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Financial Services Act (FinSA)

Art. 10FinSA from 2020

Art. 10 Financial Services Act (FinSA) drucken

Art. 10 Duty to review

Financial service providers that provide investment advice or portfolio management services shall perform an appropriateness or suitability review.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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