflage; Führerausweis; Auflagen; Rekurrent; Codes; Cannabis; Strasse; Polizei; Strassenverkehr; Kanton; Fahrzeug; Verfügung; Kantons; Eintrag; Vorinstanz; Einhaltung; Strassenverkehrs; Medizinische; Cannabisabstinenz; Alkohol; Beschränkung; Beschränkungen; Einzutragen; Rekurrenten; ärztlich; Rekurs; Führerausweises; Verfügte |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 IV 515 (6B_784/2017) | Verwendung falscher oder gefälschter Kontrollschilder im öffentlichen Verkehr; Art. 97 Abs. 1 lit. f SVG; Bestätigung der Rechtsprechung. Originalgetreue Kopien echter Kontrollschilder sind falsch im Sinne von Art. 97 Abs. 1 lit. e und f SVG, weil sie nicht von der zuständigen Behörde herausgegeben wurden. Auf das Material kommt es nicht an (E. 1.2). Verwendet nach Art. 97 Abs. 1 lit. f SVG sind die Kontrollschilder, wenn sie an einem Fahrzeug angebracht und im Fahr- oder ruhenden Verkehr auf öffentlichen Strassen eingesetzt werden. Eine Täuschungsabsicht oder -handlung ist nicht vorausgesetzt (E. 1.3). Fahrlässige Verwendung ist strafbar (E. 1.1). | Kontrollschild; Schild; Kontrollschilder; Schilder; Fahrzeug; Beschwerde; Beschwerdeführer; Verkehr; Verwendet; Falsch; Kopie; Verwendung; Falsche; Gefälscht; Strassen; Fälschung; Echten; Kopien; Gefälschte; Unbestritten; Verwendeten; Vorinstanz; Urteil; Kontrollschildern; Strassenverkehr; Tatbestand; Täuschungshandlung; Schildern; Verfälscht |
138 IV 258 (1B_432/2011) | Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG, Art. 115 ff. StPO, Art. 90 Ziff. 1 SVG; Begriff des Geschädigten bei Verkehrsunfällen ohne Körperschaden. Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid wegen Rechtsverweigerung (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG): Verzicht auf das Erfordernis des nicht wieder gutzumachenden Nachteils (E. 1.1). Geschädigtenstellung nach Art. 115 Abs. 1 StPO als Voraussetzung für die Berechtigung zur Beschwerde in Strafsachen als Privatkläger (E. 2.1). Als geschädigte Person gilt, wer Träger des Rechtsguts ist, das durch die fragliche Strafbestimmung vor Verletzung oder Gefährdung unmittelbar geschützt werden soll (E. 2.2-2.4). Übersicht über die unterschiedlichen Lehrmeinungen zum Rechtsgut, das mit Art. 90 Abs. 1 SVG geschützt wird (E. 3). Unmittelbar geschützt ist der reibungslose Ablauf der Fortbewegung auf öffentlichen Strassen. Individualinteressen wie Leib und Leben oder das Eigentum bzw. Vermögen werden nur mittelbar geschützt (E. 3.1, 3.2 und 4.1). Hat eine Person bei einem Verkehrsunfall ausschliesslich einen materiellen Schaden erlitten, so ist sie im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO nicht in ihren Rechten unmittelbar verletzt. Sie ist somit gestützt auf Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG nicht zur Beschwerde in Strafsachen legitimiert (E. 4). | Verkehr; Verkehrs; Beschwerde; Mittelbar; Bundes; Verkehrsregel; Geschädigt; Bundesgericht; Person; Geschädigten; Schützt; Unmittelbar; Strasse; Urteil; Strassen; Geschützt; Privatkläger; Verkehrsregelverletzung; Gefährdung; Verkehrsregeln; Sache; Mittelbare; Strassenverkehr; Sachen; Rechtsgut; Geschädigtenstellung; Verletzt; Verletzung; MAZZUCCHELLI/POSTIZZI |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
E-4993/2016 | Asylwiderruf | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdeführers; Asylwiderruf; Verwerflich; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Rechtsvertreter; Verfügung; Flüchtling; Ehefrau; Rechtsvertreterin; Gehör; Handlung; Urteil; Sachverhalt; Stellung; Akten; Verwerfliche; Heroin; Freiheitsstrafe; Flüchtlingseigenschaft; Interesse; Verfahren; Beziehungsweise; Verbrechen; Vorliegen; Erhebliche |
A-1747/2006 | Schwerverkehrsabgabe | Beschwerde; Fahrzeug; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Bundes; Abgabe; Strasse; Kilometer; Strassen; Fahrzeuge; Fahrt; Bundesverwaltungsgericht; Fahrleistung; Händlerschild; Abgabepflicht; Fahrten; Ermessen; Händlerschilder; Ermessens; Kieswerk; Strassenverkehrsamt; Löst; Schwerverkehr; Verfahren; Verkehr; Kontrollschild; Abgabepflichtig; Ermessensveranlagung; Abgabepflichtige; Recht |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2016.38 | Mehrfache Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 StGB), mehrfache versuchte Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 i.V.m. 22 Abs. 1 StGB), mehrfaches in Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB), mehrfacher gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB), mehrfaches Fahren unter Drogeneinfluss (Art. 91 Abs. 2 Bst. b i.V.m.31 Abs. 2 SVG), mehrfaches Fahren ohne Berechtigung (Art. 95 Abs. 1 Bst. b i.V.m. 10 Abs. 2 SVG), Erwerb und Besitz einer Waffe (Teleskop-Schlagstock) als kroatischer Staatsangehöriger (Art. 4 Abs. 1 Bst. d, Art. 7, Art. 33 Abs. 1 Bst. a WG, Art. 12 aWV [gültig bis am 14.03.2014]) und Tragen einer Waffe (Schlagstock) ohne Waffentragbewilligung (Art. 4 Abs. 1 Bst. d, Art. 27, Art. 33 Abs. 1 Bst. a WG, Art. 48 WV), Grobe Verletzung von Verkehrsregeln i.S.v. Art. 90 Abs. 2 SVG (Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen; Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 4a Abs. 1 und 5, Art. 5 VRV, Art. 22 Abs. 1 SSV). | Privatklägerschaft; Bundes; Beschwerde; Mehrfache; Kammer; Bundesstrafgericht; Gericht; Bundesstrafgerichts; Urteil; Waffe; Begründet; Partei; Parteien; Mehrfachen; Amtlich; Schriftlich; Geldfälschung; Verteidigung; Verletzung; Beschwerdekammer; Mehrfaches; Gerügt; Amtliche; Verfahrens; Vorsitz; Bundesanwaltschaft |
SK.2015.6 | Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase, Sachbeschädigung, unbefugter Besitz von und Handel mit Betäubungsmitteln, versuchter unbefugter Anbau von Betäubungsmitteln, unbefugter Anbau von Betäu-bungsmitteln, Besitz von Betäubungsmitteln zum eige-nen Konsum, Lenken eines Fahrzeugs in fahrunfähi-gem Zustand, Lenken eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis, Überschreiten der sig-nalisierten Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen | Anklageziffer; Betäubungsmitteln; Lenken; Urteil; Vollzug; Bundesanwaltschaft; Besitz; Einzelrichter; Rechtsanwalt; Anbau; Amtlich; Eidgenossenschaft; Anklageziffern; Führerausweis; Verurteilt; Gefährdung; Sprengstoffe; Giftige; Mehrfachen; Unbefugten; Unbefugter; Sachbeschädigung; Erforderlichen; Betäubungsmitteln; Motorfahrzeugs; Verfahren |