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Convenzione sui diritti del fanciullo (KRK)

Art. 1 KRK dal 2016

Art. 1 Convenzione sui diritti del fanciullo (KRK) drucken

Art. 1

Ai sensi della presente Convenzione si intende per fanciullo ogni essere umano avente un’età inferiore a diciott’anni, salvo se abbia raggiunto prima la maturità in virtù della legislazione applicabile.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2016 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2011/43Urteil Ausländerrecht, Familiennachzug, Art. 47 Abs. 1 und Abs. 4 AuG (SR 142.20), Beschwerde; Familiennachzug; Beschwerdeführer; Tochter; Schweiz; Gesuch; Recht; Familiäre; Recht; Ausländer; Aufenthalt; Träglich; Ehefrau; Beschwerdeführers; Trägliche; Indien; Mutter; Wäre; Verwaltungsgericht; Gesetzlich; Gesetzlichen; Träglichen; Entscheid; Kindes; Aufenthaltsbewilligung; Familiären; Kinder; Integration; Heimat
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 I 286 (1P.7/2007)Trennung Jugendlicher von Erwachsenen in der Untersuchungshaft, Jugendstrafprozessordnung des Kantons Basel-Stadt und Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht, Vorrang des Bundesrechts; Art. 49 Abs. 1 BV, Art. 10 Ziff. 2 lit. b UNO-Pakt II, Art. 37 lit. c KRK. Die als staatsrechtliche Beschwerde erhobene Beschwerde gegen den Erlass der Jugendstrafprozessordnung wird als Beschwerde gemäss Art. 82 lit. b BGG entgegengenommen (E. 1). Zulässigkeit der Beschwerde gegen kantonale Erlasse im Allgemeinen (E. 2). Die Jugendstrafprozessordnung, welche in Ausnahmefällen die gemeinsame Unterbringung von Jugendlichen und Erwachsenen während der Untersuchungshaft vorsieht, ist mit dem Jugendstrafgesetz nicht vereinbar (E. 3 und 4). Das Jugendstrafgesetz sieht für die Trennung der Jugendlichen von den Erwachsenen keine Übergangsfrist vor (E. 5). Recht; Jugendliche; Untersuchungshaft; Beschwerde; Erwachsene; Erwachsenen; Unterbringung; Jugendlichen; Kanton; Recht; Vollzug; Trennung; Freiheit; Jugendstrafgesetz; Rechtlich; Jugendstrafprozessordnung; Freiheitsentzug; Einrichtungen; Botschaft; Beschwerdeführer; Kantone; Kinder; Bundesgericht; Gemeinsame; Erlass; Bundesgesetz; Bundesrecht; JStPO; UNO-Pakt
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