Art. 1 OR vom 2022
Art. 10
1 Ist ein Vertrag unter Abwesenden zustande gekommen, so beginnen seine Wirkungen mit dem Zeitpunkte, wo die Erklärung der Annahme zur Absendung abgegeben wurde.
2 Wenn eine ausdrückliche Annahme nicht erforderlich ist, so beginnen die Wirkungen des Vertrages mit dem Empfange des Antrages.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2009/39 | UrteilÖffentlich-rechtlicher Vertrag, Art. 23 und Art. 24 OR (SR 220). Teilunverbindlichkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zufolge eines wesentlichen Erklärungsirrtums (Verwaltungsgericht, B 2009/39). | Beschwerde; Erschliessung; Vertrag; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Vertrags; Recht; Strassen; Wille; Erschliessungsvertrag; Gemeinde; Strassenbeleuchtung; Willen; Verträge; Irrtum; Trete; Rechnung; Vorinstanz; Regierung; Vereinbarung; Klage; Partei; XY-Z; Verfahren; Täuschung; Sinne; Erklärungs; Anspruch; Etappe |
SG | B 2008/175 | UrteilUmweltschutzrecht, Abfallentsorgung, Monopolkonzession, Gemeindeautonomie, | Beschwerde; Abfall; Recht; Gemeinde; Monopol; Monopolkonzession; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Entsorgung; Sammelstelle; Erteilung; Beschwerdegegnerin; Abfallentsorgung; Entscheid; Abfälle; Ermessen; Beschwerdebeteiligte; Beschwerdebeteiligten; Privat; Vorinstanz; Konzession; Sammelstellen; Verweigerung; Private; Interesse; Gebiet; Baudepartement; Grundsatz |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 57 (4A_330/2021) | Regeste Art. 1 und 18 OR ; Allgemeine Geschäftsbedingungen. Geltung und Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (E. 2). | Urteil; Vertrag; Geschäftsbedingungen; Partei; Ungewöhnlichkeit; Klausel; Versicherung; Urteile; Beschwerde; Ungewöhnlichkeitsregel; Auslegung; Parteien; Umstände; Bundesgericht; Handelsgericht; Klauseln; Unklarheitsregel; Vertragspartei; Zustimmende; Geschäfts; Versicherungsvertrag; Wortlaut; Zustimmenden; Regelung; Stärker; Subjektiv; Verordnung; Klage; Restaurations |
147 II 72 (2C_149/2018) | Regeste Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, 2 und 4, Art. 49a KG ; Art. 7 EMRK ; Art. 2-6 SVKG ; Art. 13 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 2 PBV ; Art. 37 VGG i.V.m. Art. 49 lit. c VwVG ; gesetzliche Grundlage einer abgestimmten Verhaltensweise; Anwendung auf eine Preisempfehlung. Gesetzliche Kriterien der abgestimmten Verhaltensweise (Abstimmung, Marktverhalten, Kausalzusammenhang); Abgrenzung zu Vereinbarungen und Parallelverhalten (E. 3). | Preis; Verhalten; Preise; Wettbewerb; Preisempfehlung; Verhaltens; Abrede; Wettbewerbs; Recht; Verhaltensweise; Stimmt; Beschwerde; Abgestimmte; Markt; Verkaufsstelle; Verkaufsstellen; Abstimmung; Beschwerdegegnerin; Unternehmen; Vorinstanz; Urteil; Recht; Befolgung; Stimmten; Apotheke; Abgestimmten; Ärzte; Vereinbarung; ESTERMANN; Sanktion |