E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge sull’IVA (LIVA)

Art. 1 LIVA dal 2023

Art. 1 Legge sull’IVA (LIVA) drucken

Art. 1

Oggetto e principi della legge

1 La Confederazione riscuote in ogni fase del processo di produzione e di distribuzione un’imposta generale sul consumo con deduzione dell’imposta precedente (imposta sul valore aggiunto, IVA). Lo scopo dell’imposta è l’imposizione del consumo finale non imprenditoriale sul territorio svizzero.

2 La Confederazione riscuote a titolo d’imposta sul valore aggiunto:

a.
un’imposta sulle prestazioni che i contribuenti effettuano a titolo oneroso sul territorio svizzero (imposta sulle prestazioni eseguite sul territorio svizzero3);
b.
un’imposta sull’acquisto di prestazioni di imprese con sede all’estero da parte di destinatari che si trovano sul territorio svizzero (imposta sull’acquisto);
c.
un’imposta sull’importazione di beni (imposta sull’importazione).

3 La riscossione è effettuata secondo i principi:

a.
della neutralità concorrenziale;
b.
dell’economicità del pagamento e della riscossione;
c.
della trasferibilità dell’imposta.

3 RU 2009 7129


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 1 Legge sull’IVA (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBZ.2001.95Entscheid Art. 23 ff., 24 Abs. 1 Ziff. 3, 184 Abs. 1 und 3 OR. Kauf eines Neuwagens gegen Eintausch eines Gebrauchtwagens. Auslegung des Kaufvertrages bezüglich der Frage, ob die Mehrwertsteuer im vereinbarten Kaufpreis bereits enthalten ist oder nicht. Irrtum der Verkäuferin in diesem Punkt verneint. Gültigkeit der Eintauschabrede trotz fehlender Einigung über den Eintauschpreis oder eine entsprechende Berechnungsmethode, da ein "mittlerer Marktwert" objektiv bestimmbar ist. Ermittlung des Eintauschwertes durch Expertise im besonderen Fall (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 27. April 2004, BZ.2001.95). Beklagte; Eintausch; Kläger;Klägerin; Mehrwertsteuer; Vertrag; Beklagten; Anrechnung; Betrag; Kläg; Kaufvertrag; Gebrauchtwagen; Liegen; Jedoch; Berufung; Halten; Zahlung; Einigung; Gelten; Partei; Führt; Dieser; Anrechnungsbetrag; Geltend; Fahrzeug; Neuwagen; Behauptet

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2017.210 (AG.2018.467)Nichteinhaltung der minimalen Arbeits- und LohnbedingungenArbeit; Rekurrentin; Dienstleistung; Selbst; Treffen; November; Selbständig; Dienstleistungserbringer; Rekurs; Tätig; Überprüfung; Selbständigkeit; Einsatz; Vernehmlassung; Betreffend; Beilage; Weisung; Einsatzort; Fragebogen; Selbständige; Arbeitnehmer; Erwerbstätigkeit; Worden; Gemäss; Werden; Januar; Gemäss; Stellungnahme; Rekursbegründung; Bestimmung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 II 43 (2C_2/2022)
Regeste
Art. 18 Abs. 2 lit. a und Art. 33 Abs. 2 MWSTG ; Begriff der Subventionen und der anderen öffentlich-rechtlichen Beiträge; Mittelflüsse zwischen Dienststellen desselben Gemeinwesens. Mittelflüsse zwischen Dienststellen desselben Gemeinwesens sind keine Subventionen und führen grundsätzlich nicht zu einer Kürzung des Vorsteuerabzugs (E. 3-3.6.2). Die Steuerumgehung bleibt vorbehalten (E. 3.6.3 und 3.6.4).
MWSTG; Dienststelle; Subvention; Gemeinwesen; Rechtlich; Gemeinde; öffentlich-rechtliche; Bundes; Urteil; Subventionen; Mittelflüsse; Vorsteuer; Liegenschaftsverwaltung; Mehrwertsteuer; Beiträge; Recht; Einlage; Vorsteuerabzug; Gemeinwesens; Vorinstanz; Steuerumgehung; Gemeindehaus; öffentlich-rechtlichen; Gemeindehauses; Dienststellen; Vorsteuerabzugs; Auslegung; Beschwerde; Einlagen; Unternehmen
142 II 488 (2C_1115/2014)Art. 130 Abs. 1 BV; Art. 1 Abs. 1 und 2, Art. 10, Art. 28 ff. MWSTG; Art. 58 Abs. 1 lit. b, Art. 59 Abs. 1 DBG; Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs (hier: Erwerb von Kunstgegenständen). Der Vorsteuerabzug bedingt neben den formellen Voraussetzungen, dass die steuerpflichtige Person wirtschaftlich mit Vorsteuern belastet ist und diese "im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit" anfallen (E. 2.3). Die Kriterien der "unternehmerischen Tätigkeit" (MWSTG) und der "geschäftsmässigen Begründetheit" (DBG) sind betriebswirtschaftlich geprägt und weitgehend deckungsgleich (E. 3.6). Auch eine Kunstsammlung bildet grundsätzlich einen Bestandteil des Unternehmens im Sinne des Mehrwertsteuerrechts. Bestreitet die Eidgenössische Steuerverwaltung die Abzugsfähigkeit der Vorsteuern, hat sie dies nachzuweisen, wobei unter Würdigung der Gesamtumstände eine qualitative und quantitative Prüfung anzustellen ist (E. 3.7 und 3.8). MWSTG; Unternehmerisch; Vorsteuer; Unternehmerische; Steuer; Unternehmerischen; Kunst; Unternehmen; Vorsteuerabzug; Mehrwertsteuer; Leistung; Unternehmens; Kunstwerk; Kunstwerke; Bereich; Steuerpflicht; Urteil; Person; Recht; Wirtschaftlich; Zweck; Leistungen; Einlageentsteuerung; Fallen; Tochtergesellschaft; Entscheid; Begründe; Geschäftsmässig; Hauptsitz; Mehrwertsteuerlich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2017.7Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; Gesuchsgegner; Papiere; Durchsuchung; Bundes; Daten; Datenträger; Entsiegelung; Fahrzeug; Gestellten; Sichergestellt; Einfuhr; MWSTG; Sichergestellten; Beschwerde; Gericht; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Papieren; Einsprache; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Frist; Durchsuchen; Zollstelle; Versiegelt;Schweiz
BE.2016.5Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; Gesuchsgegnerin; Bundes; Papiere; Durchsuchung; MWSTG; Untersuchung; Unterlagen; Versiegelt; Entsiegelung; Wartung; Gemeldet; Gelte; Sichergestellt; Angemeldet; Beschwerde; Ordner; Untersuchung; Gestellten; Wartungs; Bundesstrafgericht; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Sichergestellten; Zollstrafuntersuchung; Versiegelten; Tatverdacht; Beschwerdekammer; Verfahren
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz