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Legge sui servizi finanziari (LSerFi)

Art. 10 LSerFi dal 2020

Art. 10 Legge sui servizi finanziari (LSerFi) drucken

Art. 10 Obbligo di verifica

I fornitori di servizi finanziari che forniscono servizi di consulenza in investimenti o di gestione patrimoniale eseguono una verifica dell’appropriatezza o dell’adeguatezza.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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