Art. 1 ZGB vom 2023
Art. 1
1 Das Gesetz findet auf alle Rechtsfragen Anwendung, für die es nach Wortlaut oder Auslegung eine Bestimmung enthält.
2 Kann dem Gesetz keine Vorschrift entnommen werden, so soll das Gericht4 nach Gewohnheitsrecht und, wo auch ein solches fehlt, nach der Regel entscheiden, die es als Gesetzgeber aufstellen würde.
3 Es folgt dabei bewährter Lehre und Überlieferung.
4 Ausdruck gemäss Ziff. I 1 des BG vom 26. Juni 1998, in Kraft seit 1. Jan. 2000 (AS 1999 1118; BBl 1996 I 1). Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.
B. Inhalt der Rechtsverhältnisse >I. Handeln nach Treu und Glauben >
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV-2013/18 | Entscheid Art. 15a Abs. 4, Art. 16a Abs. 4, Art. 16b Abs. 1 lit. c, Art. 16 Abs. 3 SVG (SR 741.01). Auf dem Heimweg von der Arbeit wurde der Rekurrent um 1.30 Uhr von der Polizei kontrolliert. Der Lernfahrausweis für die Kategorie A war im fraglichen Zeitpunkt seit eineinhalb Stunden abgelaufen. Das Strassenverkehrsamt annullierte wegen dieses Vorfalls den Führerausweis auf Probe für die Kategorie B. Aufhebung der Verfügung zufolge Annahme einer besonders leichten Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. Mai 2013, IV-2013/18). | Führer; Führerausweis; Rekurrent; Lernfahr; Kategorie; Recht; Lernfahrausweis; Ausweis; Widerhandlung; Probe; Führerausweises; Verfügung; Rekurs; Rekurrenten; Ausweisentzug; Entzug; Strasse; Motorfahrzeug; Strassenverkehr; Strassenverkehrs; Motorrad; Mindestentzugsdauer; Schifffahrtsamt; Entzog; Annullierung; Lernfahrausweise; Fahre; Leichte |
SG | IV 2010/152 | Entscheid Art. 28a Abs. 3 IVG. Invaliditätsbemessung nach der gemischten Methode (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. Oktober 2012, IV 2010/152). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Arbeit; Invalidität; Haushalt; Beschwerdegegnerin; Invaliditätsgrad; IV-act; Recht; Recht; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; Erwerb; Wäre; Person; Rente; Abklärung; Klinik; Valens; Hilfsarbeit; Betrieb; Zumutbare; Einkommen; Invalideneinkommen; Adaptierte; Anspruch; Aufgabenbereich |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 V 278 (8C_9/2019) | Art. 42quater Abs. 3 IVG; Art. 39a lit. c IVV; Art. 42ter Abs. 3 IVG; Assistenzbeitrag für minderjährige versicherte Personen. Minderjährige versicherte Personen, denen ein Intensivpflegezuschlag nach Art. 42ter Abs. 3 IVG von mindestens 6 Stunden pro Tag ausgerichtet wird, haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag (E. 6). | Assistenzbeitrag; Anspruch; Quater; Verordnung; Bundesrat; Kommission; Handlungsfähigkeit; Stunden; Intensivpflegezuschlag; Voraussetzungen; Ständig; Minderjährige; Minderjährige; Person; Urteil; Hilflosenentschädigung; Beschwerde; Personen; Gesetzliche; IV-Stelle; Selbstständig; Assistenzbeitrags; Verwaltung; Antrag; Entwurf; Botschaft; Minderjährigen; Hause; Gesetzlichen; Verordnungsgeber |
145 III 109 (5A_841/2017) | Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5). | Vorsorge; Recht; Scheidung; Urteil; Ausländische; Vorsorgeausgleich; Anerkennung; Schweizerischen; Berufliche; Botschaft; Entscheidung; Beruflichen; Inkrafttreten; Revision; Scheidungsurteil; Französische; Zuständigkeit; Beschwerde; Ausgleich; SchlT; Schweiz; Rechtskräftig; Rückwirkung; International; Vorsorgeansprüche; Ergänzung |