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Loi fédérale sur le droit international privé (LDIP)

Art. 10 LDIP de 2022

Art. 10 Loi fédérale
sur le droit international privé (LDIP) drucken

Art. 10

10

Sont compétents pour prononcer des mesures provisoires:

a.
soit les tribunaux ou les autorités suisses qui sont compétents au fond;
b.
soit les tribunaux ou les autorités suisses du lieu de l’exécution de la mesure.

10 Nouvelle teneur selon le ch. II 18 de l’annexe 1 au CPC du 19 déc. 2008, en vigueur depuis le 1er janv. 2011 (RO 2010 1739; FF 2006 6841).

XIII. Actes d’entraide judiciaire >1. Transmission11

11 Nouvelle teneur selon l’art. 3 ch. 3 de l’AF du 11 déc. 2009 (Approbation et mise en oeuvre de la Conv. de Lugano), en vigueur depuis le 1er janv. 2011 (RO 2010 5601; FF 2009 1497).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 10 Loi fédérale sur le droit international privé (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE220020EheschutzGesuch; Richt; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Scheidung; Recht; Eheschutz; Unterhalt; Berufung; Massnahme; Parteien; Massnahmen; Kinder; Unterhalts; Zuständigkeit; Entscheid; Gesuchstellers; Scheidungsverfahren; Eheliche; Eheschutzgericht; Vorinstanz; Vorsorgliche; Verfahren; Ehelichen; Eltern; Ehegatten; Unterhaltsbeiträge; Liegenschaft; Bezahlen; Urteil
ZHLE190028EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Unterhalt; Recht; Scheidung; Partei; Parteien; Eheschutz; Vorinstanz; Berufung; Verfahren; Eheliche; Gesuchsgegners; Ehelichen; Vorlage; Scheidungsverfahren; Dische; Tochter; Schweiz; Portugiesische; Ausländische; Zuständigkeit; Urteil; Vorsorglich; Gesuchsteller; Portugal
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2005.61Entscheid Art. 2, Art. 3 lit. a und b UWG (SR 241). Ein Verstoss gegen das Wettbewerbsgesetz liegt vor bei einer unberechtigten oder irreführenden Verwarnung wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung. Verwarnungen wegen angeblicher Patentverletzung sind nur dann als unlauterer Wettbewerb zu qualifizieren, wenn der Verwarner mit Sicherheit um die Nichtigkeit des Patents weiss oder an dessen Rechtsbeständigkeit zumindest ernsthaft zweifeln muss (Handelsgericht, 22. November 2005, HG. 2005.61). Patent; Klägerinnen; Maschine; Maschinen; Klagt; Beklagten; A&B; Klage; Beklact; Gesuch; Sealy; Memorandum; Turkey; Kunde; Patentverletzung; Türkische; Kunden; Recht; Mizrakli; Rechnen; Murat; Erwähnt; Unternehmen; Türkei; Verwarnung; Glaubhaft
AGAGVE 2002 6E. Internationales Privatrecht6 Eheschutz, Präliminarien- Abgrenzung der Anwendbarkeit von IPRG und LugÜ bei eherechtlichenStreitsachen (Erw. 3/b)- führen in der Schweiz wohnhafte ausländische Ehegatten einen Scheidungs- oder Trennungsprozess im Ausland, ist der schweizerische Präliminarrichter gestützt... Ständigkeit; Schen; Scheidung; Lichen; Zuständigkeit; Gericht; Entscheid; Schweizerische; Ausländische; LugÜ; Massnahme; Massnahmen; Recht; Mentar; Verfahren; Schweiz; Vorsorgliche; Sachen; Zerischen; Kommentar; Zuständig; Schweizerischen; Lassung; Entscheidung; Einlassung; Nationale; Ausländischen; Zungen; Ladung; Gerichte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 28 (4A_222/2016)Art. 136 f., Art. 140 und Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO; Art. 13 PatG; Zustellung an Partei mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland. Die Eintragung einer Vertreterin im Patentregister begründet weder eine Vertretung der ausländischen Patentinhaberin nach Art. 137 ZPO noch ein Zustellungsdomizil im Sinne von Art. 140 und Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO; gerichtliche Zustellungen an die eingetragene Vertreterin sind daher unzulässig (E. 2).
Zustellung; Patent; Vertreter; Schweiz; Vertretung; Beschwerde; Zustellungsdomizil; Verwaltungs; Tragene; Verfahren; Beschwerdeführerin; Gericht; Zivil; Patentregister; Gelte; Register; Partei; Zivilprozess; Recht; Verwaltungsbehörden; Ausland; Vertreters; Vertrete; Wohnsitz;Fassung; Verfahren; Schweizer
139 III 305 (5A_372/2012)Art. 3 und 936 ZGB; Art. 100 IPRG. Klage gegen den Besitzer eines gestohlenen Gemäldes. Auf den Besitz anwendbares Recht (E. 3.1 und 4.1). Beurteilung des guten Glaubens des Erwerbers, insbesondere von ihm anzustellende Nachforschungen (E. 3-5). Beschwerde; Beschwerdegegner; Obergericht; Beschwerdeführer; Recht; Gerücht; Gemälde; Kunst; Besitz; Erwerb; Aussage; Bildes; Umstände; Beschwerdeführers; Veräusserer; Malewitsch; Galerie; Verdacht; Verfügung; Russische; Bezirksgericht; Glaube; Vorinstanz; Gemäldes; Urteil; Diebstahl; Markt; Sowjetunion

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2020.285Recht; Kultur; Rechtshilfe; Kulturgüter; Hinzufügen; öffnen; Filter; Beschwerde; Recht; ägyptische; Verfahren; Behörde; Rubrik; Staat; ägyptischen; Kunst; Entscheid; Schweiz; Ägypten; Beschwerdeführer; Rechtshilfeersuchen; Behörden; Herausgabe; Einziehung; Urteil; Bundesanwaltschaft; Ersuchende; Entscheide; Illegal
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